Regelwerk, Energienutzung, Strahlenschutz
Messprogramme und Übungen
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1. Zuständigkeiten
2. Routinemessprogramm nach Nummer 4.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (AVV-IMIS) vom 13.12.2006 (BAnz. Nr. 244a)
2.1 Probenanforderung
2.2 Probenahme
2.3 Dokumentation
2.4 Untersuchung
2.5 Datenübermittlung
3. Intensivmessprogramm nach Nummer 4.2.2 AVV-IMIS sowie Übungen nach Nummer 19.1 AVV-IMIS
3.1 Grundsätzliche Regelungen
3.2 Alarmhandbuch
3.3 Alarmierung
3.4 Dokumentation
3.5 Datenübermittlung
4. Informationsaustausch zwischen den Radioaktivitätsmessstellen
5. Schlussbestimmung
Anlage 1 Überwachung der Umweltradioaktivität; Planproben im Routinemessprogranun nach § 3 StrVG
(Messungen pro Jahr im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung)
- aufgeschlüsselt nach Messstellen -
Anlage 2 Überwachung der Umweltradioaktivität; Planproben in Anlehnung
an das Routinemessprogramm nach § 3 StrVG
(Messungen pro Jahr im Rahmen landeseigener Programme)
- aufgeschlüsselt nach Messstellen -
Anlage 3.1a Niederschrift über eine Probenahme Umweltradioaktivität
Anlage 3.1b Niederschrift über eine Probenahme Umweltradioaktivität
Anlage 3.1c Vorschriften über zurückgelassene Proben
Anlage 3.1d Niederschrift über eine Probenahme Umweltradioaktivität
Anlage 3.2 Probenahme Umweltradioaktivität
Anlage 4 Ablaufdiagramm Intensivbetrieb