Regelwerk; Strahlenschutz

SächsASAVO
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§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Zuständigkeit im Bereich des Atom- und Strahlenschutzrechtes

§ 3 Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

§ 4 Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen und des Sächsischen Oberbergamts

§ 5 Zuständigkeit der Landesärztekammer, der Landeszahnärztekammer und der Landestierärztekammer

§ 6 Zuständigkeit weiterer Behörden und Einrichtungen im Atom und Strahlenschutzrecht

§ 7 Zuständigkeit der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft

§ 8 Zuständigkeiten bei der Überwachung der Umweltradioaktivität

§ 9 Bevorratung, Verteilung und Abgabe von Schutzwirkstoffen

§ 10 Zuständigkeiten weiterer Behörden und Einrichtungen

§ 11 Aufsicht

§ 12 Allgemeine Notfallplanung

§ 13 Besondere Notfallpläne

§ 14 Radiologischer Einsatzstab und radiologisches Lagezentrum Sachsen

§ 15 Notfallübungen, Ausbildung und Schutz der Einsatzkräfte

§ 16 Kostenregelung

§ 17 Kostenregelung für Heilberufekammern

§ 18