Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes
- Schleswig-Holstein -
Vom 12. Juni 2024
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 7 vom 04.07.2024 S. 465)
Aufgrund des § 8 Absatz 3 des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes ( SHWoFG) vom 25. April 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 194), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Januar 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 2), verordnet das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport:
Die Landesverordnung zur Durchführung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes vom 4. Juni 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 171), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. April 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 227), wird wie folgt geändert:
1. § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe " (§§ 8, 9 Absatz 3 bis 8)" wird durch die Angabe " (§ 9 Absatz 3 bis 8)" ersetzt.
b) Folgender Satz 2 wird angefügt:
"Die Einkommensgrenzen für selbst genutztes Wohneigentum richten sich nach § 8; auf sie sind ebenfalls die Anpassungsbeträge nach Absatz 2 anzuwenden."
2. § 8 wird wie folgt neu gefasst:
alt | neu |
§ 8 Selbst genutztes Wohneigentum
Die nach § 7 gebildeten Einkommensgrenzen erhöhen sich bei Förderung von selbst genutztem Wohneigentum um 20 Prozent. |
" § 8 Selbst genutztes Wohneigentum
Zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beträgt die Einkommensgrenze abweichend von § 8 Absatz 2 SHWoFG für einen Einpersonenhaushalt 18.500 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 27.700 Euro, zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 6.400 Euro. Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Absatz 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze nach Satz 1 für jedes Kind um weitere 800 Euro." |
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID 241633
ENDE |
(Stand: 11.07.2024)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion