Regelwerk, Strahlenschutz

Katastrophenschutz
Rahmenempfehlung kerntechnischer Anlagen
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1 Einleitung

2 Zusammenwirken von behördlicher Planung und Maßnahmen des Betreibers der kerntechnischen Anlage

2.1 Unterrichtung der Katastrophenschutzbehörden

2.2 Aufgaben des Betreibers bei der Radiologischen Lageermittlung

2.3 Einrichtung einer Ausweichstelle für die Einsatzleitung des Betreibers außerhalb der Anlage

2.4 Messungen und Probenentnahmen in der Umgebung

2.5 Mitwirkung im vorbereitenden Katastrophenschutz

3 Grundsätze für das Aufstellen besonderer Katastrophenschutzpläne für die Umgebung kerntechnischer Anlagen

3.1 Inhaltsverzeichnis

3.2 Fortführungsnachweis

3.3 Führungsorganisation

3.3.1 Grundlagen und Zusammenarbeit

3.3.2 Lagebeurteilung

3.3.3 Apparative Ausstattung

3.4 Alarmierung

3.5 Information der Öffentlichkeit

3.6 Bereitstellung von materiellen und personellen Ressourcen

3.7 Einteilung der Umgebung von Kernkraftwerken im Leistungsbetrieb

3.7.1 Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken im Leistungsbetrieb

3.7.2 Planungsgebiet "Zentralzone"

3.7.3 Planungsgebiet "Mittelzone"

3.7.4 Planungsgebiet "Außenzone"

3.7.5 Gesamtes Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland

3.7.6 Sektoreneinteilung

3.7.7 Einsatzkarten

3.7.8 Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung stillgelegter Kernkraftwerke

3.8 Alarmstufen

3.8.1 Für die Auslösung verantwortliche Stelle

3.8.2 Voralarm

3.8.3 Katastrophenalarm

3.8.4 Kriterien

3.9 Übersicht über die Alarmmaßnahmen

3.9.1 Unterteilung der Alarmmaßnahmen

3.10 Zuordnung von Maßnahmen zu den Alarmstufen

3.10.1 Maßnahmen bei Voralarm

3.10.2 Maßnahmen bei Katastrophenalarm

3.11 Offenlegung

4 Hinweise zur Durchführung der Alarmmaßnahmen

4.1 Alarmierung

4.2 Festlegung des gefährdeten Gebietes

4.3 Lageermittlung und Lagedarstellung

4.3.1 Radiologisches Lagebild

4.3.2 Messungen in der Umgebung

4.3.3 Durchführung der Messungen

Tabelle 4-1: Vordringliche Messungen

4.3.4 Probensammelstellen und Sammelplatz

4.3.5 Auswertung der Messung

4.4 Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung

4.5 Verkehrslenkung und -beschränkung

4.6 Aufenthalt in Gebäuden

4.7 Planung der Iodtablettenverteilung

4.8 Evakuierungsplanungen (Evakuierung und Aufnahme)

4.9 Dekontamination

4.10 Notfallstationen

4.11 Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel und möglicherweise kontaminierter Nahrungsmittel

4.12 Information von Wassergewinnungsstellen

5 Hinweise für zusätzliche Maßnahmen der Katastrophenschutzbehörde einschließlich Übungen

6 Zusätzliche Unterlagen zu den besonderen Katastrophenschutzplänen

7 Unterlagenverzeichnis

8 Anhänge

8.1 Begriffserläuterungen zu den Rahmenempfehlungen

8.2 Eingreifrichtwerte für die Einleitung von Maßnahmen

8.3 Mustertexte für die Information der Öffentlichkeit im Falle eines kerntechnischen Unfalls

1. Mitteilung über einen Unfall im Kernkraftwerk (Voralarm, aber noch keine Freisetzung erfolgt)

2. Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden

a) noch keine Freisetzung erfolgt, aber steht bevor

b) Freisetzung ist erfolgt, (Bevölkerung war eventuell nicht vorgewarnt)

3. Mitteilungen über die Iodblockade der Schilddrüse

a) Ausgabe von Iodtabletten

b) Einnahme von Iodtabletten empfohlen

4. Mitteilung bei Evakuierung

5. Mitteilung zur Aufhebung von Schutzmaßnahmen

8.4 Informationen, die im Falle eines kerntechnischen Unfalls vom Betreiber eines Kernkraftwerkes der Katastrophenschutzleitung zur Verfügung gestellt werden müssen

8.5 Tabellarischer Vergleich der Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen in der Fassung von 2008 mit der Fassung von 2015

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