Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Gesetz zur Änderung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes
Vom 19. Juni 2013
(SächsGVBl. Nr. 9 vom 13.07.2013 S. 482)
Der Sächsische Landtag hat am 19. Juni 2013 das folgende Gesetz beschlossen:
In § 21 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz -SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) geändert worden ist, wird die Angabe "68. Lebensjahres" durch die Angabe "72. Lebensjahres" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
ENDE
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion