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E.2 Verbesserung der Repräsentativität durch einen erhöhten Stichprobenumfang oder durch die Verwendung von Mischproben
E.2.1 Erhöhung des Stichprobenumfangs
Für die in Abschnitt E.1.1 betrachtete Stichprobe {y}20ergab sich, dass die Überwachungsgrenze von C = 1 mit der berechneten oberen Konfidenzgrenze von UL = E(n;P)= 1,929 nicht nachgewiesen wurde. Dies dürfte aber mit großer Wahrscheinlichkeit daran liegen, dass der Stichprobenumfang (n = 20) für die Grundgesamtheit zu klein war. Der in die Berechnung der oberen Konfidenzgrenze eingehende Konfidenzfaktor hatte einen Wert von B(n = 20; P = 0,95; σn = 1,359) ≅ 2,65. Er bringt zum Ausdruck, dass die Schätzung des Erwartungswertes der untersuchten Grundgesamtheit mit der Stichprobe {y}20 eine erhebliche statistische Unsicherheit aufweist.
Nimmt man an, dass die Schätzwerte μn und σn und damit auch En(ML) den wahren Werten der Grundgesamtheit in etwa entsprechen, so kann man anhand der Abbildung Dia prognostizieren, in welchem Maße der Stichprobenumfang zum Nachweis der Einhaltung der Überwachungsgrenze C vergrößert werden sollte. Hierzu wäre eine Reduzierung des Konfidenzfaktors von 2,65 (s. o.) auf einen Wert von C/En(ML)= 1/0,727 ≅ 1,38 nötig. Nach Abbildung Dia wird dazu mit σn zwischen 1,3 und 1,4 ein Stichprobenumfang von n ≈ 100 prognostiziert. Die genauere Berechnung des Konfidenzfaktors mit der analytischen Näherung aus Abschnitt D.2 ergibt: B(n = 100; P = 0,95; σn = 1,36) ≅ 1,42.
Für die Grundgesamtheit (E1) wurden dementsprechend 80 weitere zufällige Werte simuliert. Die zusammen mit den 20 Werten von Tabelle E1 resultierende Stichprobe {y}100 enthält Tabelle E5. Der Q-Q-Plot dieser 100 Daten ist in Abbildung E8 dargestellt.
Zur vereinfachten Schätzung der oberen Konfidenzgrenze ULr resultiert nach Gl. (12) die Prüfgröße
Gemäß Tabelle 3 und Gl. (13) ist y<83> = 1,199 ein einfacher Schätzer zur oberen Konfidenzgrenze UL des Erwartungswertes. Da mit diesem Wert die relevante Überwachungsgrenze überschritten wird, ist eine genauere Berechnung der oberen Konfidenzgrenze erforderlich.
In Tabelle E6 sind die zur Stichprobe {y}100 aus Tabelle E5 berechneten statistischen Kenngrößen zusammengestellt. Hierzu ergeben sich folgende Feststellungen:
Tabelle E5: Einzelwerte y der zufälligen Stichprobe {y}100 der Lognormalverteilung (E1); die 20 Werte der ursprünglichen Stichprobe {y}20 aus Tabelle E1 sind fett markiert
i | y | i | y | i | y | i | y | i | y |
1 | 0,011 | 21 | 0,089 | 41 | 0,206 | 61 | 0,407 | 81 | 1,122 |
2 | 0,018 | 22 | 0,094 | 42 | 0,210 | 62 | 0,417 | 82 | 1,158 |
3 | 0,029 | 23 | 0,097 | 43 | 0,232 | 63 | 0,420 | 83 | 1,199 |
4 | 0,030 | 24 | 0,100 | 44 | 0,234 | 64 | 0,434 | 84 | 1,248 |
5 | 0,033 | 25 | 0,104 | 45 | 0,237 | 65 | 0,461 | 85 | 1,261 |
6 | 0,034 | 26 | 0,110 | 46 | 0,238 | 66 | 0,464 | 86 | 1,299 |
7 | 0,035 | 27 | 0,114 | 47 | 0,268 | 67 | 0,489 | 87 | 1,316 |
8 | 0,035 | 28 | 0,115 |
(Stand: 16.06.2018)
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