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Änderungstext
IndBauRL - Industriebaurichtlinie
Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau
- Niedersachsen -
Vom 5. März 2021
(Nds. MBl. Nr. 12 vom 31.03.2021 S. 592)
RdErl. d. MU v. 5.3.2021 - 65-24152/1 -
- VORIS 21072 -
Bezug: RdErl. v. 15.5.2020 (Nds. MBl. S. 613; 2021 S. 543) - VORIS 21072 -
Nummer 5.7.3 des Bezugserlasses wird mit Wirkung vom 5.3.2021 wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Worte "oder automatischen Brandmeldeanlagen" gestrichen.
2. In Satz 1 wird nach der Angabe "Nummer 5.8.1" das Wort "auch" eingefügt.
3. In Satz 2 werden nach dem Wort "mit" die Worte "zusätzlich zu den selbsttätigen Feuerlöschanlagen vorhandenen" eingefügt.
ID: 210654
ENDE |
(Stand: 13.04.2021)
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