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Änderungstext
VV-TB - Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen
- Rheinland-Pfalz -
vom 8. Mai 2022
(MinBl. Nr. 6 vom 03.06.2022 S. 60 EU; 27.07.2023 S. 186 aufgehoben)
Gl.-Nr.: 21314
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen
1 Aufgrund des § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 87a Abs. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. September 2021 (GVBl. S. 543), BS 213-1, werden die in der Anlage enthaltenen Technischen Baubestimmungen zur Konkretisierung der Anforderungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 LBauO erlassen.
Die Anlage wird ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen als oberster Bauaufsichtsbehörde veröffentlicht. Sie kann im Internet unter https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Bauen_und_Wohnen/Baurecht_ und_Bautechnik/Anlage_zur_VV-TB_22.pdf abgerufen werden.
2 Die Technischen Baubestimmungen beruhen auf dem Muster einer Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder veröffentlicht wird.
3 Die Technischen Baubestimmungen werden fortgeschrieben.
4 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen ( VV-TB) des Ministeriums der Finanzen vom 17. August 2021 (MinBl. S. 90, 110) außer Kraft.
ID 221156
ENDE |
(Stand: 28.08.2023)
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