SächsASAVO
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§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständigkeit im Bereich des Atom- und Strahlenschutzrechtes
§ 3 Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
§ 4 Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen und des Sächsischen Oberbergamts
§ 5 Zuständigkeit der Landesärztekammer, der Landeszahnärztekammer und der Landestierärztekammer
§ 6 Zuständigkeit weiterer Behörden und Einrichtungen im Atom und Strahlenschutzrecht
§ 7 Zuständigkeit der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft
§ 8 Zuständigkeiten bei der Überwachung der Umweltradioaktivität
§ 9 Bevorratung, Verteilung und Abgabe von Schutzwirkstoffen
§ 10 Zuständigkeiten weiterer Behörden und Einrichtungen
§ 11 Aufsicht
§ 12 Allgemeine Notfallplanung
§ 13 Besondere Notfallpläne
§ 14 Radiologischer Einsatzstab und radiologisches Lagezentrum Sachsen
§ 15 Notfallübungen, Ausbildung und Schutz der Einsatzkräfte
§ 16 Kostenregelung
§ 17 Kostenregelung für Heilberufekammern