Regelwerk, Bau und Planung

LüAR
- Inhalt -

1. Geltungsbereich

2. Begriffe

3. Brandverhalten von Baustoffen

3.1. Grundlegende Anforderungen und Verwendbarkeitsnachweise

3.2. Verwendung brennbarer Baustoffe

3.2.1. Lüftungsleitungen

3.2.2. Dichtmittel in Lüftungsleitungen

3.2.3. Beschichtungen und Verkleidungen sowie Dämmschichten

3.2.4. Lokal begrenzte und kleine Bauteile von Lüftungsanlagen

3.2.5 Abluftleitungen von Dunstabzugshauben in Wohnungsküchen

3.2.6. Übrige Bauteile und Einrichtungen von Lüftungsanlagen

4. Anforderungen an Bauteile von Lüftungsanlagen

4.1. Grundlegende Anforderungen

4.2. Feuerwiderstandsdauer

Tabelle 1 Erforderliche Feuerwiderstandsdauer

4.3. Verwendbarkeitsnachweis für feuerwiderstandsfähige Lüftungsleitungen

4.4. Verwendbarkeitsnachweis für Brandschutzklappen und Rauchschutzklappen

5. Anforderungen an die Installation von Lüftungsleitungen

5.1. Auswahl und Anordnung der Bauteile

5.1.1. Lüftungsleitungen mit erhöhter Brand-, Explosions- oder Verschmutzungsgefahr

5.1.2. Mündungen von Außenluft- und Fortluftleitungen

5.1.3. Zuluftanlagen

5.1.4. Lüftungsleitungen und andere Installationen

5.2. Verlegung von Lüftungsleitungen

5.2.1. Alle Leitungsabschnitte

5.2.1.1. Begrenzung von Kräften

5.2.1.2. Durchführung durch feuerwiderstandsfähige Bauteile

5.2.1.3. Abstände zu brennbaren Baustoffen

5.2.2. Leitungsabschnitte, die feuerwiderstandsfähig sein müssen

5.2.3. Leitungen im Freien, die von Brandgasen durchströmt werden können

5.2.4. Einbau von Brandschutzklappen und Rauchschutzklappen

5.2.5. Lüftungsleitungen oberhalb von Unterdecken

6. Ventilatoren, Einrichtungen zur Luftaufbereitung und Lüftungszentralen

6.1. Lufterhitzer

6.2. Filtermedien, Kontaktbefeuchter und Tropfenabscheider

6.3. Wärmerückgewinnungsanlagen

6.4. Lüftungszentralen für Ventilatoren und Luftaufbereitungseinrichtungen

6.4.1. Grundlegende Anforderung

6.4.2. Stützen, Wände, Decken, Fußböden und Öffnungen der Lüftungszentralen

6.4.3. Ausgänge von Lüftungszentralen

6.4.4. Lüftungsleitungen in Lüftungszentralen

7. Besondere Bestimmungen für Lüftungsanlagen nach DIN 18017.3:1990.08

7.1. Regelanforderungen

7.2. Sonderlösungen

8. Abluftleitungen von gewerblichen oder vergleichbaren Küchen, ausgenommen Kaltküchen

8.1. Baustoffe und Feuerwiderstandsklassen der Abluftleitungen

8.2. Verlegung der Abluftleitungen

8.3. Fettdichtheit der Abluftleitungen

8.4. Vermeidung von Verschmutzungen; Reinigungsöffnungen

8.5. Gemeinsame Abführung von Küchenabluft und Abgas aus Feuerstätten

8.5.1. Küchenabluft und Abgas aus Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe

8.5.2. Küchenabluft und Abgas aus Feuerstätten für feste Brennstoffe

9. Anforderungen an Lüftungsanlagen in Gebäuden besonderer Art oder Nutzung

10. Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren

10.1. Bauvorlagen

10.2. Abschließende Fertigstellung

11. Schematische Darstellungen

Bild 1.1: Schottlösung

Bild 1.2: Schachtlösungen

Bild 1.3: Lüftungsanlagen mit getrennten Haupt- und getrennten Außenluft- oder Fortluftleitungen ohne Absperrvorrichtungen

Bild 1.4: Lüftungsanlagen mit getrennten Hauptleitungen und gemeinsamer Außenluft- oder Fortluftleitungen mit Rauchschutzklappen

11.2. Brandschutz im Dachraum

Bild 2.1: Schottlösung

Bild 2.2: Schachtlösung

11.3. Leitungsführung durch Wände notwendiger Flure, an die Anforderungen hinsichtlich der Feuerwiderstandsdauer gestellt werden müssen

Bild 3.1: Flur unbelüftet

Bild 3.2: Flur belüftet

11.4. Sonderformen von Lüftungsanlagen

Bild 4.1: Abluftanlagen mit Leitungen und Ventilatoren aus brennbaren Baustoffen ohne Brandschutzklappen (z.B. für Laborabluft; siehe auch Nr. 6.4.4.)

Bild 4.2: Zuluftanlagen mit Induktionsgeräten und waagerechter Hauptleitung im darunterliegenden Geschoss

11.5. Begrenzung der Krafteinleitung durch Lüftungsleitungen in Bauteile des Gebäudes im Brandfall durch Winkel und Verziehungen (siehe auch Nr. 5.2.1.1.)

11.6. Besondere Bestimmungen für Lüftungsanlagen nach DIN 18017-3:1990-08

Bild 6.1: Schotllösung maximaler Anschlussquerschnitt der Absperrvorrichtungen: 350 cm2

Bild 6.2