Abschnitt 1
Führen der geschützten Berufsbezeichnungen, Berufsaufgaben, Verzeichnisse und Listen
§ 1 Berufsbezeichnungen
§ 2 Berufsaufgabe des Beratenden Ingenieurs
§ 3 Berufspflichten der Beratenden Ingenieure
§ 3a Bauvorlageberechtigung
§ 4 Pflichten von Bauvorlageberechtigten, qualifizierten Tragwerksplanern und qualifizierten Brandschutzplanern
§ 5 Liste der Beratenden Ingenieure, andere Listen und Verzeichnisse
§ 5a Liste der Bauvorlageberechtigten
§ 6 Listen- und Verzeichnisführung
§ 7 Versagung der Eintragung
§ 8 Löschung der Eintragung, Ausschlussgründe
Abschnitt 2
Gesellschaften Beratender Ingenieure
§ 9 Gesellschaftsverzeichnis, Eintragungsvoraussetzungen
§ 10 Partnerschaftsgesellschaften
§ 11 Auswärtige Gesellschaften
Abschnitt 3
Ingenieurkammer Sachsen
§ 12 Ingenieurkammer Sachsen
§ 13 Mitgliedschaft
§ 14 Aufgaben der Ingenieurkammer Sachsen
§ 15 Organe und Ausschüsse der Ingenieurkammer Sachsen
§ 16 Vertreterversammlung
§ 17 Aufgaben der Vertreterversammlung
§ 18 Vorstand
§ 19 Eintragungsausschuss
§ 20 Schlichtungsausschuss
§ 21 Ehrenausschuss
§ 22 Satzungen
§ 22a Besondere Anforderungen an berufsreglementierende Satzungen
§ 23 Schweigepflicht
§ 24 Datenverarbeitung, Auskunft
§ 25 Finanzwesen der Ingenieurkammer Sachsen
§ 26 Versorgungswerk
§ 27 Aufsicht
§ 28 Zusammenarbeit mit anderen Kammern
Abschnitt 4
Ahndung von Berufsvergehen
§ 29 Ehrenverfahren
§ 30 Verfahrensvorschriften
§ 31 Maßnahmen im Ehrenverfahren, Einstellung
§ 32 Ehrenverfahren gegenüber Gesellschaften Beratender Ingenieure
Abschnitt 5
Besondere Regelungen für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation
Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelung, Berufsaufgabe des Ingenieurs
§ 33 Allgemeine Regelung, typische Berufsaufgabe des Ingenieurs
Unterabschnitt 2
Ingenieure
§ 34 Voraussetzungen für das Führen der Berufsbezeichnung
§ 35 Eintragungsverfahren
§ 36 Ausgleichsmaßnahmen
Unterabschnitt 3
Beratende Ingenieure
§ 37 Voraussetzung für das Führen der Berufsbezeichnung
§ 38 Eintragungsverfahren
§ 39 Ausgleichsmaßnahmen
§ 40 Vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung, Führen der Berufsbezeichnung durch auswärtige Beratende Ingenieure ohne Listeneintragung
§ 41 Anzeigeverfahren, Verzeichniseintragung, Berufspflichten
Unterabschnitt 3a
Bauvorlageberechtigte
§ 41a Berechtigungen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
§ 41b Verzeichnis für Bauvorlageberechtigte nach § 41a
§ 41c Ausländische Berufsqualifikationen aus Drittstaaten
§ 41d Verzeichnis für Bauvorlageberechtigte nach § 41c
§ 41e Ausgleichsmaßnahmen
§ 41f Vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung
§ 41g Anzeigeverfahren bei Dienstleistungen nach § 41f
Unterabschnitt 4
Europäischer Berufsausweis, gemeinsamer Ausbildungsrahmen,
gemeinsame Ausbildungsprüfungen und Europäischer Vorwarnmechanismus
§ 42 Europäischer Berufsausweis
§ 43 Gemeinsamer Ausbildungsrahmen und gemeinsame Ausbildungsprüfungen
§ 44 Europäischer Vorwarnmechanismus, Beschwerdeverfahren im europäischen Dienstleistungsverkehr
Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Rechtsverordnungen, Übergangsvorschriften
§ 45 Ordnungswidrigkeiten
§ 46 Verordnungsermächtigungen
§ 47 Übergangsvorschriften
Anlage 1
Leitlinien zu Ausbildungsinhalten
(zu § 3a Absatz 1 Nummer 2)
Anlage 2
(zu § 22a Absatz 2)