umwelt-online: Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung NRW (9)
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Bescheinigungen nach § 66 müssen den nachfolgenden Mustern entsprechen.
Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name) |
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Straße
Plz, Ort |
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Bauherrin/Bauherr
Straße PLZ, Ort |
Standort der Anlage
Straße Plz, Ort |
1. | Ich habe an dem o.g. Standort die Wasserheizungsanlage [ ] errichtet [ ] geändert [ ] als Sachverständiger überprüft |
3. | Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderliche CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen |
4. | Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. | ||
Abschnitt 2 nur ausfüllen, wenn auch der/die Wärmerzeuger errichtet oder geändert wurde(n) | |||
2. | Der/die Feuerstätten ist/sind [ ] .... (Anzahl) Feuerstätten(n)1 für [ ] feste Brennstoffe [ ] Erdgas [ ] Heizöl EL [ ] Flüssiggas [ ] sonstige Brennstoffe [ ] eine Wärmepumpe [ ] ein Blockheizkraftwerk [ ] eine Brennstoffzelle [ ] eine Fernwärmeübergabestation [ ] elektrisch beheizt [ ] mit Solarenergie beheizt [ ] (sonstige Beheizung) |
1) Für Feuerungsanlagen/Feuerstätten ist die Bescheinigung F erforderlich 2) Für Wärmepumpen ist die Bescheinigung WP erforderlich 3) Für Blockheizkraftwerke ist die Bescheinigung HK erforderlich 4) Für Brennstoffzellen ist die Bescheinigung Z erforderlich 5) Für Heizöllagerbehälter ist die Bescheinigung BF erforderlich 6) Für Flüssiggaslagerbehälter ist die Bescheinigung BG erforderlich |
Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger
Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name) |
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Straße
Plz, Ort |
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Bauherrin/Bauherr
Straße PLZ, Ort |
Standort der Anlage
Straße Plz, Ort |
1. | Ich habe an dem o.g. Standort [ ] Feuerungsanlage(n) insgesamt [ ] nur die Feuerstätte(n) [ ] nur die Abgasanlage(n) [ ] errichtet [ ] geändert [ ] als Sachverständige/Sachverständiger überprüft. |
2. | Für die Abgasanlage(n) ist eine Bescheinigung der Bezirksschornsteinfegermeisterin/des Bezirksschornsteinfegermeisters [ ] erforderlich [ ] nicht erforderlich. |
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3. | Ich habe mich davon überzeugt, dass
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4. | Beschreibung der Feuerungsanlage(n)
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5. | Die Anlage(n), ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen. | 6. | Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. |
Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger
Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name) |
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Straße
Plz, Ort |
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Bauherrin/Bauherr
Straße PLZ, Ort |
Standort der Anlage
Straße Plz, Ort |
1. | Ich habe an dem o.g. Standort das Blockheizkraftwerk [ ] errichtet [ ] geändert. [ ] als Sachverständige/Sachverständiger überprüft |
3. | Ich habe mich davon überzeugt, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen an die
eingehalten sind. |
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2. | Beschreibung des Blockheizkraftwerks:
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4. | Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen be sitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen. | ||||||||||||
5. | Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik |
Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger
Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name) |
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Straße
Plz, Ort |
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Bauherrin/Bauherr
Straße PLZ, Ort |
Standort der Anlage
Straße Plz, Ort |
1. | Ich habe an dem o.g. Standort die Brennstoffzelle [ ] errichtet [ ] geändert. [ ] als Sachverständige/Sachverständiger überprüft |
3. | Ich habe mich davon überzeugt, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen an die
eingehalten sind. |
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2. | Beschreibung des Blockheizkraftwerks:
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4. | Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen. | ||||||||
5. | Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik |
Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger
Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name) |
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Straße
Plz, Ort |
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Bauherrin/Bauherr
Straße PLZ, Ort |
Standort der Anlage
Straße Plz, Ort |
1. | Ich habe an dem o.g. Standort das Blockheizkraftwerk [ ] errichtet [ ] geändert. [ ] als Sachverständige/ Sachverständiger überprüft |
3. | Ich habe mich davon überzeugt, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen an die
eingehalten sind. |
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2. | Beschreibung der Anlage
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4. | Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. | Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
1) Bei Sorptions- und Abgaswärmepumpen ist für die Feuerungsanlage auch die Unternehmerbescheinigung F erforderlich. |
Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger
Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name) |
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Straße
Plz, Ort |
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Bauherrin/Bauherr
Straße PLZ, Ort |
Standort der Anlage
Straße Plz, Ort |
1. | Ich habe an dem o.g. Standort den/die nachfolgend beschriebenen Behälter [ ] errichtet. [ ] geändert. [ ] als Sachverständigef Sachverständiger überprüft. |
3. | Die erforderlichen Abstände sind eingehalten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. | Ich habe mich davon überzeugt, dass
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2. | Beschreibung des/der Behälter und des Lagergutes
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5. | Nach Wasserrecht besteht Prüfpflicht durch (einen) Sachverständige(n) für [ ] unterirdische Behälter [ ] oberirdische Behälter [ ] unterirdische Rohrleitungen [ ] vor Inbetriebnahme. [ ] wegen wesentlicher Änderungen. |
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6. | Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. | Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. |
Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger
Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name) |
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Straße
Plz, Ort |
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Bauherrin/Bauherr
Straße PLZ, Ort |
Standort der Anlage
Straße Plz, Ort |
1. | Ich habe an dem o.g. Standort denldie nachfolgend beschriebenen Behälter [ ] errichtet. [ ] geändert. [ ] als Sachverständige/Sachverständiger überprüft |
3. | Die erforderlichen Abstände und Schutzzonen sind eingehalten. | ||||||||||||||||||||||||||
4. | Ich habe mich davon überzeugt, dass
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2. | Beschreibung des/der Behälter und des Lagergutes
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5. | Für die Behälteranlage ist am Aufstellort eine Sachverständigenprüfung nach der Druckbehälterverordnung [ ] nicht erforderlich. [ ] erforderlich. |
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6. | Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen. | ||||||||||||||||||||||||||||
7. | Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. |
Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger
Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name) |
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Straße
Plz, Ort |
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Bauherrin/Bauherr
Straße PLZ, Ort |
Standort der Anlage
Straße Plz, Ort |
1. | Ich habe an dem o.g. Standort die [ ] Wasserversorgungsanlage [ ] Warmwasserversorgungsanlage [ ] errichtet [ ] geändert [ ] als Sachverständiger überprüft |
3. | Für jede Wohnung oder sonstige Nutzungseinrichtung ist ein Wasserzählern [ ] vorhanden [ ] nicht vorhanden |
4. | Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderliche CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen | ||
Abschnitt 2 nur ausfüllen, wenn auch der/die Wärmerzeuger errichtet oder geändert wurde(n) | 5. | Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. | |
2. | Der/die Feuerstätten ist/sind [ ] .... (Anzahl) Feuerstätten(n)1 für [ ] feste Brennstoffe [ ] Erdgas [ ] Heizöl EL5 [ ] Flüssiggas6 [ ] (sonstige Brennstoffe) [ ] eine Wärmepumpe2 [ ] ein Blockheizkraftwerk3 [ ] eine Brennstoffzelle4 [ ] eine Fernwärmeübergabestation [ ] elektrisch beheizt [ ] mit Solarenergie beheizt [ ] (sonstige Beheizung) |
1) Für Feuerungsanlagen/Feuerstätten ist die Bescheinigung F erforderlich 2) Für Wärmepumpen ist die Bescheinigung WP erforderlich 3) Für Blockheizkraftwerke ist die Bescheinigung HK erforderlich 4) Für Brennstoffzellen ist die Bescheinigung Z erforderlich 5) Für Heizöllagerbehälter ist die Bescheinigung BF erforderlich 6) Für Flüssiggaslagerbehälter ist die Bescheinigung BG erforderlich |
Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger
Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name) |
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Straße
Plz, Ort |
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Bauherrin/Bauherr
Straße PLZ, Ort |
Standort der Anlage
Straße Plz, Ort |
1. | Ich habe an dem o.g. Standort [ ] die Grundleitungen der Abwasseranlage [ ] die Abwasseranlage im Übrigen [ ] errichtet. [ ] geändert. [ ] als Sachverständige/ Sachverständiger überprüft. |
3. | Die im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen für Schmutz- und Mischwasser sind, soweit sie nicht in dichten Schutzrohren verlegt sind, auf Dichtheit geprüft worden von [ ] mir [ ] der/dem Sachkundigen: Name / Anschrift [ ] mit Wasserdruck. |
2. | Einleitung Das Abwasser wird eingeleitet in [ ] die Sammelkanalisation. [ ] eine Kleinkläranlage. [ ] eine Abwassergrube [ ] sonstige Einleitung |
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Das Niederschlagswasser wird eingeleitet in [ ]die Sammelkanalisation. [ ] einen Vorfluter. [ ] den Untergrund [ ] sonstige Einleitung |
4. | Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen. | |
5. | Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik |
Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger
Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name) |
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Straße
Plz, Ort |
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Bauherrin/Bauherr
Straße PLZ, Ort |
Standort der Anlage
Straße Plz, Ort |
1. | Ich habe an dem o.g. Standort die Lüftungsanlage(n) mit Einrichtung(en) zur Wännerückgewinnung
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3. | Bei der/den Einrichtung(en) zur Wärmerückgewinnung handelt es sich um [ ] (einen) Wärmeübertrager (Wärmetauscher). [ ] (eine) Wärmepumpe(n). |
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4. | Die Anlage(n), ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen. | ||||||||||||
2. | Die Lüftungsleitungen der Anlage(n) überbrücken [ ] Geschosse in einem Gebäude mittlerer Höhe oder in einem Hochhaus [ ] Gebäudetrennwände |
5. | Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. | ||||||||||
Ich habe mich davon überzeugt, dass die Wohnungslüftungslanlage(n) die Brandschutzanforderungen nach § 42 Abs. 2 BauO NRW und die dazu erlassene Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen einhAlt/einhalten. |
*) Die Bescheinigung ist nicht erforderlich
1) Bei Gebäuden mittlerer Höhe liegt der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als im und nicht mehr als 22 m über der (Geländeoberfläche ( § 2 Abs. 3 BauO NRW). |
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Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger
Anlage zu Nr. 72.11 VV BauO NRW
1. Gem. RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, d. Innenministers u. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 21.11.1975 (SMBT. NRW. 7130): Verwaltungsvorschriften zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
2. RdErl. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung v. 30.7.1981 (MBl. NRW. S. 1588/SMBl. NRW. 238): Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
3. Gem. RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales u. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung v. 8.1.1982 (SMBl. NRW. 23210): Erteilung von Erlaubnissen nach § 9 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)
4. Gem. RdErl. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung, d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales u. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 8.7.1982 (SMBl. NRW. 2311): Berücksichtigung von Emissionen und Immissionen bei der Bauleitplanung sowie bei der Genehmigung von Vorhaben (Planungserlass)
5. Gem. RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten u. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung v. 25.8.1982 (MBl. NRW. S. 1562/SMBl. NRW. 791): Zusammenarbeit zwischen Landschaftsbehörden und Bauaufsichtsbehörden
6. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr u. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 4.2.1997 (MBl. NRW. S. 310/SMBl. NRW. 911): Zusammenarbeit der Straßenbaubehörden und der Bauaufsichtsbehörden bei Anbauvorhaben an Straßen des überörtlichen Verkehrs (Anbauerlass)
7. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 30.9.1997 (SMBl. NRW. 2370): Wohnungsbauförderungsbestimmungen -. WFB -
8. RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr v. 6.6.1986 (MBl. NRW. S. 977/SMBl. NRW. 232380): Höhe und Anordnung der Schornsteine von Feuerungsanlagen
9. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr, d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft u. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 7.5.1996 (MBl. NRW. S. 922/SMBl. NRW. 2311): Ansiedlung von Einzelhandelsgroßbetrieben, Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (Einzelhandelserlass)
10. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 2.4.1998 (MBl. NRW. S. 744/SMBl. NRW. 283): Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände ( Abstandserlass)
11. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr, d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport u. d. Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie v. 1.9.2000 (MBl. NRW. S. 1180/SMBl. NRW. 7129): Verwaltungsvorschriften zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
12. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen, d. Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport u. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 3.3.1998 (MBl. NRW. S. 414/SMBl. NRW. 2311): Einführungserlass zum Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 ( BauROG) und Vorschriften mit Bezug zum allgemeinen und besonderen Städtebaurecht
13. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen, d. Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft u. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr v. 3.5.2000 (SMBl. NRW. 2310): Grundsätze für Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen
14. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft u. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 28.11.1994 (SMBl. NRW. 770): Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe ( VV-VAwS)
15. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen u. d. Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport v. 2.6.1998 (MBl. NRW. S. 1026/SMBl. NRW. 23210): Baugenehmigung von Arbeitsstätten; hier: Gaststätten, Verkaufsstätten, Büros
16. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 26.4.2000 (SMBl. NRW. 791): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 79/409/EWG (Vogelschutz-RL) - ( VV-FFH)
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
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