umwelt-online: Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung NRW (9)

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Bescheinigungen nach § 66 müssen den nachfolgenden Mustern entsprechen.



 

.

Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name)
Bescheinigung
gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung *) von
Feuerungsanlagen
*) Die Bescheinigung ist nicht erforderlich beim Auswechseln gleichartiger Teile der Anlage
WH
Straße

Plz, Ort


Bauherrin/Bauherr

Straße

PLZ, Ort

Standort der Anlage

Straße

Plz, Ort


1. Ich habe an dem o.g. Standort die Wasserheizungsanlage
[ ] errichtet  [ ] geändert
[ ] als Sachverständiger überprüft
3. Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderliche CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen

4. Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Abschnitt 2 nur ausfüllen, wenn auch der/die Wärmerzeuger errichtet oder geändert   wurde(n)
2. Der/die Feuerstätten ist/sind
[ ] .... (Anzahl) Feuerstätten(n)1 für
  [ ] feste Brennstoffe  [ ] Erdgas
  [ ] Heizöl EL            [ ] Flüssiggas
  [ ] sonstige Brennstoffe
[ ] eine Wärmepumpe
[ ] ein Blockheizkraftwerk
[ ] eine Brennstoffzelle
[ ] eine Fernwärmeübergabestation
[ ] elektrisch beheizt
[ ] mit Solarenergie beheizt
[ ] (sonstige Beheizung)

1) Für Feuerungsanlagen/Feuerstätten ist die Bescheinigung F erforderlich
2) Für Wärmepumpen ist die Bescheinigung WP erforderlich
3) Für Blockheizkraftwerke ist die Bescheinigung HK erforderlich
4) Für Brennstoffzellen ist die Bescheinigung Z erforderlich
5) Für Heizöllagerbehälter ist die Bescheinigung BF erforderlich
6) Für Flüssiggaslagerbehälter ist die Bescheinigung BG erforderlich



Datum/Unterschrift Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger 

Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

.

Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name)
Bescheinigung
gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung *) von
Feuerungsanlagen
*) Die Bescheinigung ist nicht erforderlich beim Auswechseln gleichartiger Teile der Anlage
F
Straße

Plz, Ort


Bauherrin/Bauherr

Straße

PLZ, Ort

Standort der Anlage

Straße

Plz, Ort

1. Ich habe an dem o.g. Standort
[ ] Feuerungsanlage(n) insgesamt
[ ] nur die Feuerstätte(n)
[ ] nur die Abgasanlage(n)
[ ] errichtet  [ ] geändert
[ ] als Sachverständige/Sachverständiger überprüft.
2. Für die Abgasanlage(n) ist eine Bescheinigung der Bezirksschornsteinfegermeisterin/des Bezirksschornsteinfegermeisters
[ ] erforderlich [ ] nicht erforderlich.

3. Ich habe mich davon überzeugt, dass
  • der Aufstellraum und der Standort für die Feuerstätte(n) geeignet sind und
  • die erforderlichen Lüftungseinrichtungen vorhanden sind.
4. Beschreibung der Feuerungsanlage(n)

1. Anlage 2. Anlage
Aufstellort

Feuerstätte Anzahl - Nennleistung kW Anzahl Nennleistung kW
Brenn-
stoff
[ ] Heizöl EL   [ ] feste Brennstoffe  
[ ] Erdgas [ ]   Flüssiggas
[ ]  (sonstiger Brennstoff )
[ ] Heizöl EL   [ ] feste Brennstoffe  
[ ] Erdgas [ ]   Flüssiggas
[ ]  (sonstiger Brennstoff )
Art
[ ] Heizkessel [ ]Einzelheizgerät
[ ] nur Warmwasser-
bereiter
[ ] Außenwand-
feuerstätte
[ ] raumluftunabhängig [ ] offener Kamin
[ ] ohne Abgasstutzen [ ] mit Abgasleitung
[ ] (sonstige Feuerstattenart)
[ ] Heizkessel [ ]Einzelheizgerät
[ ] nur Warmwasser-
bereiter
[ ] Außenwand-
feuerstätte
[ ] raumluftunabhängig [ ] offener Kamin
[ ] ohne Abgasstutzen [ ] mit Abgasleitung
[ ] (sonstige Feuerstattenart)
Aus-
stattung
[ ] Brenner mit Gebläse [ ] Brenner ohne Gebläse
[ ] Abgasüber-
wachung
[ ] Strömungs-
sicherung
[ ] sonstige Ausstattung
[ ] Brenner mit Gebläse [ ] Brenner ohne Gebläse
[ ] Abgasüber-
wachung
[ ] Strömungs-
sicherung
[ ] sonstige Ausstattung
Abgas-
anlage
[ ] Abgasleitung [ ] Schornstein
[ ] nicht erforderlich
siehe § 43 Abs. 6 BauO NRW
[ ] Außen-
wandanschluss
[ ] (sonstige Abgasanlage)
[ ] Abgasleitung [ ] Schornstein
[ ] nicht erforderlich
siehe § 43 Abs. 6 BauO NRW
[ ] Außen-
wandanschluss
[ ] (sonstige Abgasanlage)
5. Die Anlage(n), ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen. 6. Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme
entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.



Datum/Unterschrift Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

.

Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name)
Bescheinigung
gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung *) von
Blockheizkraftwerken
*) Die Bescheinigung ist nicht erforderlich beim Auswechseln gleichartiger Teile der Anlage
HK
Straße

Plz, Ort


Bauherrin/Bauherr

Straße

PLZ, Ort

Standort der Anlage

Straße

Plz, Ort


1. Ich habe an dem o.g. Standort das Blockheizkraftwerk
[ ] errichtet [ ] geändert.
[ ] als Sachverständige/Sachverständiger überprüft
3. Ich habe mich davon überzeugt, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen an die
  • Aufstellung des Blockheizkraftwerks
  • Abführung der Verbrennungsgase

eingehalten sind.

2. Beschreibung des Blockheizkraftwerks:
Nennleistung ____kW elektrisch

____kW thermisch
Antrieb [ ] Dampfturbine

[ ] Erdgasmotor

[ ] Dieselmotor

[ ] sonstiger Antrieb
4. Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen be sitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen.

5. Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik



Datum/Unterschrift Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

   

   

.

Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name)
Bescheinigung
gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung *) von
Brennstoffzellen
*) Die Bescheinigung ist nicht erforderlich beim Auswechseln gleichartiger Teile der Anlage
Z
Straße

Plz, Ort


Bauherrin/Bauherr

Straße

PLZ, Ort

Standort der Anlage

Straße

Plz, Ort

1. Ich habe an dem o.g. Standort die Brennstoffzelle
[ ] errichtet [ ] geändert.
[ ] als Sachverständige/Sachverständiger überprüft
3. Ich habe mich davon überzeugt, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen an die
  • Aufstellung des Brennstoffzelle
  • Abführung der Reaktionsgase

eingehalten sind.

2. Beschreibung des Blockheizkraftwerks:
Nennleistung ____kW elektrisch

____kW thermisch
Antrieb [ ] Erdgas

[ ] sonstiger Brennstoff
4. Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen.

5. Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik

Datum/Unterschrift Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

   

.

Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name)
Bescheinigung
gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung *) von
Wärmepumpen
*) Die Bescheinigung ist nicht erforderlich beim Auswechseln gleichartiger Teile der Anlage
WP
Straße

Plz, Ort


Bauherrin/Bauherr

Straße

PLZ, Ort

Standort der Anlage

Straße

Plz, Ort


1. Ich habe an dem o.g. Standort das Blockheizkraftwerk
[ ] errichtet [ ] geändert.
[ ] als Sachverständige/ Sachverständiger überprüft
3. Ich habe mich davon überzeugt, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen an die
  • Aufstellung des Wärmepumpe und
  • Abführung der Verbrennungsgase

eingehalten sind.

2. Beschreibung der Anlage
Art der Pumpe [ ] Kompressions- wärmepumpe
Antriebsleistung ____kW
Antrieb [ ] Elektromotor

[ ] Erdgasmotor

[ ] Dieselmotor

[ ] sonstiger Antrieb
feuerbeheizte [ ] Sorptions-
wärmepumpe
Nennwärmeleistung _____ kW
Brennstoff [ ] Erdgas

[ ] (sonstiger Brennstoff)
Wärmequelle: [ ] Außenluft

[ ] Grundwasser

[ ] Oberflächenwasser

[ ] Abgas 1)

[ ] Erdreich

[ ] sonstige Wärmequelle
Aufstellort: [ ] im Freien

[ ] im Gebäude
4. Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen.

5. Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
1) Bei Sorptions- und Abgaswärmepumpen ist für die Feuerungsanlage auch die Unternehmerbescheinigung F erforderlich.



Datum/Unterschrift Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger 

Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

.

Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name)
Bescheinigung
gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung *) von
Behältern für brennbare oder schädliche Flüssigkeiten bis zu 50 m3 Fassungsvermögen
*) Die Bescheinigung ist nicht erforderlich beim Auswechseln gleichartiger Teile der Anlage
BF
Straße

Plz, Ort


Bauherrin/Bauherr

Straße

PLZ, Ort

Standort der Anlage

Straße

Plz, Ort


1. Ich habe an dem o.g. Standort den/die nachfolgend beschriebenen Behälter
[ ] errichtet. [ ] geändert.
[ ] als Sachverständigef Sachverständiger überprüft.
3. Die erforderlichen Abstände sind eingehalten.

4. Ich habe mich davon überzeugt, dass
  • der Aufstellraum und der Standort für den/die Behälter geeignet sind,
  • die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind,
2. Beschreibung des/der Behälter und des Lagergutes
Lagergut [ ] Heizöl   [ ] Dieselkraftstoff

[ ] sonstiges Lagergut
Behälter Anzahl .. Fassungsvermögen ..m3
Baustoff [ ] Stahl [ ] GFK  [ ] PE

[ ] sonstiger Baustoff
Aufstellung [ ] unterirdisch [ ] oberirdisch

[ ] im Gebäude [ ] im Freien
Schutzvor- kehrung [ ] im Wasserschutzgebiet
[ ] einwandig [ ] doppelwandig
[ ] Aufläng-
raum
[ ] Leckan- zeigegerät

[ ] Innenblase

[ ] kathodischer Korrosionsschutz

[ ] (sonstige Schutzvorkehrung)


5. Nach Wasserrecht besteht Prüfpflicht durch (einen) Sachverständige(n) für
[ ] unterirdische Behälter
[ ] oberirdische Behälter
[ ] unterirdische Rohrleitungen
[ ] vor Inbetriebnahme.
[ ] wegen wesentlicher Änderungen.

6. Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen.

7. Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.



Datum/Unterschrift Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

.

Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name)
Bescheinigung
gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung *) von
ortsfesten Gasbehältern
bis zu 5 m3 Fassungsvermögen

*) Die Bescheinigung ist nicht erforderlich beim Auswechseln gleichartiger Teile der Anlage
BG
Straße

Plz, Ort


Bauherrin/Bauherr

Straße

PLZ, Ort

Standort der Anlage

Straße

Plz, Ort


1. Ich habe an dem o.g. Standort denldie nachfolgend beschriebenen Behälter
[ ] errichtet. [ ] geändert.
[ ] als Sachverständige/Sachverständiger überprüft
3. Die erforderlichen Abstände und Schutzzonen sind eingehalten.

4. Ich habe mich davon überzeugt, dass
  • der Aufstellraum und der Standort für den/die Behälter geeignet sind,
  • die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind.
2. Beschreibung des/der Behälter und des Lagergutes
Lagergut [ ] Flüssiggas [ ]Kohlendioxid

[ ] Propan [ ] Sauerstoff

[ ] Butan [ ] Stickstoff

[ ] sonstiges Lagergut
Zustand [ ] verflüssigt [ ] nicht verflüssigt
Behälter Anzahl ...Fassungsvermögen ... m3
Aufstellung [ ] unterirdisch [ ] oberirdisch

[ ] im Gebäude [ ] im Freien
Betriebsüberdruck . . . .bar.


5. Für die Behälteranlage ist am Aufstellort eine Sachverständigenprüfung nach der Druckbehälterverordnung
[ ] nicht erforderlich.
[ ] erforderlich.

6. Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen.

7. Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.



Datum/Unterschrift Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

.

Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name)
Bescheinigung
gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung *) von
Wasser- und Warmwasserversorgungsanlagen
*) Die Bescheinigung ist nicht erforderlich beim Auswechseln gleichartiger Teile der Anlage
WV
Straße

Plz, Ort


Bauherrin/Bauherr

Straße

PLZ, Ort

Standort der Anlage

Straße

Plz, Ort


1. Ich habe an dem o.g. Standort die
[ ] Wasserversorgungsanlage
[ ] Warmwasserversorgungsanlage
[ ] errichtet  [ ] geändert
[ ] als Sachverständiger überprüft
3. Für jede Wohnung oder sonstige Nutzungseinrichtung ist ein Wasserzählern
[ ] vorhanden [ ] nicht vorhanden

4. Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderliche CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen
Abschnitt 2 nur ausfüllen, wenn auch der/die Wärmerzeuger errichtet oder geändert   wurde(n) 5. Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
2. Der/die Feuerstätten ist/sind
[ ] .... (Anzahl) Feuerstätten(n)1 für
  [ ] feste Brennstoffe  [ ] Erdgas
  [ ] Heizöl EL5           [ ] Flüssiggas6
  [ ] (sonstige Brennstoffe)
[ ] eine Wärmepumpe2
[ ] ein Blockheizkraftwerk3
[ ] eine Brennstoffzelle4
[ ] eine Fernwärmeübergabestation
[ ] elektrisch beheizt
[ ] mit Solarenergie beheizt
[ ] (sonstige Beheizung)

1) Für Feuerungsanlagen/Feuerstätten ist die Bescheinigung F erforderlich
2) Für Wärmepumpen ist die Bescheinigung WP erforderlich
3) Für Blockheizkraftwerke ist die Bescheinigung HK erforderlich
4) Für Brennstoffzellen ist die Bescheinigung Z erforderlich
5) Für Heizöllagerbehälter ist die Bescheinigung BF erforderlich
6) Für Flüssiggaslagerbehälter ist die Bescheinigung BG erforderlich



Datum/Unterschrift Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

.

Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name)
Bescheinigung
gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung *) von
Abwasseranlagen
*) Die Bescheinigung ist nicht erforderlich beim Auswechseln gleichartiger Teile der Anlage
A
Straße

Plz, Ort


Bauherrin/Bauherr

Straße

PLZ, Ort

Standort der Anlage

Straße

Plz, Ort


1. Ich habe an dem o.g. Standort
[ ] die Grundleitungen der Abwasseranlage
[ ] die Abwasseranlage im Übrigen
[ ] errichtet.
[ ] geändert.
[ ] als Sachverständige/ Sachverständiger überprüft.
3. Die im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen für Schmutz- und Mischwasser sind, soweit sie nicht in dichten Schutzrohren verlegt sind, auf Dichtheit geprüft worden von
[ ] mir [ ] der/dem Sachkundigen:

Name /

Anschrift

[ ] mit Wasserdruck.
[ ] mit Luftüberdruck.
[ ] mittels Kanalfernsehanlage.
Eine Skizze über die Lage der Leitungen und evtl. Einbauten (z.B. Revisionsschächte, Einstiege) ist dieser Bescheinigung beigefügt.



2. Einleitung
Das Abwasser wird eingeleitet in
[ ] die Sammelkanalisation.
[ ] eine Kleinkläranlage.
[ ] eine Abwassergrube
[ ] sonstige Einleitung


Das Niederschlagswasser wird eingeleitet in
[ ]die Sammelkanalisation.
[ ] einen Vorfluter.
[ ] den Untergrund
[ ] sonstige Einleitung
4. Die Anlage, ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen.



5. Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik



Datum/Unterschrift Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

   

   

   

.

Unternehmerin/Unternehmer (Name), Sachverständige/Sachverständiger (Name)
Bescheinigung
gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung *) von
Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
*) Die Bescheinigung ist nicht erforderlich beim Auswechseln gleichartiger Teile der Anlage
L
Straße

Plz, Ort


Bauherrin/Bauherr

Straße

PLZ, Ort

Standort der Anlage

Straße

Plz, Ort


1. Ich habe an dem o.g. Standort die Lüftungsanlage(n) mit Einrichtung(en) zur Wännerückgewinnung
[ ] errichtet [ ] geändert
[ ] als Sachverständige/Sachverständiger überprüft.
Die Anlage dient der Lüftung
[ ] einer Wohnung [ ] mehrerer Wohnungen
[ ] eine/mehrerer ähnlichen/r Nutzungseinheit(en), bitte angeben
3. Bei der/den Einrichtung(en) zur Wärmerückgewinnung handelt es sich um
[ ] (einen) Wärmeübertrager (Wärmetauscher).
[ ] (eine) Wärmepumpe(n).

4. Die Anlage(n), ihre Teile und Einrichtungen besitzen die erforderlichen CE-Kennzeichnungen oder Ü-Zeichen.
2. Die Lüftungsleitungen der Anlage(n) überbrücken
[ ] Geschosse in einem Gebäude mittlerer Höhe oder in einem Hochhaus
[ ] Gebäudetrennwände
5. Die von mir durchgeführte/überprüfte Maßnahme entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Ich habe mich davon überzeugt, dass die Wohnungslüftungslanlage(n) die Brandschutzanforderungen nach § 42 Abs. 2 BauO NRW und die dazu erlassene Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen einhAlt/einhalten.
*) Die Bescheinigung ist nicht erforderlich
  • für Wohnungslüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung
  • beim Auswechseln gleichartiger Teile der Wohnungslüftungsanlage

1) Bei Gebäuden mittlerer Höhe liegt der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als im und nicht mehr als 22 m über der (Geländeoberfläche ( § 2 Abs. 3 BauO NRW).


Anmerkung: Der Begriff "Wohnungslüftungsanlagen" steht hier für Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen zur Versorgung von Wohnungen oder von ähnlichen Nutzungseinheiten, Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen für andere Nutzungseinheiten mit oder ohne Wärmerückgewinnung sowie Wohnungslüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung sind baugenehmigungspflichtig, wenn an sie Brandschutzanforderungen nach § 42 Abs. 2 Satz 2 BauO NRW gestellt werden und die Gebäude, in denen sich die Lüftungsanlagen befinden, ihrer Art nach baugenehmigungspflichtig sind; diese Lüftungsanlagen für andere Nutzungseinheiten bedürfen weder einer Baugenehmigung noch einer Unternehmerbescheinigung, wenn § 42 Abs. 2 Satz 2 BauO NRW an sie keine Anforderungen stellt (vgl. § 63 Abs. 1 i.V.m. § 65 Abs. 1 Nr.9, § 66 Satz 1 Nr. 7 und § 67 Abs. 1 BauO NRW).



Datum/Unterschrift Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger 

Verteiler: Bauherrin/Bauherr, Unternehmerin/Unternehmer, Sachverständige/Sachverständiger

Anlage zu Nr. 72.11 VV BauO NRW

1. Gem. RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, d. Innenministers u. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 21.11.1975 (SMBT. NRW. 7130): Verwaltungsvorschriften zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

2. RdErl. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung v. 30.7.1981 (MBl. NRW. S. 1588/SMBl. NRW. 238): Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

3. Gem. RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales u. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung v. 8.1.1982 (SMBl. NRW. 23210): Erteilung von Erlaubnissen nach § 9 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)

4. Gem. RdErl. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung, d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales u. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 8.7.1982 (SMBl. NRW. 2311): Berücksichtigung von Emissionen und Immissionen bei der Bauleitplanung sowie bei der Genehmigung von Vorhaben (Planungserlass)

5. Gem. RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten u. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung v. 25.8.1982 (MBl. NRW. S. 1562/SMBl. NRW. 791): Zusammenarbeit zwischen Landschaftsbehörden und Bauaufsichtsbehörden

6. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr u. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 4.2.1997 (MBl. NRW. S. 310/SMBl. NRW. 911): Zusammenarbeit der Straßenbaubehörden und der Bauaufsichtsbehörden bei Anbauvorhaben an Straßen des überörtlichen Verkehrs (Anbauerlass)

7. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 30.9.1997 (SMBl. NRW. 2370): Wohnungsbauförderungsbestimmungen -. WFB -

8. RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr v. 6.6.1986 (MBl. NRW. S. 977/SMBl. NRW. 232380): Höhe und Anordnung der Schornsteine von Feuerungsanlagen

9. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr, d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft u. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 7.5.1996 (MBl. NRW. S. 922/SMBl. NRW. 2311): Ansiedlung von Einzelhandelsgroßbetrieben, Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (Einzelhandelserlass)

10. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 2.4.1998 (MBl. NRW. S. 744/SMBl. NRW. 283): Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände ( Abstandserlass)

11. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr, d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport u. d. Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie v. 1.9.2000 (MBl. NRW. S. 1180/SMBl. NRW. 7129): Verwaltungsvorschriften zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

12. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen, d. Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport u. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 3.3.1998 (MBl. NRW. S. 414/SMBl. NRW. 2311): Einführungserlass zum Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 ( BauROG) und Vorschriften mit Bezug zum allgemeinen und besonderen Städtebaurecht

13. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen, d. Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft u. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr v. 3.5.2000 (SMBl. NRW. 2310): Grundsätze für Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

14. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft u. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 28.11.1994 (SMBl. NRW. 770): Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe ( VV-VAwS)

15. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen u. d. Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport v. 2.6.1998 (MBl. NRW. S. 1026/SMBl. NRW. 23210): Baugenehmigung von Arbeitsstätten; hier: Gaststätten, Verkaufsstätten, Büros

16. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 26.4.2000 (SMBl. NRW. 791): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 79/409/EWG (Vogelschutz-RL) - ( VV-FFH)

ENDE

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