Regelwerk, Energienutzung, Strahlenschutz
Landessammelstelle für radioaktive Abfälle NRW
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1 Rechtliche Grundlagen
1.1 Einrichtung der Landessammelstelle
1.2 Betrieb der Landessammelstelle
1.3 Ablieferungspflicht, Ablieferungspflichtige
1.4 Übernahme radioaktiver Abfälle
1.5 Eigentumsübergang
1.6 Möglichkeit der Pflichtenübertragung
1.7 Abführung radioaktiver Abfälle
2 Allgemeine Bedingungen
2.1 Anmeldungen zur Ablieferung radioaktiver Abfälle
2.2 Beförderung der Abfallgebinde
2.2.1 Allgemeines
2.2.2 Beförderung durch den Abholdienst
2.2.3 Beförderung durch den Ablieferungspflichtigen
2.2.4 Beförderung durch Dritte
2.3 Übernahme der Abfallgebinde
2.4 Kostenregelung
2.5 Schadensersatz
3 Technische Bedingungen
3.1 Sammlung, Sortierung und Erfassung radioaktiver Abfälle
3.2 Abfallsorten
3.2.1 Sorte 1: Fest/nicht brennbar
3.2.2 Sorte 2: Fest/brennbar
3.2.3 Sorte 3: Sonderabfälle
3.2.4 Sorte 4: Flüssig/nicht brennbar
3.2.5 Sorte 5: Flüssig/brennbar
3.2.6 Sorte 6: Faul- und gärfähig
3.2.7 Sorte 7: Szintillatorabfälle
3.3 Aktivität, Ortsdosisleistung und Oberflächenkontamination in und an Abfallbehältern
3.3.1 Aktivität der Abfallprodukte
3.3.2 Ortsdosisleistung
3.3.3 Oberflächenkontamination
3.4 Radioaktive Abfälle, die einer besonderen Behandlung bedürfen (Sonderabfälle)
3.5 Verpackung der radioaktiven Abfälle
3.5.2 Beschaffung der Abfallbehälter
3.6 Verpackungsvorschriften
3.7 Kennzeichnung der Abfallbehälter und Teilpackungen für die Ablieferung
4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Anlage 1
Begleitschein zur Ablieferung radioaktiver Abfälle bei der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle NRW
Anlage 2
Kostenordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle
Anlage 3
Abfallbehälter der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle