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Änderungstext
Gesetz zur Sicherstellung klimaschutzrechtlicher Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren
Vom 17. Februar 2009
(GVBl. Nr. 7 vom 27.02.2009 S. 43)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung der Hamburgischen Bauordnung
§ 68 der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), geändert am 11. April 2006 (HmbGVBl. S. 157), wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 wird die Textstelle "Schallschutz, Wärmeschutz und Erschütterungsschutz" ersetzt durch die Wörter "Wärmeschutz und die Energieeinsparung sowie an den Schallschutz und Erschütterungsschutz".
2. In Absatz 2 werden die Wörter "zur Standsicherheit und zum Brandschutz" ersetzt durch die Textstelle "zur Standsicherheit, zum Brandschutz, Wärmeschutz und zur Energieeinsparung".
3. In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter "Standsicherheit und den Brandschutz" ersetzt durch die Textstelle "Standsicherheit, den Brandschutz, Wärmeschutz und die Energieeinsparung".
Artikel 2
Änderung der Bauvorlagenverordnung
§ 3 Absatz 2 Satz 1 der Bauvorlagenverordnung vom 31. Januar 2006 (HmbGVBl. S. 71), geändert am 25. September 2007 (HmbGVBl. S. 337), wird wie folgt geändert:
1. Hinter Nummer 5 werden folgende neue Nummern 6 und 7 eingefügt:
"6. die Nachweise des Wärmeschutzes und zur Energieeinsparung (§ 16),
7. der Energieausweis nach § 18 der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519) in der jeweils geltenden Fassung,".
2. Die bisherigen Nummern 6 bis 8 werden Nummern 8 bis 10.
Artikel 3
Änderung der Prüfverordnung
Die Prüfverordnung vom 14. Februar 2006 (HmbGVBl. S. 79, 222), geändert am 23. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 261), wird wie folgt geändert:
1. In § 13 Absatz 2 Satz 1 werden hinter dem Wort "Nachweise" die Wörter "sowie die Einhaltung der Anforderungen an den Wärmeschutz und die Energieeinsparung" eingefügt.
2. In § 21 Absatz 1 wird die Textstelle "dem Technischen Überwachungs-Verein Nord e.V." ersetzt durch die Textstelle "dem Technischen Überwachungs-Verein Nord Systems GmbH & Co. KG".
Artikel 4
Änderung der Baugebührenordnung
Anlage 1 der Baugebührenordnung vom 23. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 261), zuletzt geändert am 2. Dezember 2008 (HmbGVBl. S. 409), wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift zu Nummer 4 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
4. Prüfung der Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes nach § 68 HBauO | "4 Prüfung der Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes, des Wärmeschutzes und zur Energieeinsparung nach § 68 HBauO". |
2. Die bisherige Nummer 4.12 wird Nummer 4.11.1.
3. Hinter Nummer 4.11.1 wird folgende neue Nummer 4.12 eingefügt:
"4.12 Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an den Wärmeschutz und die Energieeinsparung 5 v. H. der Gebühr nach Nummer 4.1".
4. Hinter Nummer 4.13.5 wird folgende Nummer 4.13.6 angefügt:
"4.13.6 hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen an den Wärmeschutz und die Energieeinsparung 5 v. H. der Gebühr nach Nummer 4.1".
Artikel 5
Übergangsbestimmung
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