Vollzug der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung in den Schulen
- Inhalt -
1 Allgemeines
1.1 Rechtsgrundlagen
1.2 Geltungsbereich
1.3 Information des Schulträgers
2 Zugelassene Tätigkeiten
2.1 Im Sinne der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung genehmigungsfreier Umgang mit Stoffen, Präparaten und Vorrichtungen
2.2 Im Sinne der Röntgenverordnung und der Übergangsvorschriften der Strahlenschutzverordnung genehmigungsfreie, jedoch anzeigepflichtige Tätigkeiten
2.3 Im Sinne der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung genehmigungspflichtige Tätigkeiten
3 Erwerb und Abgabe radioaktiver Stoffe, Präparate und Vorrichtungen
3.1 Erwerb
3.2 Verkauf oder Weitergabe
4 Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte
4.1 Strahlenschutzverantwortliche
4.2 Strahlenschutzbeauftragte
4.2.1 Bestellung der Strahlenschutzbeauftragten
4.2.2 Fachkundenachweis, Fachkundebescheinigungen
4.2.3 Aufgaben der Strahlenschutzbeauftragten
5 Schutzvorschriften
5.1 Strahlenschutzgrundsatz
5.2 Verbot von Versuchen an Menschen und Tieren
5.3 Verwendung im Unterricht
5.4 Kennzeichnungspflicht
5.5 Buchführung, Inventarverzeichnis
5.6 Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe
5.7 Veränderungsverbot, Schutzmaßnahmen
5.8 Ablieferungspflicht
5.9 Abhandenkommen radioaktiver Stoffe
5.10 Maßnahmen bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen
6 Verstöße gegen Strahlenschutzbestimmungen