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§ 1 Zuständigkeit des Regierungspräsidiums
§ 2 Zuständigkeit der obersten Landesbehörde
§ 3 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen am Menschen und in der Tierheilkunde
§ 4 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin
§ 5 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beförderung von radioaktiven Stoffen
§ 6 Besondere Zuständigkeit auf dem Gebiet des Schutzes vor Radioaktivität in Bauprodukten
§ 7 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet des radiologischen Notfallschutzes