Regelwerk, Bau- und Planungsrecht
Teil 1
Geltungsbereich, Ziele, Aufgaben
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zielgruppe
§ 3 Aufgaben, Zuständigkeiten
§ 4 Beteiligung der Kommunen
Teil 2
Förderung
§ 5 Fördergrundsätze
§ 6 Förderprogramm
§ 7 Fördergegenstände, Förderinstrumente
§ 8 Wohnraum, Wohnfläche, Wohnungsbau, Modernisierung
§ 9 Förderempfänger
§ 10 Förderzusage
§ 11 Durchführung und Absicherung der Fördermittelvergabe
§ 12 Überprüfung von Bewilligungen
Teil 3
Wohn- und Förderberechtigung
§ 13 Einkommensgrenze, Haushaltsangehörige
§ 14 Einkommen
§ 15 Einkommensermittlung
Teil 4
Wohnraumnutzung
§ 16 Mietbindung
§ 17 Belegungsbindung, Gebrauchsüberlassung
§ 18 Wohnberechtigungsschein
§ 19 Freistellung von Belegungsbindungen
§ 20 Übertragung von Miet- und Belegungsbindungen
§ 21 Instandhaltungspflicht, Nutzungsänderungen
Teil 5
Beendigung der Zweckbindung
§ 22 Endtermin der Zweckbindung
§ 23 Zwangsversteigerung
§ 24 Bestätigung
Teil 6
Sicherung der Zweckbestimmungen
§ 25 Erfassung
§ 26 Geldleistungen
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
§ 28 Gleichstellungen
§ 29 Definitionen
Teil 7
Verzinsung
§ 30 Grundsatz der Verzinsung
§ 31 Höhe der Verzinsung
§ 32 Begrenzung der höheren Verzinsung bei Darlehen für Miet- und Genossenschaftswohnungen aus öffentlichen Mitteln und Wohnungsfürsorgemitteln für Landesbedienstete der Personengruppe I
§ 33 Begrenzung der höheren Verzinsung bei Darlehen für Miet- und Genossenschaftswohnungen aus nicht öffentlichen Mitteln und Wohnungsfürsorgemitteln für Landesbedienstete der Personengruppen II und III
§ 34 Begrenzung der höheren Verzinsung bei Wohnheimen
§ 35 Begrenzung der höheren Verzinsung bei vor dem 1. Januar 1970 bewilligten Darlehen für Eigentumsmaßnahmen
§ 36 Begrenzung der höheren Verzinsung bei ab dem 1. Januar 1970 bewilligten Darlehen für Eigentumsmaßnahmen
§ 37 Härtefallklausel
§ 38 Zinsanhebungsverfahren
§ 39 Begrenzung der höheren Verzinsung bei der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums auf der Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes
Teil 8
aufgehoben
§ 40 aufgehoben
§ 41 aufgehoben
§ 42 aufgehoben
§ 43 aufgehoben
Teil 9
Schlussvorschriften
§ 44 Fortgeltung von Bundesrecht