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Regelwerk

Änderungstext

VV TB RP - Bekanntmachung der Technischen Baubestimmungen
- Rheinland-Pfalz -

Vom 27. Juli 2023
(MinBl. Nr. 9 vom 18.08.2023 S. 186 EU)
Gl.-Nr.: 21314



Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen

Aufgrund des § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 87a Abs. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz ( LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2022 (GVBl. S. 403), BS 213-1, erlässt das Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde zur Konkretisierung der Anforderungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 LBauO folgende Verwaltungsvorschrift:

1 Die Technischen Baubestimmungen nach § 87a der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz bestimmen sich vorbehaltlich der Nummer 2 nach der vom Deutschen Institut für Bautechnik bekannt gemachten Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ( MVV TB 2023/1) - Stand: 10. Mai 2023 -, die als Anlage 1 zur VV TB RP von der obersten Bauaufsichtsbehörde auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen unter dem Link https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Technische_Baubestimmungen/Bekanntmachung_von_Technischen_Baubestimmungen_VV-TB/Anlage_1_VV_TB_RLP_23.pdf veröffentlicht ist.

2 Landesrechtliche Anpassungen zur Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (Anlage 1 zur VV TB RP) sind mit Stand: 27. Juli 2023 als Anlage 2 zur VV TB RP von der obersten Bauaufsichtsbehörde auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen unter dem Link https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Technische_Baubestimmungen/Bekanntmachung_von_Technischen_Baubestimmungen_VV-TB/Anlage_2_VV_TB_RLP_23.pdf veröffentlicht. Diese treten an die Stelle der entsprechenden Bestimmungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen.

3 Im Übrigen werden baurechtliche Vorschriften und Richtlinien des Landes von der obersten Bauaufsichtsbehörde auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen unter folgenden Links zum Download angeboten: https://fm.rlp.de/themen/baurecht- undbautechnik/bauvorschriften (unter Punkt Sonderbauten, Anlagen und Einrichtungen, Rundschreiben) und https://fm.rlp.de/themen/baurecht- undbautechnik/technischebaubestimmungen.

4 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. September 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen des Ministeriums der Finanzen vom 8. Mai 2022 (MinBl. S. 60) außer Kraft.

Anlage 2
zur VV TB RP

als PDF öffnen

EU) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EU Nr. L 241 S. 1) sind beachtet worden.

ID: 231654

ENDE

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(Stand: 28.08.2023)

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