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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung über Kosten beim Vollzug des Atom- und Strahlenschutzrechts und zur Änderung der Kostenverordnung Innenministerium
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 2. Juni 2024
(GVOBl. M-V Nr. 15 vom 16.07.2024 S. 459)


Aufgrund des § 2 Absatz 1 und 2 und des § 10 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 4. Oktober 1991 (GVOBl. M-V S. 366, 435), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Mai 2019 (GVOBl. M-V S. 158) geändert worden ist, verordnen das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt und das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium:

Artikel 1
AtStrlSchKostVO M-V - Atom- und Strahlenschutzrechtkostenverordnung
Verordnung über Kosten beim Vollzug des Atom- und Strahlenschutzrechts im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

- wie eingefügt -

Artikel 2
Änderung der Kostenverordnung Innenministerium (IM-KostVO)

Die Kostenverordnung Innenministerium vom 22. Februar 2017 (GVOBl. M-V S. 27), die zuletzt durch die Verordnung vom 8. Oktober 2021 (GVOBl. M-V S. 1404) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift der Verordnung und in § 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter "Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa" durch die Wörter "Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung" ersetzt.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird aufgehoben.

b) Der bisherige Absatz 1 wird § 2.

3. In der Anlage wird die Tarifstelle 15 aufgehoben.

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 241671


ENDE

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(Stand: 18.07.2024)

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