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Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung und der UV-Schutz-Verordnung
Vom 20. Dezember 2011
(BremGBl. Nr. 153 vom 29.12.2011 S. 153; 18.01.2022 S. 47aufgehoben)
Der Senat bestimmt.
Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist, soweit § 2 nichts anderes bestimmt,
Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit ist zuständige Behörde nach § 6 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung nach § 1 Nummer 1
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
ENDE |
(Stand: 07.02.2022)
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