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Änderungstext
Verordnung zur Anpassung des Rechts der Ingenieure
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 18. Februar 2022
(GV. NRW. Nr. 17 vom 12.04.2022 S. 404)
Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für die nach dem Ingenieurgesetz reglementierte Berufsbezeichnung
In § 1 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für die nach dem Ingenieurgesetz reglementierte Berufsbezeichnung vom 10. Juli 2018 (GV. NRW. S. 460) werden die Wörter ", das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Mai 2013 (GV. NRW. S. 272) geändert worden ist," durch die Wörter "in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.
Artikel 2
Änderung der Prüfverordnung
In § 4 Nummer 2 der Prüfverordnung vom 24. November 2009 (GV. NRW. S. 723), die zuletzt durch Verordnung vom 26. Januar 2021 (GV. NRW. S. 112) geändert worden ist, werden die Wörter ", zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2013 (GV. NRW. S. 272)," durch die Wörter "in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach Verkündung in Kraft.
Die Verordnung wird erlassen
ID: 220748
ENDE |
(Stand: 14.04.2022)
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