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Regelwerk

Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen

Zustimmend zur Kenntnis genommen in der 158. Sitzung der
Strahlenschutzkommission am 17./18. Dezember 1998
Verabschiedet in der Innenministerkonferenz am 11.Juni 1999
Verabschiedet im Landerausschuß für Atomkernenergie
- Hauptausschuß - am 6. April 1999

(GMBl. 1999 S. 539)
aufgehoben durch Rahmenempfehlung vom 27.10.2008



zur aktuellen Fassung

A Einleitung

Diese Rahmenempfehlungen treten an die Stelle der Rahmenempfehlungen, die in der Innenministerkonferenz am 6. Oktober 1988 und im Länderausschuß für Atomkernenergie - Hauptausschuß - am 1. Dezember 1988 verabschiedet wurden (vgl. die Bekanntmachung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 15.01.1989 im GMBl 1989 S. 71). Die Überarbeitung der Rahmenempfehlungen von 1988 ist erforderlich geworden zur Berücksichtigung neuer internationaler und nationaler Empfehlungen und Regelungen, insbesondere der Richtlinie 89/618/Euratom, der Alarmierungskriterien und der Neufassung der Radiologischen Grundlagen.

Deutsche Kernkraftwerke verfügen über Sicherheitseinrichtungen sowie vorgeplante Maßnahmen, die das Eintreten eines kerntechnischen Unfalls mit relevanten radiologischen Auswirkungen in der Umgebung praktisch ausschließen sollen. Zu einem solchen Ereignisablauf könnte es nur dann kommen, wenn die vorhandenen, mehrfach gestaffelten Sicherheitsmaßnahmen nicht greifen sollten und die zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung schwerer Kernschäden und zur Eindämmung ihrer radiologischen Folgen nicht erfolgreich wären. Für diesen Fall werden Katastrophenschutzplanungen für die Umgebung von Kernkraftwerken erarbeitet.

Vorrangiges Ziel der Planungen ist, unmittelbare Folgen der Auswirkungen eines kerntechnischen Unfalls auf die Bevölkerung zu verhindern oder zu begrenzen. Unter unmittelbaren Folgen werden deterministische Schäden, insbesondere Frühschäden, und hohe Individualrisiken, deren Minderung Sofortmaßnahmen des Katastrophenschutzes erfordern, verstanden. Die " Radiologischen Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden" (Beschluß des Länderausschusses für Atomkernenergie - Hauptausschuß - am 6.4.1999, GMBl 1999, S. 570) bilden die radiologische Basis für Entscheidungen über Katastrophenschutzmaßnahmen und sind auszugsweise im Anhang G2 aufgeführt.

Die vorliegende Empfehlung berührt nicht die bestehenden Zuständigkeiten, Organisationsformen und Regelungen für den allgemeinen Katastrophenschutz; sie soll jedoch Grundlage dafür sein, daß bei der besonderen Katastrophenschutzplanung für die Umgebung kerntechnischer Anlagen im gesamten Bundesgebiet soweit wie möglich nach gleichen Grundsätzen verfahren wird. Länderspezifische Besonderheiten bei der Ausgestaltung der Planungen werden durch diese Rahmenempfehlungen nicht berührt.

Der Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden wahrgenommen. Die Länder stellen dabei sicher, daß die Zuständigkeitsebene der Bedeutung der Planungsaufgaben und der Anordnung von Schutzmaßnahmen im Katastrophenfall entspricht. Soweit mehrere Katastrophenschutzbehörden betroffen sind, arbeiten diese eng zusammen, tauschen die erforderlichen Informationen aus und koordinieren Bekanntmachungen, Verhaltensempfehlungen und Schutzmaßnahmen.

Die Empfehlung findet Anwendung auf deutsche kerntechnische Anlagen und solche ausländische Anlagen, die wegen ihrer grenznahen Lage Planungsmaßnahmen im Sinne dieser Empfehlung auf deutschem Gebiet erfordern.

Für die Umgebung kerntechnischer Anlagen werden besondere Katastrophenschutzpläne erstellt, wobei die nachstehenden Grundsätze (Abschnitt C) zu beachten sind. Neben der behördlichen Katastrophenschutzplanung ist der Betreiber der kerntechnischen Anlage aufgrund der §§ 36 und 38 der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) zu eigenen Vorsorge- und Schutzmaßnahmen verpflichtet, die in der Alarmordnung und im Notfallhandbuch des Betreibers erfaßt sind.

Die Empfehlung läßt ferner unberührt, daß ein kerntechnischer Unfall Auswirkungen haben kann, der Vorsorgemaßnahmen im Bereich des vorbeugenden Gesundheitsschutzes oder andere staatliche Maßnahmen erfordern; diese Maßnahmen umfassen auch diejenigen zur Vermeidung oder Minimierung hoher Individualrisiken, soweit sie nicht sofort, sondern erst nach einem bestimmten Zeitraum notwendig werden. Bund und Länder stimmen Planungen, Empfehlungen und Maßnahmen, die sie für diesen Fall - z.B. nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz - vorbereiten, mit den Planungen und Maßnahmen des Katastrophenschutzes, die in dieser Empfehlung beschrieben werden, ab.

B Zusammenwirken von behördlicher Planung und Maßnahmen des Betreibers der kerntechnischen Anlage

Der Betreiber der kerntechnischen Anlage ist zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

B1 Unterrichtung der Katastrophenschutzbehörde

  1. Der Betreiber der kerntechnischen Anlage alarmiert die nach den besonderen Katastrophenschutzplänen für die Entgegennahme von Alarmmeldungen zuständigen Stellen unverzüglich, wenn die für einen Voralarm bzw. für einen Katastrophenalarm festgelegten Voraussetzungen (s. Abschnitt C7) vorliegen.
  2. Diese Sofortmeldung erfolgt nach vorbereitetem Text mit nachstehenden Angaben:
    1. Stichwort: "kerntechnischer Unfall" in der Anlage... Block...
    2. Klassifizierungsvorschlag: Voralarm, Katastrophenalarm
    3. Angaben zur Beurteilung der Gefahrenlage in der Umgebung; vorläufige Einstufung nach INES
    4. Datum und Uhrzeit, Name und Dienststellung des Meldenden

    Der Betreiber übermittelt der Katastrophenschutzbehörde ferner unverzüglich alle Angaben, die für die Beurteilung des Unfallgeschehens und zur Einleitung von Abwehrmaßnahmen von Bedeutung sein können.

  3. Kommunikationsverbindungen zwischen der kerntechnischen Anlage und den für die Entgegennahme von Alarmmeldungen zuständigen Stellen sowie der Katastrophenschutzleitung müssen auch bei Überlastung oder Ausfall des öffentlichen Wahlnetzes gewährleistet sein. Die technische Sicherstellung der telefonischen Kommunikation kann z.B. durch Fernsprechmietleitungen (Standleitungen) erreicht werden.

B2 Abstellung einer sachkundigen Verbindungsperson zur Katastrophenschutzleitung

Der Betreiber stellt unverzüglich eine sachkundige Verbindungsperson zu der für den Standort zuständigen Katastrophenschutzleitung ab. Aufgaben der Verbindungsperson sind im wesentlichen:

Für Fälle, in denen in mehreren Ländern Katastrophenschutzleitungen gebildet werden müssen, sind Absprachen zwischen den Ländern und dem Betreiber zu treffen, wie die Informationen erfolgen (siehe C3.1).

B3 Einrichtung einer Ausweichstelle für die Einsatzleitung des Betreibers außerhalb der Anlage

Für den Fall einer notwendigen Räumung der kerntechnischen Anlage richtet der Betreiber eine Ausweichstelle für seine Einsatzleitung außerhalb der Anlage ein, die über verschiedene, voneinander unabhängige Kommunikationsmittel mit den Katastrophenschutzbehörden verfügt und bei der Katastrophenschutzunterlagen und Ausrüstung für den persönlichen Strahlenschutz vorgehalten werden.

B4 Messungen und Probenahmen in der Umgebung

Der Betreiber der kerntechnischen Anlage nimmt mit ortsfesten und mobilen Einrichtungen Messungen in der Umgebung an vorab festgelegten Punkten vor. Art und Umfang dieser Messungen sind in Abschnitt D3 festgelegt.

Die Meßergebnisse werden den für die Erarbeitung der radiologischen Lage zuständigen Stellen unverzüglich mitgeteilt.

B5 Mitwirkung im vorbereitenden Katastrophenschutz

Der Betreiber unterstützt die Katastrophenschutzbehörden nicht nur bei der Katastrophenabwehr, sondern auch im vorbereitenden Katastrophenschutz.

Insbesondere soll er die Katastrophenschutzbehörden bei der Erarbeitung von besonderen Katastrophenschutzplänen nach diesen Rahmenempfehlungen beraten, die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und sich an von den Katastrophenschutzbehörden angeordneten Übungen und sonstigen Ausbildungsmaßnahmen beteiligen.

Das aufsichtführende Land sollte die Interessen der Nachbarländer gegenüber dem Betreiber berücksichtigen bzw. sich mit den Nachbarländern abstimmen.

C Grundsätze für das Aufstellen besonderer Katastrophenschutzpläne für die Umgebung kerntechnischer Anlagen

In den besonderen Katastrophenschutzplänen, die mit Ausnahme von personenbezogenen und sicherheitsempfindlichen Angaben zur Einsichtnahme bei den Katastrophenschutzbehörden offengelegt werden, sollten folgende Gesichtspunkte hinsichtlich des Inhalts und der Gliederung berücksichtigt werden:

C1 Inhaltsverzeichnis

C2 Fortführungsnachweis

Die für die Ausarbeitung zuständige Behörde schreibt die Planungen kontinuierlich fort und überprüft sie in regelmäßigen Abständen.

C3 Führungsorganisation

C3.1 Die Führungsorganisation nach dem besonderen Katastrophenschutzplan orientiert sich, insbesondere was Verantwortlichkeiten und Zusammensetzung von Katastrophenschutzleitung und -stab anbetrifft, an den entsprechenden Katastrophenschutz-Dienstvorschriften der Länder.

Die Gliederung der Führungsorganisation, die Funktion ihrer Mitglieder sowie der Arbeitsablauf werden in besonderen Dienstordnungen im einzelnen festgelegt.

Die (länderübergreifende) Zusammenarbeit der betroffenen Katastrophenschutzleitungen ist durch behördliche Verbindungspersonen und/oder Einsatz von Kommunikationsmitteln sicherzustellen.

Ziel ist es, einheitliche Entscheidungen zu treffen und den Einsatz von Kräften zu optimieren.

C3.2 Um bei einem kerntechnischen Unfall die Lage zutreffend beurteilen und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen entscheiden zu können, ist Fachberatung erforderlich durch:

Die Erarbeitung und Bewertung der radiologischen Lage erfolgt am Sitz der Katastrophenschutzbehörde oder an sonstiger geeigneter Stelle (z.B. bei der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde oder einer mit atomrechtlichen Aufsichtsaufgaben befaßten anderen Behörde).

C3.3 Die apparative Ausstattung der Führungseinrichtungen erfordert insbesondere eine ausreichende Zahl von verschiedenen, voneinander unabhängigen Kommunikationsmitteln (z.B. Telefax, E-Mail usw.).

C4 Alarmierung

Eine schnelle und vollständige Alarmierung der im Rahmen der einzelnen Alarmstufen benötigten Behörden, Einheiten und sonstigen Stellen ist sicherzustellen.

Für die Alarmstufen sind graphische Alarmierungsschemata zu erstellen.

C5 Festlegung von Bereitstellungsräumen für Einsatzkräfte

Bei der Auswahl von Bereitstellungsräumen sind ausreichende Verkehrsanbindungen und leichte Erreichbarkeit für ortsunkundige Einsatzkräfte wichtig.

C6 Einteilung der Umgebung der kerntechnischen Anlage

C6.1 Die Umgebung der kerntechnischen Anlage ist zur Abgrenzung vorbereitender Maßnahmen grundsätzlich in folgende Zonen zu unterteilen:

Zentralzone "(Z)"

Mittelzone "(M)"

Außenzone "(A)"

C6.2 Die Zentralzone umschließt die kerntechnische Anlage unmittelbar. Ihre Grenze ist den jeweils vorliegenden örtlichen Gegebenheiten (Größe der Anlage, Geländestruktur und Besiedlungsverhältnisse) anzupassen und soll einen Abstand von 2 km von der Anlage nicht überschreiten.

C6.3 Die Mittelzone umschließt die Zentralzone. Ihre äußere Begrenzung soll durch einen Kreis mit einem Radius bis zu etwa 10 km festgelegt werden.

Um je nach Standort, Anlagenzustand, Freisetzung und Stabilität der Ausbreitungsbedingungen rasch und flexibel - zum Beispiel in Teilbereichen mit vorsorglichen Maßnahmen - reagieren zu können, kann die Mittelzone m weitere Bereiche unterteilt werden.

C6.4 Die Außenzone umschließt die Mittelzone. Ihre äußere Begrenzung soll durch einen Kreis mit einem Radius bis zu etwa 25 km festgelegt werden.

C6.5 Die Zonen sind durch Buchstaben (siehe C6.1) zu kennzeichnen.

C6.6 Die Mittelzone und die Außenzone sind in Sektoren von 30° zu unterteilen, wobei diese im Uhrzeigersinn durchnumeriert werden und Sektor 1 symmetrisch zur Nordrichtung liegt.

C6.7 Zonen und Sektoren sind festzulegen und in entsprechenden Einsatzkarten einzuzeichnen (Maßstab 1:25.000 oder 1:50.000). Übersichtskarten, die hier und ggf. an anderen Stellen im Katastrophenschutzplan enthalten sein müssen, sollten einen Maßstab von 1:200.000 oder 1:250.000 aufweisen.

C6.8 Für jede Zone müssen die erforderlichen Maßnahmen vorbereitet werden. In der Außenzone sollen Meß- und Probenahmeorte festgelegt und Alarmierungen vorbereitet werden.

Außerhalb der benannten Zonen sind besondere - auf die kerntechnische Anlage bezogene - Katastrophenschutzplanungen grundsätzlich nicht erforderlich. Unberührt hiervon bleiben Maßnahmen zur Unterrichtung der Bevölkerung z.B. über Rundfunk und Maßnahmen zur Bevorratung und Ausgabe von Iodtabletten. Außerhalb der benannten Zonen können ggf. Maßnahmen auf der Grundlage der allgemeinen Katastrophenschutzpläne durchgeführt werden.

C7 Alarmstufen

C7.1 Es sind folgende Alarmstufen festzulegen:

Voralarm
Katastrophenalarm

C7.2 Die Auslösung des Voralarms oder des Katastrophenalarms obliegt dem Leiter der Katastrophenschutzbehörde bzw. dessen Beauftragtem. Hierfür gelten folgende allgemeine Kriterien:

C7.2.1 Voralarm wird ausgelöst, wenn bei einem Ereignis in der kerntechnischen Anlage bisher noch keine oder nur eine im Vergleich zu den Auslösekriterien für Katastrophenalarm geringe Auswirkung auf die Umgebung eingetreten ist, jedoch aufgrund des Anlagenzustandes nicht ausgeschlossen werden kann, daß Auswirkungen, die den Auslösekriterien für Katastrophenalarm entsprechen, eintreten könnten.

C7.2.2 Katastrophenalarm wird ausgelöst, wenn bei einem Unfall in der kerntechnischen Anlage eine gefahrenbringende Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung festgestellt ist oder droht.

C7.2.3 Das Verfahren zur Auslösung von Voralarm oder Katastrophenalarm ist eindeutig festzulegen und allen Beteiligten bekanntzugeben. Auf die "Kriterien für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörde durch die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen" (gemeinsame Empfehlung der RSK und SSK vom 20. Mai 1995, Bundesanzeiger Nr. 96, Seite 5678ff.) wird hingewiesen.

C8 Übersicht über die Alarmmaßnahmen

C8.1 Unterteilung der Alarmmaßnahmen

Die Alarmmaßnahmen sind zu unterteilen in die Alarmmaßnahmen 1 und 2 sowie weitere Maßnahmen.

Die Alarmmaßnahmen 1 umfassen die bei Eingang einer Alarmmeldung durchzuführenden Alarmierungen und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen.

Die Alarmmaßnahmen 2 dienen der Abwehr akuter Gefahren. Sie können im einzelnen erst aufgrund näherer Kenntnis über den Anlagenzustand und nach Bewertung der radiologischen Lage ausgelöst werden.

Die weiteren Maßnahmen schließen zeitlich an und dienen der Vorsorge sowie der Beseitigung oder Verringerung noch bestehender Gefahren. Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt durch die jeweilig zuständige Behörde, insbesondere nach Maßgabe des Strahlenschutzvorsorgegesetzes. Hierzu können Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes hinzugezogen werden. Diese Maßnahmen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls und sind deshalb in der Regel nicht im voraus planbar.

C8.2 Zuordnung von Maßnahmen zu den Alarmstufen Maßnahmen bei Voralarm

C8.2.1 Alarmmaßnahmen 1:

  1. Alarmierung der zuständigen Behörden und Dienststellen,
  2. Zusammentreten der Katastrophenschutzleitung in der erforderlichen Besetzung,
  3. Alarmbereitschaft der übrigen Mitglieder der Katastrophenschutzleitung und der Meßdienste,
  4. Festlegung des möglicherweise gefährdeten Gebietes in Abhängigkeit von meteorologischen Gegebenheiten unter Zugrundelegung der Zonen und Sektoren,
  5. Inbetriebnahme von Meßeinrichtungen,
  6. Unterrichtung benachbarter Verwaltungseinheiten (auch evtl. über die Landesgrenze hinaus), sofern diese betroffen sein können.

Die Bevölkerung ist in geeigneter Weise (z.B. Rundfunk, Presseerklärung) über den Sachverhalt und die behördlichen Maßnahmen zu unterrichten.

Alarmmaßnahmen 2 nach C8.2.2 können auch bei Voralarm vorbereitet oder bei Bedarf ergriffen werden.

C8.2.2 Maßnahmen bei Katastrophenalarm

Alarmmaßnahmen 1:

  1. Alarmierung der zuständigen Behörden, Dienststellen und Hilfsorganisationen,
  2. Zusammentreten der Katastrophenschutzleitung,
  3. Festlegung des gefährdeten Gebietes in Abhängigkeit von meteorologischen Gegebenheiten unter Zugrundelegung der Zonen und Sektoren,
  4. Einsatz der Meßdienste, Messungen nach besonderem Plan,
  5. Unterrichtung und ggf. Hinzuziehung benachbarter Verwaltungseinheiten (auch über die Landesgrenze hinaus), sofern diese betroffen sein können. Hierbei ist auch die Unterrichtung der Bevölkerung abzustimmen.

Alarmmaßnahmen 2:

  1. Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung,
  2. Verkehrslenkung, -regelung und -einschränkung des Straßenverkehrs nach vorbereitetem Plan,
  3. Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden,
  4. Ausgabe von Iodtabletten nach besonderem Plan,
  5. Aufforderung zur Einnahme von Iodtabletten,
  6. Evakuierung nach besonderem Plan,
  7. Dekontamination der betroffenen Bevölkerung und der Einsatzkräfte (z.B. in den Notfallstationen, siehe Anhang G3),
  8. Ärztliche Betreuung und Versorgung der betroffenen Bevölkerung und der Einsatzkräfte,
  9. Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel,
  10. Warnung der Wassergewinnungsstellen,
  11. Warnung der Bevölkerung vor Gebrauch des Wassers, vor Wassersport und Fischfang,
  12. Unterrichtung der Schiffahrt, Warnung vor Gebrauch des Wassers,
  13. Veranlassung von Verkehrseinschränkungen für Schienenverkehr, Schiffahrt und Luftverkehr,
  14. Sperrung kontaminierter Wassergewinnungsstellen,
  15. Sperrung stark kontaminierter Flächen

Weitere Maßnahmen:

D Hinweise zur Durchführung der Alarmmaßnahmen

D1 Alarmierung

Um eine schnelle und vollständige Alarmierung zu gewährleisten, sollten sämtliche zu einer Alarmstufe gehörenden Alarmierungen zusammengefaßt sein, wobei eine Unterteilung in Führungsorganisation der Katastrophenschutzbehörde, Behörden, Dienststellen, Meßdienste und Hilfsdienste zweckmäßig erscheint (Alarmierungsplan).

Die rasche und sichere Erreichbarkeit der nach Alarmierungsplan vorgesehenen Personen soll durch entsprechende fernmeldetechnische Einrichtungen und organisatorische Maßnahmen (z.B. Bereitschaftsdienst) sichergestellt werden.

D2 Festlegung des gefährdeten Gebietes

Bei Eingang einer Alarmmeldung mit dem Stichwort "kerntechnischer Unfall" ist als eine der ersten behördlichen Maßnahmen das Gebiet festzulegen, für das voraussichtlich Katastrophenschutzmaßnahmen in Frage kommen können (gefährdetes Gebiet). Die Festlegung erfolgt ausgehend von den Ergebnissen der Lageermittlung. Das gefährdete Gebiet ist anhand der Zonen und Sektoren zu benennen.

D3 Lageermittlung

Die Lageermittlung wird mit den zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen über den Anlagenzustand, die meteorologische Lage und die Emissions- und Immissionssituation durchgeführt. Sie wird zunächst auf Prognosen beruhen, später zunehmend auf Messungen in der Umgebung.

D3.1 Prognose der radiologischen Lage

Grundlagen einer ersten, unmittelbar nach der Alarmmeldung des Betreibers erforderlichen Einschätzung der Lage mit Prognose der radiologischen Auswirkungen des kerntechnischen Unfalls können sein:

Die mögliche Strahlenbelastung der Bevölkerung kann dann mittels Ausbreitungsrechnungen abgeschätzt werden. Sobald belastbare Emissionsdaten des Betreibers oder des KFÜ vorliegen, sind diese zur Verbesserung der Prognose, die entsprechend dem fortschreitenden Kenntnisstand zu aktualisieren ist, heranzuziehen.

Dieses Vorgehen bietet eine Orientierung bezüglich Art und Umfang notwendiger Schutzmaßnahmen, die bereits aufgrund der Prognosen ergriffen werden können.

D3.2 Messungen in der Umgebung

Messungen in der Umgebung erfolgen durch Meßsysteme, durch den Betreiber und die unabhängigen Meßstellen nach Meßprogrammen für Störfall/Unfall gemäß der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) sowie ggf. durch weitere Meßdienste, die von der Katastrophenschutzleitung angefordert werden. Grundsätzlich stehen für die Messungen zur Verfügung:

Nach der REI werden die Meßtrupps der Betreiber in der Zentralzone und in einem 90°-Sektor (Sektor des beaufschlagten Gebietes und benachbarte Nebensektoren) der Mittelzone tätig, wahrend die Meßtrupps der unabhängigen Meßstellen und der fachkundigen Organisationen in den angrenzenden Sektoren der Mittelzone sowie in mindestens fünf Sektoren der Außenzone eingesetzt werden. Die Strahlenspürtrupps werden hauptsächlich im übrigen Gebiet mit einfachen Meßaufgaben (vorwiegend ODL-Messungen) eingesetzt. Zur schnellen Lageermittlung können Meßtrupps des BfS für die in-situ-Gammaspektrometrie aus der Luft mittels Hubschrauber herangezogen werden.

Außerhalb des festgelegten gefährdeten Gebietes ist auf der Grundlage des Strahlenschutzvorsorgegesetzes durch das Intensivmeßprogramm des IMIS (Integriertes Meß- und Informationssystem) eine großräumige Radioaktivitätsüberwachung vorgesehen. Auch diese Meßergebnisse können zur Lagebeurteilung beitragen.

D3.3 Durchführung der Messungen

Um die Auswirkungen eines kerntechnischen Unfalls beurteilen zu können, und zwar für die Festlegung des tatsächlich gefährdeten Gebietes und für die Entscheidung über Schutzmaßnahmen, sind vordringlich die in der Tabelle 3-1 aufgeführten Messungen erforderlich.

Tab. 3-1: Vordringliche Messungen

Art der Messung Dringlichkeit Meßdienste/
Meßmethode
Entscheidungs-
grundlage für
1 2 3 4
a) Gammaorts-
dosisleistung
sofort KFÜ/ ODL- Festlegung des Meßnetz des BfS, Meßtrupps und Strahlenspürtrupps, (jeweils Handmessungen, ggf. mobile Meßsysteme) tatsächlich gefährdeten Gebietes, Aufsuchen von Gebäuden, Evakuierung
b) Aktivitätskonzentration der verschiedenen Radionuklide in der Luft2 sofort Meßtrupps (mobile Meßsysteme, Probenahme) Strahlenspürtrupps (Probenahme) Aufsuchen von Gebäuden, Ausgabe bzw. Einnahme von Iodtabletten, Warnung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel
c) flächenbezogene Aktivität auf dem Boden unmittelbar nach erfolgter Ablagerung Hubschrauber des BfS (wegen des schnellen Überblicks), Meßtrupps jeweils mit in-situ- Gammaspektrometrie, ggf. einfache Anschlußmessungen durch Meßtrupps oder Strahlenspürtrupps Festlegung des tatsächlich gefährdeten Gebietes, Evakuierung, Warnung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel
2) Zusammenhängende Zeitreihen oder zeitintegrale Messungen sind von erheblich höherem Aussagewert als viele Kurzzeitmessungen an vielen verschiedenen Orten.

Zur Entscheidung über Strahlenschutzvorsorgemaßnahmen (z.B. Verzehrs- und Vermarktungsverbote) werden, über die in der Tabelle 3-1 aufgeführten Messungen hinaus, Messungen weiterer Medien (wie Bewuchs, Milch und Oberflächenwasser) vorgenommen.

Diese Maßnahmen sind keine unmittelbaren Maßnahmen des Katastrophenschutzes und werden hier nicht weiter erläutert.

Bei der Tätigkeit der Meßdienste ist der Grundsatz der Rechtfertigung der Dosis des eingesetzten Personals zu beachten. Der Einsatz in höher kontaminierten Gebieten sollte so kurz wie möglich sein. Dabei sollten vorrangig automatisch arbeitende Dosisleistungsmeßsonden sowie Probenahme- und Meßgeräte für die Feststellung der Aktivitätskonzentration in der Luft eingesetzt werden. Messungen und Probenahmen von Hand sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Dem Personal sind Umkehrdosen vorzugeben, bzw. es sind Vorgaben für eine maximale Aufenthaltsdauer im beaufschlagten Gebiet zu machen.

Der Einsatz der Meßdienste soll koordiniert und planvoll erfolgen. Messungen an einem Ort durch verschiedene Meßdienste sind zu vermeiden. Hierzu empfiehlt sich die Einrichtung einer Meßzentrale. Der Betreiber informiert diese über die vorgenommenen Messungen und die Ergebnisse und stimmt seine weiteren Messungen mit ihr ab.

Jeder Trupp soll über Einsatzkarten verfügen, in denen das Einsatzgebiet in Zonen und Sektoren eingeteilt ist. Die Meß- und Probenahmeorte und ggf. die Fahrtrouten sollen in den Einsatzkarten verzeichnet und ggf. gesondert beschrieben sein. Je nach örtlicher Lage und Größe der kerntechnischen Anlage sind in der Zentralzone etwa 5-20, in den Sektoren der Mittel- und Außenzone jeweils zwischen 3-6 Meß- und Probenahmeorte vorzusehen.

Benachbarte Katastrophenschutzleitungen stimmen sowohl die Einsatzplanung als auch den Einsatz ihrer Meßdienste miteinander ab.

D3.4 Übermittlung der Meßergebnisse und Transport der Proben

Alle Meßergebnisse sind unverzüglich der für die Erarbeitung der radiologischen Lage zuständigen Stelle zu übermitteln.

Die ggf. von den Strahlenspürtrupps eingeholten Proben mit ausgefüllten Meßprotokollen sowie Proben der Meßtrupps, die nicht in eigenen Labors ausgemessen werden, sind von diesen Trupps einer zentralen Probensammelstelle zu übergeben.

Die zentrale Probensammelstelle sollte querab zur Hauptausbreitungsrichtung der radioaktiven Stoffe und in geeigneter Entfernung eingerichtet werden. Um auf wechselnde Ausbreitungsrichtungen reagieren zu können, müssen Ausweichstellen vorhanden sein. Die Probensammelstellen und die Ausweichstellen müssen über günstige Verkehrsverbindungen (Hubschrauberlandeplatz) und eine geeignete Infrastruktur (Kommunikation und sanitäre Anlagen) verfügen. Entsprechende Räumlichkeiten sind deshalb vorab festzulegen (z.B. Feuerwehrgerätehäuser).

Bei zentralen Probensammelstellen und ggf. vorgesehenen Ausweichstellen müssen Geräte für erste orientierende Messungen an den angelieferten Proben und zur Kontaminationskontrolle am eingesetzten Personal vorhanden sein.

Im übrigen ist es Aufgabe der Probensammelstelle, dafür zu sorgen, daß die Proben auf schnellstem Weg in geeignete Labors, auch unter Ausnutzung der angebotenen Laborkapazität anderer Länder, verbracht werden. Ein entsprechender Kurierdienst ist hierfür vorzusehen.

D4 Unterrichtung und Warnung der Bevölkerung

Die Bevölkerung ist über den Eintritt eines kerntechnischen Unfalls und seine möglichen Folgen für die Umgebung zu unterrichten 3. Nur eine schnelle, umfassende und eindeutige Unterrichtung über die jeweilige Situation und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen kann dazu beitragen, einerseits Fehlreaktionen der Bevölkerung zu verhindern und andererseits ihre in der Regel erforderliche Mitwirkung bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen sicherzustellen. Geht der Notstandssituation ein Voralarm voraus, so muß die Bevölkerung bereits auf dieser Stufe Informationen und Anweisungen erhalten.

Verlautbarungen mehrerer durch einen kerntechnischen Unfall betroffener Katastrophenschutzbehörden und anderer Behörden sind aufeinander abzustimmen. Dabei kann es zweckmäßig sein, eine gemeinsame Informationszentrale zur Unterrichtung der betroffenen Bevölkerung und der Öffentlichkeit einzurichten.

Die Warnung der betroffenen Bevölkerung erfolgt durch Sirenensignale (einminütiger Heulton) oder andere geeignete Mittel (z.B. Lautsprecherdurchsagen), welche zeitlich mit nachfolgenden Informationen in den Medien zu koordinieren sind. Diese Unterrichtung hat rasch und wiederholt durch amtliche Durchsagen über Rundfunk, Fernsehen oder Videotext zu erfolgen. Die dazu notwendigen Vereinbarungen sind zu treffen.

Eine amtliche Mitteilung muß kurz gefaßt und verständlich sein. Sie soll Informationen über die eingetretene Notstandssituation, Schutzanweisungen und Empfehlungen enthalten. Ergänzend dazu sollen Grundbegriffe der Radioaktivität und ihre Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt in Erinnerung gerufen werden (vgl. Anhang II EU-Richtlinie 89/618/EURATOM).

Ein Hinweis auf nachfolgende weitere Unterrichtungen ist anzufügen. Die für die Warnung und Unterrichtung erforderlichen Durchsagetexte sind von den Katastrophenschutzbehörden so weit vorzubereiten, daß sie nur noch der jeweiligen Lage entsprechend präzisiert oder ergänzt zu werden brauchen. Entsprechende Mustertexte sind in die Pläne aufzunehmen. Beispiele für Textbausteine finden sich in Anhang G5. Weitere Unterrichtungen veranlaßt die Katastrophenschutzleitung entsprechend der Lage.

D5 Verkehrseinschränkungen

Bei Katastrophenalarm ist der gesamte in das gefährdete Gebiet fließende Straßenverkehr nach vorbereiteten Plänen umzuleiten, um eine mögliche Gefährdung von Personen durch das Betreten oder Befahren des gefährdeten Gebietes zu verhindern. Das gefährdete Gebiet verlassende Personen werden aufgefordert, sofern Kontaminationen oder Strahlenexpositionen zu besorgen sind, sich zu den eingerichteten Notfallstationen zu begeben.

Die für den übrigen Verkehr (Schienenverkehr, Schiffahrt, Luftverkehr) zu treffenden Maßnahmen werden von den dafür zuständigen Stellen nach Unterrichtung durch die Katastrophenschutzleitung aufgrund eigener Planungen veranlaßt.

D6 Aufenthalt in Gebäuden

Der Aufenthalt in Gebäuden dient dem Schutz gegen äußere Bestrahlung aus einer radioaktiven Wolke und innere Bestrahlung durch Inhalation. Die beste Schutzwirkung wird in geschlossenen Räumen abseits von Türen und Fenstern oder in Kellern erzielt. Dabei muß die Erreichbarkeit für Lautsprecher- und Rundfunkdurchsagen gewährleistet sein. Anlagen zur Zwangsbelüftung sollen vorübergehend abgeschaltet werden.

Der Aufenthalt in Gebäuden ist eine einfache und effektive Katastrophenschutzmaßnahme, die jedoch nur über kurze Zeit aufrechterhalten werden kann.

D7 Ausgabe von Iodtabletten

Iodtabletten sättigen die Schilddrüse mit nicht-radioaktivem Iod und verhindern damit bei rechtzeitiger Einnahme die Anreicherung von Radioiod in der Schilddrüse. Im Bedarfsfall sollen Einsatzkräfte und betroffene Bevölkerung Iodtabletten möglichst frühzeitig erhalten. Die Iodtabletten für die Einsatzkräfte werden bei diesen vorrätig gehalten und auf interne Anweisung ausgegeben. Verteilerwege und Ausgabeverfahren für die Bevölkerung müssen festgelegt, das Merkblatt für die Anwendung der tabletten in ausreichender Anzahl vorgehalten werden (vgl. Anhang G4).

Die Bevölkerung wird über die vorgesehene Schutzmaßnahme informiert, erhält Anweisungen, wann, wo und wie die Ausgabe erfolgt und wann die tabletten einzunehmen sind. Bei der Wahl der Ausgabestellen ist darauf zu achten, daß die Abholenden oder Überbringer von Iodtabletten sich nur möglichst kurzzeitig im Freien aufhalten müssen. Bei der Ausgabe wird ein Merkblatt mitgegeben.

D8 Evakuierung

Evakuierung im Sinne dieser Empfehlung ist die rasche organisierte Verlegung von Menschen aus einem gefährdeten in ein sicheres Gebiet (Aufnahmegemeinden), wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden.

Die Evakuierung ist besonders dann eine wirkungsvolle Schutzmaßnahme, wenn sie vor Durchzug der radioaktiven Wolke erfolgt.

Für die Durchführung der Evakuierung sind Evakuierungspläne aufzustellen, in denen folgendes aufzuführen ist:

a) betroffene Gemeinden bzw. Gemeindeteile mit Anzahl der zu evakuierenden Personen unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten, z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten,

b) gegebenenfalls Einteilung des Evakuierungsgebietes in Räumungsbezirke,

c) Festlegung von Sammelplätzen,

d) Transportraum für Sammelbeförderung (Art der Transportmittel, Zahl der Plätze, Erreichbarkeit),

e) örtliche Informationsmittel (z.B. Lautsprecherfahrzeuge),

f) Evakuierungswege,

g) Maßnahmen der Verkehrslenkung,

h) Maßnahmen der Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Evakuierten in Aufnahmegebieten,

i) besondere Vorkehrungen zur Evakuierung von Schulen, Krankenhäusern, Hemmen, Anstalten und sonstigen Einrichtungen, in denen sich Personen aufhalten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln evakuiert werden müssen,

k) Maßnahmen der Sicherung des Evakuierungsgebietes.

Zur Evakuierung wird die Bevölkerung durch vorbereitete Texte, die örtlich und über den Rundfunk ausgestrahlt werden (vgl. Textbausteine, Anhang G5), aufgefordert. Diese Texte sollen über die Gefahrenlage, die Schutzmaßnahme und die voraussichtliche Dauer der Evakuierung informieren und Angaben enthalten, die für eine möglichst rasche Evakuierung (z.B. Sammelräume, Evakuierungswege und Aufnahmegemeinden, Empfehlung, nach Möglichkeit private Ausweichquartiere aufzusuchen usw.) notwendig sind. Ferner sollen sie Informationen und Hinweise enthalten, die für den Aufenthalt außerhalb des Wohnbereiches (Mitnahme von Arzneimitteln, persönlicher Dokumente usw.) wichtig sind.

D9 Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel

Im gefährdeten Gebiet (siehe D2) ist die Bevölkerung aufzufordern, keine frisch geernteten Nahrungsmittel zu verzehren und das Vieh nicht mit frisch geernteten Futtermitteln zu versorgen.

Einzelregelungen über die Verwendung bzw. das Nichtinverkehrbringen kontaminierter Nahrungs- und Futtermittel werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Strahlenschutzvorsorge getroffen.

D 10 Warnung von Wassergewinnungsstellen

Die im gefährdeten Gebiet gelegenen Wassergewinnungsstellen sind zu warnen, auch dann, wenn sie kein Flußwasser, sondern uferfiltriertes Wasser entnehmen oder durch die Aufbereitungsverfahren ein Eintrag radioaktiver Stoffe aus der Luft in das Trinkwasser möglich ist.

D11 Dekontamination

Die Dekontamination betroffener Personen erfolgt in Notfallstationen, die in ausreichender Entfernung von der kerntechnischen Anlage oder in den vorgesehenen Aufnahmeräumen eingerichtet werden. Dafür geeignete Objekte (z.B. Hallenbäder, Sporthallen, Schulen) sind zu erfassen (vgl. Anhang G3) und im Rahmen von Übungen auf Eignung zu prüfen. Die Dekontamination der Einsatzkräfte und -fahrzeuge kann in gesonderten Dekontaminationsatellen erfolgen.

Zur Dekontamination können auch im Rahmen der geltenden Vorschriften geeignete Einheiten der Bundeswehr herangezogen werden.

D12 Ärztliche Betreuung und Versorgung

Eine erste medizinische Betreuung betroffener Personen findet ebenfalls in den Notfallstationen statt (vgl. im einzelnen Anhang G3). Dort legen auch im Strahlenschutz ausgebildete Ärzte die weiteren, aus medizinischer Sicht erforderlichen Maßnahmen fest, die dann ambulant oder im Rahmen eines stationären Aufenthaltes in allgemeinen Krankenhäusern oder speziellen Kliniken erfolgen.

E Anhang zu den besonderen Katastrophenschutzplänen

Den besonderen Katastrophenschutzplänen sind als Anhang beizufügen:

  1. Radiologische Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden,
  2. Auszug aus der Alarmordnung des Betreibers,
  3. Jeweilige Länderregelungen zum Aufbau und Betrieb von Notfallstationen,
  4. Katalog der "Hilfsmöglichkeiten bei kerntechnischen Unfällen",
  5. Liste der Ärzte, die sich für den Dienst in Notfallstationen zur Verfügung gestellt haben, ggf. Liste der nach der Strahlenschutzverordnung ermächtigten Ärzte,
  6. Übersicht über geeignete Krankenhäuser, z.B. mit nuklearmedizinischer oder hämatologischer Abteilung,
  7. Begriffserläuterungen (Anhang G1),
  8. Iodmerkblätter (Anhang G4).

F Hinweise für zusätzliche vorbereitende Maßnahmen der Katastrophenschutzbehörde

Zusätzlich zu den bereits aufgeführten Maßnahmen sind weitere Vorbereitungen, soweit erforderlich in Zusammenarbeit mit anderen Fachbehörden und Stellen, zu treffen, um eine effektive Arbeit des Katastrophenschutzes sicherzustellen.

  1. Aufstellung, Ausrüstung und Ausbildung von Strahlenspürtrupps der Polizei, der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes nach einheitlichen Grundsätzen. Für ihren Einsatz sind detaillierte Dienstanweisungen auszuarbeiten. Zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft sind nach erfolgter Ausbildung in regelmäßigen Abständen Übungen durchzuführen.
  2. Aufstellung von Alarmierungs- und Einsatzplänen für die Einsatzkräfte, die Meßdienste und die übrigen Hilfsorganisationen durch diese Dienste und Organisationen auf Veranlassung und in Abstimmung mit der Katastrophenschutzbehörde.
  3. Schutz der bei einem kerntechnischen Unfall herangezogenen Einsatzkräfte und sonstigen Personen.

    Hinweise hierzu sind dem Anhang G6 zu entnehmen.
  4. Auflistung von Dienststellen, Instituten und sonstigen Einrichtungen, die im Katastrophenfall Probenauswertungen und Inkorporationsmessungen durchführen können.
  5. Organisatorische Vorbereitung eines Kurierdienstes für die Übermittlung der Proben von den Sammelstellen in die Laboratorien. Als Beförderungsmittel kommen außer Kraftfahrzeugen auch Flugzeuge und insbesondere Hubschrauber in Betracht. Ein Einsatz von Hubschraubern der Polizei, des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr ist nur nach vorheriger Absprache vorzusehen.
  6. Absprachen über die vorläufige Lagerung der beim Einsatz der Katastrophenschutzkräfte anfallenden kontaminierten Gegenstände.
  7. Rundfunkmeldungen zur Unterrichtung der Bevölkerung sollten von den zuständigen Katastrophenschutzbehörden abgestimmt werden (Textbausteine siehe Anhang G5).
  8. Bei ausländischen kerntechnischen Anlagen, die sich in der Nähe der deutschen Grenze befinden, müssen die gleichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung durchgeführt werden können wie bei deutschen Anlagen. Deshalb sind bei grenznahen kerntechnischen Anlagen Vereinbarungen mit den angrenzenden Staaten anzustreben, daß
    1. die Warn- und Alarmmeldungen an die zuständigen deutschen Behörden unverzüglich übermittelt werden,
    2. alle Informationen, die zur Gefahrenabwehr nötig sind, an die jeweilige Katastrophenschutzleitung gelangen,
    3. bei einem kerntechnischen Unfall Verbindungspersonen ausgetauscht werden,
    4. die Katastrophenschutzplanung der Nachbarstaaten aufeinander abgestimmt und in gemeinsamen Übungen erprobt wird,
    5. gegenseitige Unterstützung bei allen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die Einsatzdienste des Katastrophenschutzes der betreffenden Länder möglich ist und
    6. bei Ereignissen ohne radiologische Bedeutung, die die Bevölkerung beunruhigen könnten, eine rasche Unterrichtung erfolgt.
    7. abgestimmte Rundfunkmeldungen zur Unterrichtung der Bevölkerung erfolgen.

    Dasselbe gilt bei grenznahen deutschen kerntechnischen Anlagen gegenüber den Nachbarstaaten.

  9. Es sind Alarmierungs- und Einsatzübungen durchzuführen. Hierzu sollten auch Vereinbarungen mit angrenzenden Staaten über die Durchführung solcher gemeinsamer grenzüberschreitender Übungen getroffen werden.

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Begriffserläuterungen zu den Rahmenempfehlungen  Anhang G1


Alarmordnung: Die für Notfälle getroffenen und im Betriebs- und Notfallhandbuch des Betreibers dokumentierten Festlegungen bezüglich Organisation, Planung, Verhaltensregeln, Maßnahmen und Materialvorhaltungen innerhalb der Anlage. Die Alarmordnung umfaßt auch die zugehörigen Regelungen der Kommunikation nach außen.
Äquivalentdosis: Energiedosis, gemittelt über ein Gewebe oder Organ, gewichtet nach Art und Qualität der Strahlung. Der "Wichtungsfaktor für diesen Zweck wird als Strahlungswichtungsfaktor bezeichnet.

Gleiche Äquivalentdosen haben die gleiche biologische Strahlenwirkung, unabhängig von der Strahlungsart. Damit ist es möglich, Grenzwerte der Strahlendosis festzulegen, die für jede Strahlungsart gelten.

Zur Beurteilung der Wirkungen von Strahlendosen sind im strengen Sinn die Energiedosis in Gray (Gy) in bezug auf deterministische Strahlenwirkungen und die Äquivalentdosis in Sievert (Sv) in bezug auf stochastische Strahlenwirkungen zu betrachten. Wenn es sich um Gammastrahlung handelt, bei der der Zahlenwert von Energiedosis und Äquivalentdosis gleich ist, wird zur Vereinfachung der Darstellung entsprechend der Strahlenschutzverordnung die Äquivalentdosis verwendet.

Die Äquivalentdosis wird in Sievert (Sv) angegeben. Es ist ein Sievert gleich einem Joule pro Kilogramm:

1 Sv = 1 J/kg. Im Strahlenschutz üblich ist 1 mSv = 0,001 Sv.

=> deterministische Wirkung

=> effektive Dosis

=> Organdosis

=> stochastische Wirkung

Dekontamination: Beseitigung oder Verminderung einer Kontamination

=> Kontamination, radioaktive

Deterministische Wirkung: Biologische Strahlenwirkung, die in Geweben und Organen innerhalb kurzer Zeit charakteristische Krankheitsbilder erzeugt. Für diese Wirkung besteht eine Schwellendosis. Die Beispiele reichen von der Trübung der Augenlinse bis zum Tod durch akutes Strahlensyndrom.

=> stochastische Wirkung

Effektive Dosis: Summe der gewichteten Äquivalentdosen in den einzelnen Organen und Geweben.

Die Gewebe-Wichtungsfaktoren werten die unterschiedliche Empfindlichkeit der verschiedenen Organe und Gewebe bezüglich stochastischer Strahlenwirkungen (Krebsinduktion, Auslösung von Erbschäden).

Die effektive Dosis wird in Sievert (Sv) oder Millisievert (mSv) angegeben.

=> Äquivalentdosis

=> stochastische Wirkung

Effektive Folgedosis: Die durch Inkorporation von Radionukliden verursachte und über den nachfolgenden Zeitraum (Integrationszeit) akkumulierte effektive Dosis. Zur Berechnung wird für Erwachsene ein Zeitraum von 50 Jahren und für Kinder ein Zeitraum von 70 Jahren unterstellt. Die Einheit der effektiven Folgedosis ist das Sievert (Sv) oder Millisievert (mSv).

=> Folgeäquivalentdosis

=> Integrationszeit

Eingreifwert: Dosiswert, bei dessen Erreichen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Eingreifrichtwert: Im Rahmen der Notfallschutzplanung festgelegter Dosiswert, bei dessen Erreichen die Einleitung von Schutzmaßnahmen zu prüfen ist.
Expositionspfad: Ausdruck zur Charakterisierung der Strahlenexposition durch Angabe des Ausbreitungswegs (z.B. Weide-Kuh-Milch-Pfad) oder des Transportvorgangs (Inhalation, Ingestion) für Radionuklide oder des Ursprungs der Strahlung (z.B. Wolke, Boden, Kleidung).

=> Strahlenexposition

Folgeäquivalent-
dosis:
Die über einen Zeitraum infolge von In-korporation von Radionukliden in einem Organ oder Gewebe akkumulierte Dosis. Zur Berechnung wird für Erwachsene ein Zeitraum von 50 Jahren, für Kinder ein Zeitraum bis zum Alter von 70 Jahren unterstellt. Die Einheit der Folgeäquivalentdosis ist das Sievert oder Millisievert (mSv).
Gesamtdosis: Dosis, die sich aus der Summe der Dosisbeiträge aller Expositionspfade ergibt
Ingestion: Aufnahme von Radionukliden mit Nahrungsmitteln.
Inhalation: Aufnahme von Radionukliden mit der Atmung.
Individualrisiko: Durch ein Ereignis oder eine Tätigkeit verursachtes Risiko für eine Einzelperson.

=> Risiko

Integrationszeit: Zeitraum, über den (eine Dosis) aufsummiert wird.
Ionisierende Strahlung: Strahlung, die direkt oder indirekt Ionen erzeugen und dadurch biologische Wirkungen hervorrufen kann.

=> deterministische Wirkung

=> stochastische Wirkung

Kontamination, radioaktive: Durch radioaktive Stoffe verursachte Verunreinigung.

=> Dekontamination

Nuklid: Ein durch seine Protonenzahl, Neutronenzahl und seinen Energiezustand charakterisiertes Atom.
Organdosis: Mittelwert der Dosis über ein Organ.

=> Äquivalentdosis

=> Folgeäquivalentdosis

Radioaktivität: Eigenschaft bestimmter Nuklide, spontan Teilchen- oder Gammastrahlung aus dem Atomkern zu emittieren oder nach Einfang eines Hüllenelektrons durch den Kern Röntgen- bzw. Gammastrahlung zu emittieren
Resuspension: Aufwirbelung abgelagerter Radionuklide.
Risiko: Maß für die Gefährdung, die von einer Tätigkeit oder einem Vorgang ausgeht. Das Risiko für eine Tätigkeit wird durch die Eintrittswahrscheinlichkeiten aller möglichen Ereignisse und die jeweiligen, zugehörigen Wirkungen bestimmt.

=> Individualrisiko

Schutzfaktor: Der Schutzfaktor quantifiziert den Unterschied zwischen der ungeschützten externen Exposition durch Gammastrahlung und bei Aufenthalt in Gebäuden und urbanen Umgebungen. Unterschiedliche Deposition auf verschiedenen Oberflächen wird berücksichtigt.
Schwellendosis: Dosis, unterhalb der eine deterministische Wirkung nicht auftritt.
Sievert (Sv): Einheit der Äquivalentdosis. Sie gilt auch für effektive Dosis, Folgeäquivalentdosis und effektive Folgedosis. Es ist ein Sievert gleich einem Joule pro Kilogramm: 1 Sv = 1 J kg-1.

=> effektive Dosis

=> effektive Folgedosis

=> Folgeäquivalentdosis

Spaltprodukt: Nuklid, das durch Kernspaltung oder radioaktiven Zerfall der durch Kernspaltung entstandenen Nuklide entsteht.

=> Nuklid

Stochastische Wirkung: Biologische Strahlenwirkung, bei der die Strahlendosis die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens - nicht seinen Schweregrad - bestimmt. Für diese Wirkung kennt man keine Schwellendosis, unterhalb derer sie nicht auftritt. Diese stochastischen Auswirkungen werden erst nach einer Latenzzeit von Jahren erkennbar.

Beispiele sind: Krebsentstehung, vererbbare Wirkungen (Mutationen).

=> deterministische Wirkung
=> Strahlenwirkung

Strahlenexposition: Vorgang der Einwirkung ionisierender Strahlung.

   

.

Eingreifrichtwerte für die Einleitung von Maßnahmen   Anhang G2

entspricht Ziffer 4.1: Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung der " Radiologische Grundlagen"

.

  Notfallstationen Anhang G3

gekürzter und aktualisierter Auszug ohne Literatur aus:

"Medizinische Maßnahmen bei Kernkraftwerksunfällen"

Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission, Band 4, 2.
überarbeitete Auflage Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, 1995

Die Notfallstation ist eine Einrichtung zur medizinischen Sichtung und Erstversorgung von Personen, die von einem Kernkraftwerksunfall direkt betroffen sind, d. h., daß sie sich während oder nach Durchzug der radioaktiven Wolke, die aus der Anlage freigesetzt wurde, in dem betroffenen Gebiet aufgehalten haben.

In einem solchen Falle sind folgende Expositionsmöglichkeiten zu berücksichtigen:

Die Notfallstationen dienen nur zur Versorgung betroffener Personen. Bereits rechtzeitig evakuierte Personen können unter Umgehung der Notfallstation in die vorgesehenen Aufnahmegebiete gebracht werden. Notfallpatienten (Unfälle, akute Erkrankungen) werden im Rahmen der ersten ärztlichen Hilfe versorgt und dann zur Weiterbehandlung verlegt. Falls sonstige medizinische Hilfe erforderlich ist, wird diese von den Rettungsdienstorganisationen geleistet.

Hilfsbedürftige, Schwangere, Kinder und ältere Personen sind bevorzugt zu betreuen.

1 Planung und Einrichtung

Die Einrichtung von Notfallstationen obliegt den Ländern und ist in den entsprechenden Katastrophenschutzplänen festgelegt. Die einzelnen Ländervorschriften orientieren sich dabei an dem nach Übungserfahrungen modifizierten Grundschema der Rahmenempfehlungen, das in Abb. 1 wiedergegeben ist. Wenn bei der Vorprüfung festgestellt wird, daß die Kleidung der Person erheblich kontaminiert ist, sollte eine Grobdekontamination erfolgen.

Im Rahmen der Katastrophenschutzplanung der Länder sind die Standorte der Notfallstationen festzulegen. Folgende Mindesrvoraussetzungen sind dabei zu erfüllen:

Nach den bisherigen Übungsabläufen scheint bei kontinuierlichem Betrieb je nach Ausstattung eine Versorgung von bis zu 1000 Personen pro Notfallstation innerhalb von 24 Stunden möglich.

1.1 Sachausstattung

Für die Sachausstattung werden im wesentlichen Materialien eingesetzt, die für die konventionelle Katastrophenvorsorge bereits vorgehalten werden.

Darüber hinaus muß folgende Ausrüstung bereitgestellt werden:

Zur Dokumentation der Untersuchungsergebnisse muß eine dem Personendurchsatz entsprechende Anzahl von Erhebungsbögen in doppelter Ausführung vorhanden sein.

Ein Musterformblatt findet sich im Anhang 1.

1.2 Personelle Ausstattung

Die ärztliche Leitung einer Notfallstation muß einem Strahlenschutzarzt obliegen...

Die Anzahl weiterer Strahlenschutzärzte richtet sich nach der Anzahl betroffener Personen. Zur Durchführung sonstiger medizinischer Maßnahmen können auch andere Ärzte hinzugezogen werden, die in strahlenschutzmedizinischen Fragen vom Strahlenschutzarzt in der Notfallstation beraten werden. Darüber hinaus muß ihm eine ausreichende Anzahl von medizinischem Assistenzpersonal zur Verfügung stehen.

2 Befragung und Registrierung

Im Eingangsbereich der Notfallstation werden die Daten aller ankommenden Personen entsprechend dem im Anhang 1 wiedergegebenen Erhebungsbogen erfaßt. Dieser Bogen wird von den betroffenen Personen bei ihrem Weg durch die Notfallstation mitgeführt; in ihn werden alle erforderlichen Daten und Befunde eingetragen.

Die Betroffenen sind darauf hinzuweisen, daß sie den Erhebungsbogen unbedingt aufzubewahren haben, da er für die weiteren medizinischen Maßnahmen benötigt wird. Ein Duplikat des Erhebungsbogens verbleibt in der Notfallstation.

2.1 Dosisabschätzung aus den Ergebnissen der physikalischen Dosisermittlung und der Befragung der Betroffenen über ihren Aufenthaltsort

Von der Katastrophenschutzleitung wird die Ortsdosisleistung aus den Freisetzungen radioaktiver Stoffe und den Wetterbedingungen im Katastrophengebiet sowie aus Meßwerten ermittelt und den Notfallstationen laufend zur Verfügung gestellt.

Die gesamte Körperdosis ist aus den Ortsdosisleistungen an den verschiedenen Aufenthaltsorten des Betroffenen und der jeweiligen Aufenthaltsdauer abzuschätzen. Sie wird in den Erhebungsbogen eingetragen. Gegebenenfalls sind auch die durch Kontamination und Inkorporation bedingten Körperdosen abzuschätzen.

Es ist darauf hinzuweisen, daß die so ermittelten Dosisabschätzungen in aller Regel ungenau sind. Sie können deshalb nur als Anhaltspunkte für die Strahlenexposition des Betroffenen gelten. Im Zweifelsfall ist die klinische Frühsymptomatik für die weitere Versorgung ausschlaggebend.

2.2 Inkorporation

Freigesetzte radioaktive Stoffe können vor allem durch Inhalation in den Körper gelangen. Im Falle von Radioiod kann dies zu einer erheblichen Schilddrüsendosis führen.

Eine Ausscheidungsintensivierung inkorporierter Radionuklide kann in der Regel in den Notfallstationen nicht durchgeführt werden. Sie muß gegebenenfalls zu einem etwas späteren Zeitpunkt während der ambulanten oder stationären Betreuung gezielt vorgenommen werden.

2.3 Entscheidung über betroffene und nicht betroffene Personen

Aufgrund der radiologischen Lage legt die Katastrophenschutzleitung fest, welche Gebiete als betroffen gelten. Personen, die aus diesen Gebieten kommen, werden aufgefordert, eine der Notfallstationen aufzusuchen.

Alle Personen aus nicht betroffenen Gebieten, die die Notfallstationen aus den verschiedensten Gründen erreichen, werden unmittelbar in die vorgesehenen Aufnahmegebiete weitergeleitet.

Der größte Teil der Aktivität wird sich auf den Kleidern befinden, deshalb ist die erste Maßnahme das Ablegen der kontaminierten Kleidungsstücke (Grobdekontamination). Dadurch wird - vor allem bei hoher Kontamination - eine Aktivitätsverschleppung (Sekundärkontamination) in der Notfallstation vermindert.

Als zweite Maßnahme ist die grobe Reinigung der nicht von Kleidung bedeckten Körperteile (Hände, Kopf, Hals) möglichst unter fließendem, anderenfalls mit häufig gewechseltem Wasser vorzunehmen. Dann folgt eine Kontrollmessung zum Nachweis eventuell verbliebener, insbesondere lokaler Kontaminationen. Erforderlichenfalls kann eine weitere lokale Reinigung erfolgen, sowie bei allgemeiner Restkontamination ein Duschen des gesamten Körpers.

Sollte danach trotz sorgfältig durchgeführter Dekontamination noch eine Restkontamination feststellbar sein, ist auf weitere Dekontaminationsmaßnahmen zu verzichten, da Möglichkeiten zur vollständigen Dekontamination in der Notfallstation unter den Bedingungen einer Katastrophe begrenzt sind. In aller Regel ist davon auszugehen, daß die verbliebene Kontamination so fest auf der Haut haftet, daß eine Gefahr der Weiterverbreitung nicht besteht oder als gering anzusehen ist. Die Restkontamination stellt keine Gefahr für den Betroffenen und seine Umgebung dar.

Sollte die gesamte oder der überwiegende Teil der Körperoberfläche kontaminiert sein, ist die Dekontamination großflächiger Kontaminationen vorrangig gegenüber kleinflächigen durchzuführen.

3.1 Richtwerte zur Dekontamination der Haut

Die durch Kontamination von Haut und Kleidung verursachte Strahlenexposition der Haut variiert stark. Sie ist z.B. abhängig von der Art der Kleidung und den spezifischen Eigenschaften des Nuklidgemisches. Zudem ist die Exposition je nach Halbwertszeit der Radionuklide auf längere Zeit verteilt und nicht, wie bei der Strahlentherapie, kurzzeitig.

Dennoch erscheint es aus Gründen der Vereinfachung sinnvoll, die Exposition innerhalb von 24 Stunden einer kurzzeitigen Exposition mit gleicher Dosis gleichzusetzen und daraus Richtwerte abzuleiten.

Bei Kontamination mit radioaktiven Stoffen überwiegt die Dosis durch Betastrahlen der direkt kontaminierten Haut und Schleimhautpartien gegenüber der Dosis durch Gammastrahlen.

Erfahrungsgemäß führt eine Kurzzeitbestrahlung begrenzter Hautpartien mit b-Strahlendosen von 5-10 Sv*) zu vorübergehender Erythembildung im betroffenen Areal. Erst oberhalb dieses Dosisbereiches treten klinisch relevante Symptome einer akuten Radiodermatitis (bullöse Veränderungen, Entzündungen, Nekrosen, Ulzerationen) auf.

*) Zur Beurteilung der Wirkungen von Strahlendosen sind im strengen Sinn die Energiedosis in Gray (Gy) in bezug auf deterministische Schäden und die Äquivalentdosis in Sievert (Sv) in bezug auf stochastische Schäden zu betrachten. Da es sich hier aber praktisch ausschließlich um locker ionisierende Strahlen handelt, bei denen der Zahlenwert von Energiedosis und Aquivalenidosis gleich ist, wird im folgenden zur Vereinfachung der Darstellung entsprechend der Strahlenschutzverordnung die Aquivalentdosis verwendet.

Im Rahmen kerntechnischer Unfälle sind bei der Bevölkerung unter den gegebenen Umständen mit meist nur geringfügigen Kontaminationen solche Hautreaktionen nicht zu erwarten. Vielmehr müssen hier die angestrebten Kontaminationsmessungen und Dekontaminationsmaßnahmen auch und gerade unter dem Gesichtspunkt einer Vermeidung von Inkorporationen gesehen werden.

Auf dermale Reaktionen bei der Einwirkung durchdringender γ -Strahlen im Rahmen des akuten Strahlensyndroms, wie Erythembildung und Epilationseffekt, wird in den Kapiteln 5 und 6 näher eingegangen.

Richtwerte zur Dekontamination der Haut sollten sich an oben genannten Beobachtungen orientieren.

Eine Kontamination mit 40 kBq/cm2 eines für Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktor typischen Nuklidgemisches ergibt eine Beta-Dosisleistung an der kontaminierten Oberfläche von etwa 50 mSv/h, entsprechend rund 1000 mSv innerhalb von 24 Stunden.

Der untere Richtwert, bei dem Dekontaminationsmaßnahmen eingeleitet werden sollten, ist demnach bei einer Kontamination von etwa 0,4 kBq/cm2 gegeben, der obere Richtwert, bei dem Maßnahmen vorrangig erforderlich sind, bei mehr als 40 kBq/cm2.

Dekontaminationsmaßnahmen sind entsprechend der Tab. 1 durchzuführen.

Die Tabelle dient beim Betrieb von Notfallstationen dazu, das Ausmaß der Kontamination durch Messungen mit Dosisleistungsnachweisgeräten in 1 m Abstand in Brusthöhe der betroffenen Personen einzustufen und entsprechend die Dringlichkeit von Dekontaminationsmaßnahmen festzulegen. Zugleich lassen sich auf der Grundlage dieser Einstufungen Hautdosis und Knochenmarkdosis abschätzen.

Die Werte für die Gammadosisleistung gehen von einem über ein typisches Nuklidgemisch für Kernkraftwerksunfälle gemittelten Dosisleistungsfaktor ΓH = 140 (fSv/h)/(Bq/m2) aus. Die flächenhafte Geometrie einer betroffenen Person in 1 m Abstand wird dabei mit einer Reduktion des Wertes für die Punktgeometrie um 25 % berücksichtigt.

...

Bei geringen Kontaminationen sind Messungen in kleinem Abstand (typisch: einige Zentimeter) mit Kontaminationsnachweisgeräten vorzusehen, um zwischen Stufe I und II unterscheiden zu können.

Als Mittelwert für verschiedene Kontaminationsmeßgeräte mit Butanzählrohr kann angenommen werden, daß eine Kontamination von 40 Bq/cm2 eine Anzeige von etwa 1500 Ips ergibt (Messung in geringem Abstand, Zählrohr nicht abgedeckt). Zur Unterscheidung zwischen Stufe I und II kann also eine direkte Messung herangezogen werden, wobei weniger als 1500 Ips bedeuten, daß keine Dekontaminationsmaßnahmen notwendig sind (Stufe 1).

Die Knochenmarkdosis einer betroffenen Person, bei der die Kontamination 24 h auf Haut und Kleidung verbleibt, ist in der letzten Zeile angegeben. Zur Abschätzung dieser Dosis wurden "Dosisfaktoren für die Kontamination der Haut und Kleidung" für typische Nuklidgemische eines Kernkraftwerksunfalles verwendet (siehe Anhang V).

Tab. 1: Richtwerte für abgestufte Maßnahmen bei Kontamination der Haut (zur Verwendung in Notfallstationen)

  1 2 3 4 5 6
1 Stufe: I II III IV V
2 Kontamination (kBq/cm2) < 0,04 0,04 - 0,4 0,4 - 4 4 - 40 > 40
3 Gammadosisleistung in 1 m Abstand1 (µSv/h) <; 0,1 0,1 - 0,4 0,4 - 4 4 - 40 > 40
4 Zählrate von Kontaminationsmeßgeräten2 in Ips, nah (nicht abgedeckt) <; 1500 1 500 -15.000*) 15000-150.000*) *) *)
5 Dekontaminations-
maßnahmen:
nicht erforderlich zu erwägen empfohlen erforderlich vorrangig erforderlich
6 Beta-Hautdosis (mSv in 24 h) < 1 1 - 10 10 - 100 100 - 1000 > 1000
7 Gammadosis3 für Knochenmark (mSv in 24 h) < 0,02 0,02 - 0,2 0,2 -2 2 -20 > 20
* Meßbereichsgrenze bei Gontamat 2000, bei Minicont 10.000 und bei AD-K 20.000 Ips

1 Werte, basierend auf ΓH = 140 (fSv/h)/(Bq/m2) nach MISKA

2 gemessen tür Dosisleistung der Zeile 3; gilt grob für Contamat (Butan), Miniront und Automess AD-K

3 berechnet mit Dosisleistungsfaktoren nach HENRICHS et al., GSF-Bericht 7/55

3.2 Exposition durch großflächige Hautkontamination

Zur Bewertung der Exposition des Betroffenen durch die Gammastrahlung der kontaminierten Haut und Kleidung wird modellhaft eine gleichmäßige Kontaminatioß des ganzen Körpers (freie Hautpartien und Kleidung) angenommen.

Bei Annahme einer Kontamination der gesamten Hautoberfläche (1,7 m2) mit Spaltprodukten mit 4 kBq/cm2 ergibt sich eine Knochenmarkdosis von rund 2 mSv innerhalb von 24 Stunden. Beim oberen Richtwert von 40 kBq/cm2 entspricht dies 20 mSv. Diese Exposition ist gegenüber der Hautdosis gering.

3.3 Verfahren für die Abschätzung der Kontamination

Den Einrichtungen des Katastrophenschutzes stehen . . . Dosisleistungsmeßgeräte zur Verfügung. Kontaminationsmonitoren sind zur Messung geringfügiger Kontaminationen konzipiert...

Da die meisten betastrahlenden Nuklide auch Gammastrahlung aussenden, besteht die Möglichkeit, die Beta-Kontamination auch über eine Gamma-Dosisleistungsmessung abzsaschätzen. Bei Annahme eines für einen Kernkraftwerksunfall typischen Nuklidgemisches ergibt sich folgende Umrechnung:

Eine Kontamination von 40 kBq/cm2 erzeugt etwa eine Gammadosisleistung von 40 µSv/h in 1 m Abstand von einer gleichmäßig kontaminierten Person.

Die Verwendung von Gammadosisleistungsmeßgeräten zur Feststellung der Personenkontamination wird im Anhang IV erläutert.

3.4 Strahlenexposition des Hilfspersonals

Das gesamte Personal (Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Hilfskräfte usw.) gehört nicht zu den beruflich strahlenexponierten Personen im Sinne der Strahlenschutzgesetzgebung. Die Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung ( § 50 in Verbindung mit Anlage X) können jedoch in modifizierter Form herangezogen werden. Damit ist sichergestellt, daß deterministische Strahlenschäden mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Das mit jeder Strahlenexposition verbundene Risiko einer Spätschädigung (stochastische Schäden) in diesem Dosisbereich ist zumutbar und übersteigt nicht das übliche Ausmaß sonstiger gesundheitlicher Risiken bei Unfall- und Katastropheneinsätzen.

Folgende Dosisrichtwerte (effektive Dosis) sind zu beachten, wobei die effektive Dosis vereinfachend mit der Ortsdosis gleichgesetzt werden kann:

Einsätze zum Schutz von Sachwerten: 15 mSv pro Einsatz
(max. 100 mSv im Jahr),
Einsätze zur Abwehr einer Gefahr für Personen, zur Verminderung einer wesentlichen
Schadensausweitung oder zur Durchführung vordringlicher Meßaufgaben:
100 mSv pro Einsatz,
Einsätze zur Rettung von Menschenleben: 250 mSv einmal im Leben.

Eine Dosis von 250 mSv darf in Ausnahmefällen nur überschritten werden, wenn dies nach Einschätzung eines Strahlenschutzsachverständigen bei lebensrettenden Maßnahmen notwendig und vertretbar ist. Die Strahlenschutzkommission empfiehlt, daß in diesen seltenen Fällen die Dosis jedoch 1 Sv nicht übersteigen sollte. Voraussetzung für einen solchen Einsatz ist die Zustimmung der Einsatzkräfte nach erfolgter Aufklärung.

Hilfspersonal kann ionisierender Strahlung ausgesetzt sein, solange betroffene Personen mit gammastrahlenden Radionukliden kontaminiert sind. Angenähert ergibt die großflächige Kontamination eines Betroffenen mit 4 kBq/cm2 in 1 m Abstand eine Gammadosisleistung von etwa 4 µSv/h, das ist bei einem Einsatz von 24 Stunden (3 x 8 Stunden) ca. 0,1 mSv beim oberen Richtwert von 40 kBq/cm2 rund 40 µSv/h, innerhalb 24 Stunden sind das ca. 1 mSv.

Noch geringer ist die mögliche Strahlenexposition des Hilfspersonals durch die von betroffenen Personen übertragene Kontamination und durch Inkorporation. Rechenannahmen und Vorausschätzungen sind kaum möglich. Das sachgemäße Entfernen der kontaminierten Kleidung einer betroffenen Person ist nicht nur eine sehr wirksame Dekontaminationsmaßnahme, sondern reduziert auch die Strahlenexposition des Hilfspersonals in wesentlichem Umfang; dabei ist darauf zu achten, daß kontaminierter Staub nicht in unnötigem Umfang aufgewirbelt wird und damit in die Luft gelangt. Kontaminierte Kleidung und kontaminierte Gegenstände müssen zur Verhinderung der Verbreitung der Aktivität in geeigneten Behältnissen gesammelt werden. Um einer Inkorporation, insbesondere einer Inhalation radioaktiven Staubs vorzubeugen, sollten in kontaminierten Bereichen leichte Arbeitsschutzkleidung (normale Operationskleidung oder Einmalanzüge) und Mundschutz, evtl. partikelfiltrierende Halbmasken (P2), bei Bedarf Handschuhe verwendet und Rauchen und Essen in der Arbeitskleidung vermieden werden. Das Tragen von mittelschwerem Atemschutz (wie Filtermasken der Kategorie P3) oder gar von "schwerem Atemschutz" (wie Preßluftatmer) in der Notfallstation ist im allgemeinen nicht notwendig. Inkorporationsdosen von über 1 mSv sind unter diesen Voraussetzungen bei einem Einsatz von 24 Stunden nicht zu befürchten.

Eine Dosisüberwachung des Hilfspersonals ist durchzuführen. Schwangere und stillende Frauen dürfen nicht als Helfer in Notfallstationen eingesetzt werden.

4 Ärztliche Beurteilung in der Notfallstation

Die Hauptaufgabe des Strahlenschutzarztes in der Notfallstation besteht darin, aufgrund der abgeschätzten Körperdosen des Betroffenen und seiner klinischen Frühsymptomatik zu beurteilen, welcher weiteren medizinischen Versorgung dieser außerhalb der Notfallstation bedarf.

Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß die Abschätzung der tatsächlichen Körperdosen der Betroffenen mittels der zur Verfügung stehenden Daten unsicher ist. Die Entscheidung, ob eine Überweisung in ein Krankenhaus erfolgen muß, wird sich daher im wesentlichen auf die Frühsymptomatik stützen. In den Notfallstationen kann nur eine grobe Sichtung der Betroffenen erfolgen, da keine weitergehenden diagnostischen Verfahren zur Verfügung stehen. Behandlungsmöglichkeiten in den Notfallstationen sind gering und gehen nicht über die konventionelle erste ärztliche Hilfe hinaus.

Das Erscheinungsbild der klinischen Frühsymptomatik nach akuter kurzzeitiger Ganzkörperstrahlenexposition ist - soweit bekannt - in Abhängigkeit von der Dosis in Tab. 2 zusammengefaßt. Nach Teilkörper- bzw. protrahierter Bestrahlung kann das akute Strahlensyndrom bei gleicher akkumulierter Dosis einen sehr viel milderen Verlauf nehmen als bei kurzzeitiger homogener Ganzkörperbestrahlung. Der Vollständigkeit halber sind hier auch Orientierungswerte für einige wichtige Blutzellzahlen angegeben, obwohl Blutbildkontrollen in den Notfallstationen nicht durchgeführt werden.

In der Regel ist in den Dosisbereichen, in denen kurative und nicht nur palliative Maßnahmen durchgeführt werden können, die Symptomatik unmittelbar nach Strahlenexposition wenig ausgeprägt, da sich das akute Strahlensyndrom nur langsam entwickelt. Dies macht die in Kap. 5.1 angegebene "Sequentialdiagnostik" erforderlich, da eines der frühesten Symptome, das Erbrechen, auch psychogen verursacht sein kann.

Tab. 2: Klinische Frühsymptomatik deterministischer Strahlenwirkungen beim Menschen nach akuter kurzzeitiger Ganzkörperbestrahlung

Kriterium Bereiche
Ganzkörperdosis 0,1 - 0,3 Sv 0,3 - 1 Sv 1 - 3 Sv 3 - 6 Sv 6 - 15 Sv über 15 Sv
Strahlensyndrom keines vereinzelt leicht leicht - mittel mittel - schwer äußerst schwer lebensbe-
drohlich
Prognose:
- ohne Behandlung
sehr gut sehr gut gut unsicher geringe Überlebens- chance keine Überlebens- chance
- mit optimaler
  Behandlung
sehr gut sehr gut sehr gut sehr gut gut unsicher bzw. infaust
Frühsymptome: Abgeschla-
genheit
keine vereinzelt leicht mäßig ausgeprägt stark ausgeprägt sehr schnell
stark ausgeprägt
Übelkeit, Erbrechen
(Zeit nach Exposition)
keine vereinzelt
(2-6 Std.)
1 - mehrmals
(2-6 Std.)
mehrmals stark
(1/2-2 Std.)
häufig stark
(ab 10 Min.)
unstillbar
(ab 5 Min)
Kopfschmerz keiner keiner kurzzeitig ständig ständig bohrend quälend
Bewußtsein klar klar klar klar getrübt benommen
Körpertem-
peratur
normal normal normal normal/ subfebril subfebril subfebril/ febril
Früherythem (Zeit nach Exposition) keines keines leicht
(12-24 Std.)
deutlich
(> 6 Std.)
ausgeprägt
(> 6 Std.)
stark ausgeprägt
(> 6 Std.)
Konjunktivale Injektion
(Zeit nach Exposition)
keine keine leicht
(48 Std.)
deutlich
(>6 Std.)
ausgeprägt
(>6 Std.)
stark ausgeprägt
(>6 Std.)
Dazugehörige hämatologische Labordiagnostik
             
Blutwerte:
Lymphozyten./µl (Zeit nach Exposition)
> 1000
(2-72 Std.)
< 1000
(2-24 Std.)
< 800
(2-24 Std.)
< 600
(2-24 Std.)
< 300
(2-6 Std.)
0
(6 Std.)
Leukozyten/µl (nach 4-7 Tagen) 4000-8000 < 4000 < 3000 < 1000 < 500 < 100

Zusätzlich ist zu beachten, daß eine Schädigung des Embryos oder Feten möglich ist, deren Schwere von dem Entwicklungsstadium abhängt. Bereiche unter 100 mSv werden hier nicht definiert, da bei ihnen deterministische Schäden auch beim Embryo bzw. Fetus höchst unwahrscheinlich sind. Alle Werte der Tabelle wurden aus der international bekannten Literatur zusammengestellt.

.

Erhebungsbogen Notfallstation
(Muster)
Anhang I
zu Anhang G3
"Notfallstationen"

Notfallstation in: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .

1. Personalien (bitte selbst ausfüllen!)

Name, Vorname . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geburtsdatum . . . . . . . . . . . . . . . .
Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . männl. *) [  ] weibl.*) [  ]
PLZ, Wohnort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: . . . . . . . . . . . . . . . .

Aufenthalt während / nach dem Kernkraftwerksunfall:

Ort Zeit (von ... bis ... Uhr) im Freien / in Gebäuden
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [  ] [  ]
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [  ] [  ]
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [  ] [  ]


Von der Behörde ausgegebene
Iodtabletten eingenommen? ) [  ] nein

[  ] ja . . . . Stück um . . . . Uhr, Datum: . . . . . .
[  ] ja . . . . Stück um . . . . Uhr, Datum: . . . . . .
[  ] ja . . . . Stück um . . . . Uhr, Datum: . . . . . .

2. Ergebnisse der Kontaminationsüberprüfungen und der Dosisabschätzung
    (von Helfern der NFS anzukreuzen):

  Kontaminationsbereich:
Ergebnis vor Dekontamination
(Grobmessung - Dosisleistungsmeßgerät)
[  ] I oder II [  ] III [  ] IV [  ]V
Ergebnis vor Dekontamination
(Feinmessung - Kontaminationsmonitor)
[  ] I [  ] II      
Ergebnis nach Dekontamination [  ] I [  ] II [  ] III [  ] IV [  ] V

Dosisabschätzung (alle Angaben in mSv):

Dosis durch äußere Bestrahlung (effektive Dosis) und durch
Inhalation (Schilddrüse, SD):

äußere Bestrahlung (KM)*):

[  ] unter 10 [  ] 10 bis 100 [  ] 100 bis 1.000 [  ] über 1.000
Inhalation (SD)*): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
[  ] unter 50 [  ] 50 bis 250 [  ] 250 bis 2.500 [  ] über 2.500

Dosisleistung **), gemessen an Schilddrüse: . . . . µSv/h um . . . . Uhr, Datum . . . .

Unterschrift des Helfers: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

3. Arztlicher Befund (Stand: . . . . . . Uhr, Datum . . . . . .)

Anzeichen akuter Strahlenschäden: *) [  ] nein [  ] ja, folgende:

[  ] Übelkeit [  ] Erbrechen, erstmals um . . . . . . Uhr, Datum: . . . . . . .

sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Empfehlung für weitere Maßnahmen:*)

[  ] keine weitere Beobachtung  
[  ] ambulante Betreuung wegen
[  ] Verdacht auf Strahlenschäden
[  ] anderer Erkrankungen
[  ] stationäre Behandlung wegen
[  ] Strahlenschäden
[  ] anderer Erkrankungen
[  ] Weitere Empfehlung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
  Unterschrift des Arztes: . . . . . . . . . . . . . .

4. Weiterer Verbleib:

[  ] selbständige Weiterfahrt nach
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
[  ] Einweisung in ein Krankenhaus in
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
[  ] zugewiesene Unterkunft in

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .


Unterschrift:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

*) Zutreffendes ankreuzen bzw. Wert eintragen.

**) Kontrollmessung, falls abgeschätzte Schilddrüsendosis über 50 mSv (Kinder) oder 200 mSv (Erwachsene).

   

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Einsatz von Gamma-Dosisleistungsmeßgeräten zur Feststellung der Personenkontamination im Katastrophenschutz  Anhang IV
zu Anhang G3
"Notfallstationen"

Zur Feststellung höherer Kontaminationen im Katastrophenschutz können Gamma-Dosisleistungsmeßgeräte verwendet werden, wie sie als Kompaktgeräte verschiedener Firmen auf dem Markt und teilweise in der Ausstattung des Katastrophenschutzes vorhanden sind. In der empfindlicheren Ausführung weisen sie Gamma-Dosisleistungen ab etwa 0,4 µSv/h nach und können so ab der Kontaminationsstufe II problemlos verwendet werden. Eine Dosisleistung von 0,4 µSv/h entspricht gemäß Tabelle 1 einer Kontamination von 0,4 kBq/cm2. Eine Unterscheidung zwischen Stufe I und II ist mit nicht abgedeckten Kontaminationsmeßgeräten (Nahmessung) möglich.

   

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Erläuterungen zur Abschätzung der effektiven Dosis und der Gammadosis für Knochenmark bei Kontamination der Haut Anhang V
zu Anhang G3
"Notfallstationen"

Zur Bestimmung der Dosisleistung in 1 m Abstand wurden in Tabelle 1 über typische Freisetzungsgemische gemittelte Dosisleistungsfaktoren ΓH verwendet 1. Um jedoch eine effektive Dosis abzuschätzen, müssen Dosisleistungsfaktoren für einzelne Organe zugrunde gelegt werden. Diese Dosisleisrungsfaktoren Γr(T) wurden von der GSF mit Transportrechnungen für verschiedene Radionuklide r und Organe T angegeben. Daraus läßt sich die Photonen-Dosisleistung für das entsprechende Organ T bei gleichförmiger Kontamination der Haut bzw. Kleidung mit der Aktivität a wie folgt berechnen:

H(T) = Γ r(T)A

Γr(T) ist der entsprechenden Tabelle des o.g. Berichtes entnommen worden, Ar ist die gesamte, auf der Oberfläche abgelagerte Aktivität des Nuklides r. Die Gesamtaktivität Ages folgt aus

Ages = AF × F, mit AF = 40 kBq/cm2
und
F = 17000 cm2, => Ages,= 6,8 × 108 Bq

Wie die Dosisleistungskonstante ΓH für ein typisches Nuklidgemisch beim Kernkraftwerksunfall kann auch Γr(T) über alle Nuklide gemittelt werden. Wird zudem die Wichtung über die Organe T nach Tab. X2 der StrlSchV durchgeführt, so läßt sich die effektive Dosis wie folgt berechnen:

 

Für die Organe wurden die Wichtungsfaktoren wT der StrlSchV verwendet, wobei folgende fünf Organe mit 0,06 gewichtet wurden, da sie für die meisten Nuklide den größten Dosisfaktor aufweisen: Gehirn, Milz, Nebennieren, Nieren und Thymus.

Die Mitteilung über die Nuklide erfolgte wieder für das Inventar eines Gleichgewichtskernes, 24 h nach Ende der Kettenreaktion (Tab. T1 - 1d Spalte 5 des Leitfadens 2 und die Freisetzungsanteile nach der Deutschen Risikostudie-a 3, Tab. T1 -2 des Leitfadens).

Mit den oben beschriebenen Voraussetzungen erhält man daraus eine effektive Dosis nach 24 h Verbleib der Kontamination auf der Haut von 13 mSv für die Freisetzungskategorie FK 1, von 23 mSv für FK 4 und von 29 mSv für FK 7. Für die Knochenmarkdosis ergeben sich bei Mittelung über das gleiche Nuldidspektrum entsprechend 14 mSv, 24 mSv und 31 mSv. Mit ausreichender Genauigkeit für Maßnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzes kann daher folgender Näherungswert für die letzte Zeile von Tab. 1 verwendet werden:

Eine gleichmäßige Kontamination der Haut und Kleidung mit 40 kBq/cm2 an Spaltprodukten führt in 24 Stunden zu einer Knochenmarkdosis und effektiven Dosis von etwa 20 mSv. Auch für die effektive Dosis errechnet sich unter diesen Voraussetzungen ein Wert von 20 mSv.

Für die Haut, die bei der Bestimmung der effektiven Dosis nach StrlSchV nicht berücksichtigt wird, beträgt die Dosis dabei 1000 mSv.

Insgesamt sind solche groben Abschätzungen für den Katastrophenschutz ausreichend.

1) H. Miska: Organisation des Katastrophenschutzes am Beispiel der Planung in Rheinland-Pfalz
In: SSK: Medizinische Maßnahmen bei Strahlenunfällen. Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission, Band 27, herausgegeben vom BMU. Stuttgart: Gustav Fischer Verlag, 1994, S. 289.

2) SSK: Leitfaden für den Fachberater Strahlenschutz der Katastrophenschutzleitung bei kerntechnischen Notfällen. Veröffentlichung der Strahlenschutzkommission, Bd. 13, 2., überarbeitete Auflage, herausgegeben vom BMU. Stuttgart: G. Fischer Verlag, 1995.

3) Gesellschaft für Reaktorsicherheit: Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke. Köln: Verlag TÜV Rheinland, 1980, 1981.

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 Iodblockade der Schilddrüse
Durchführung der Iodblockade der Schilddrüse bei
kerntechnischen Unfällen und Iodmerkblätter
Anhang G4

Durchführung der Iodblockade der Schilddrüse bei kerntechnischen Unfällen

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 149. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 17. November 1997

Einführung

Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat in ihrer Empfehlung vom 22./23. Februar 1996 "Iodblockade der Schilddrüse bei kerntechnischen Unfällen" (Anlage) die international anerkannten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation von 1989 übernommen. Wichtigste Neuerungen gegenüber den derzeit gültigen Rahmenempfehlungen sind die Senkung der Eingreifrichtwerte, die Änderung der zu verabreichenden Ioddosis und die Beschränkung der Iodblockade auf Personen bis zum 45. Lebensjahr.

Zur Durchführung der Iodblockade in den Bundesländern empfiehlt sich in Abhängigkeit der speziellen Gegebenheiten folgendes Vorgehen.

Eingreifrichtwerte

Die SSK empfiehlt folgende Eingreifrichtwerte:

Personengruppe Schilddrüsendosis
0- 12 Jahre sowie Schwangere 50 Millisievert
13 - 45 Jahre (auch Stillende) 250 Millisievert
Erwachsene über 45 Jahren sollen keine Iodtabletten einnehmen, da bei diesen das Gesundheitsrisiko für schwerwiegende Schilddrüsenerkrankungen durch die tabletteneinnahme höher ist als das Strahlenkrebsrisiko durch die Inhalation radioaktiven Iods.

Ioddosierung

Das Dosierungsschema zur Durchführung der Iodblockade der Schilddrüse sieht wie folgt aus:

Personen-
gruppe
Tagesgabe
in mg
Iodid
Tagesgabe
in mg
Kaliumiodid
tabletten
á 130 mg
Kaliumiodid
< 1 Monat 12,5 16,25 1/8
1 - 36 Monate 25 32,5 1/4
3- 12 Jahre 50 65 1/2
13 - 45 Jahre 100 130 1
> 45 Jahre 0 0 0
Iodtabletten sind nur nach Aufforderung durch die zuständige Behörde einzunehmen. Schwangere und Stillende erhalten die gleiche Ioddosis wie die Gruppe der 13- bis 45jährigen. Im Regelfall ist eine einmalige Einnahme der Iodtabletten ausreichend. Im Ausnahmefall kann die zuständige Behörde eine weitere tabletteneinnahme empfehlen. Bei Neugeborenen jünger als einen Monat ist die Aufnahme jedoch auf einen Tag zu beschränken.

Bevorratung der Iodtabletten

Die Iodtabletten müssen so gelagert werden, daß eine schnelle Verfügbarkeit gewährleistet ist, wobei eine Verteilung der Iodtabletten an die betroffenen Personen möglichst vor einer Inhalation abgeschlossen sein sollte.

Schlußfolgerungen aus Modellrechnungen nach der Risikostudie Phase B, aber auch logistische und allgemeine gesundheitspolitische Überlegungen erfordern folgende Vorverteilungs- bzw. Bevorratungsmaßnahmen für Iodtabletten:

Umkreis bis 25 km um ein Kernkraftwerk
Vorhaltung der Iodtabletten für alle Personen bis 45 Jahre
Bereich 0 bis 5 km Vorverteilung an Haushalte
Bereich 5 bis 10 km Vorhaltung der Iodtabletten an mehreren Stellen in den Gemeinden (z.B. Rathäuser, Schulen, Krankenhäuser, Betriebe) oder Vorverteilung an Haushalte
Bereich 10 bis 25 km Lagerung in den Gemeinden bzw. in geeigneten Einrichtungen, Vorverteilung an Haushalte nur in Ausnahmefällen

Soweit nicht eine Vorverteilung der Iodtabletten an die Haushalte erfolgt ist, sollte die Abgabe der tabletten innerhalb von möglichst 2 bis 4 Stunden nach Entscheidung über deren Verteilung sichergestellt sein.

Gebiete außerhalb eines Umkreises von 25 km um ein Kernkraftwerk im Gesamtbereich der Bundesrepublik Deutschland

Zentrale Vorhaltung (ggf. an einigen Orten) von Iodtabletten
für Kinder bis 12 Jahre und Schwangere

Geeignete Bevorratung mit entsprechender Logistik, die es im Ereignisfall ermöglicht, alle Kinder bis 12 Jahre und Schwangere in gefährdeten Gebieten (bis etwa 100 km um eine Anlage) rechtzeitig - d.h. vor der Möglichkeit der Inhalation - mit Iodtabletten zu versorgen. In der Regel ist davon auszugehen, daß die Abgabe der tabletten innerhalb von 12 Stunden nach der Entscheidung über deren Verteilung gewährleistet ist.


Etwa 10 % der erforderlichen Iodtabletten sollten bundesweit als Reserve für Umzüge oder Verlust vorgehalten werden.
Um jedem Bürger auf freiwilliger Basis die Anwendung von Iodtabletten zu ermöglichen, sollte der rezeptfreie Erwerb in Apotheken sichergestellt sein.

Soweit die Vorhaltung von Iodtabletten bei anderen kerntechnischen Anlagen erforderlich ist, sollte sie sich nach deren spezifischem Gefährdungspotential richten.

tablettenkonfektionierung

(Hier sind noch Absprachen mit Arzneimittelherstellern und dem Bundesinstitut für Arzneimittel erforderlich)

Packungen:

Eine Packung mit 10 tabletten reicht für die Versorgung eines 5-Personen-Haushaltes für die notwendige Einnahmedauer aus. Größere Haushalte erhalten die erforderliche zusätzliche Menge.

Die tabletten müssen geviertelt bzw. halbiert werden können, dies ermöglicht die erforderlichen Dosierungen für die jeweiligen Gruppen. Es wird eine Einnahme mit Wasser empfohlen. Die Dosierung für Säuglinge unter einem Monat kann durch Auflösung einer 1/4 tablette in Wasser und Verabreichung der Hälfte der Lösung erfolgen.

Die tabletten müssen sich in einer handelsüblichen Umverpackung mit deutlich lesbarer Aufschrift zusammen mit einem entsprechenden Beipackzettel befinden. Dieser muß außer den nach dem Arzneimittelrecht erforderlichen Hinweisen auch verständliche Informationen zur Iodblockade sowie eine Warnung vor Mißbrauch und Überdosierung enthalten.

Dieser Beipackzettel ersetzt die derzeitigen Jodmerkblätter a und B.

Kosten

Zur Frage der Kosten wird auf den Beschluß des AK V der IMK vom 10./11. Oktober 1996 zu top 12 Nr. 4 sowie des Länderausschusses für Atomkernenergie - Hauptausschuß -top 6 vom 05./06. Dezember 1996 verwiesen.

Übergangsregelung

Die oben vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Umsetzung der neuen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission. Bis zur Umsetzung dieser Maßnahmen kann sich die Iodvorsorge an den bisherigen Schutzmaßnahmen mit der Maßgabe orientieren, daß Personen über 45 Jahre keine Iodtabletten erhalten und für die anderen Personengruppen eine einmalige Gabe grundsätzlich ausreicht.

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Iodblockade der Schilddrüse bei kerntechnischen Unfällen Anlage zu
Anhang G4

Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet in der 136. Sitzung am 22./23. Februar 1996, redaktionell revidierte Fassung vom 13. März 1997

Empfehlungen

Die Strahlenschutzkommission (SSK) empfiehlt die Übernahme der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1989 [1] zur Iodblockade der Schilddrüse. Diese beinhalten im wesentlichen folgende Änderungen gegenüber den bisher in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Empfehlungen [2]:

Dosierungsschema:

Altersgruppe Tagesgabe (mg Iodid)
< 1 Monat 12,5
1-36 Monate 25
3-12 Jahre 50
13-45 Jahre 100
>45 Jahre 0

Schwangere und Stillende erhalten die gleiche Ioddosis wie Jugendliche und Erwachsene. Die Dauer der Einnahme soll sich bei Neugeborenen auf einen Tag und bei Schwangeren und Stillenden auf zwei Tage beschränken.

Wegen des im Iodmangelgebiet Deutschland mit zunehmendem Alter häufigeren Auftretens von Stoffwechselstörungen in der Schilddrüse (funktionelle Autonomie) und des dadurch erhöhten Risikos von Nebenwirkungen der Iodblockade sowie des andererseits mit steigendem Lebensalter stark abnehmenden Risikos eines strahleninduzierten Schilddrüsenkarzinoms wird die Iodblockade bei Personen, die über 45 Jahre alt sind, nicht empfohlen.

Iodtabletten sollen so vorgehalten werden, daß zumindest alle Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und Schwangere versorgt werden können.

Begründung

Aktuelle Erkenntnisse zur Iodfreisetzung

Die Aufarbeitung der Folgen der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl gibt Anlaß, die Empfehlungen zur Verhinderung der Aufnahme von radioaktivem Iod in die Schilddrüse durch die Einnahme von Iodtabletten zu überdenken.

Radioaktives Iod kann bei einem Reaktorunfall - wie die Erfahrungen von Tschernobyl zeigen - unter Umständen über einige hundert Kilometer weit auf dem Luftweg forttransportiert werden. Während die Bevölkerung sich gegen die Aufnahme von Radioiod mit der Nahrung durch Verzicht auf Frischgemüse und Milch wirkungsvoll schützen kann, ist die Vermeidung einer Aufnahme von Radioiod über die Atemluft wesentlich schwieriger. Das Verbleiben im Haus nach einem Reaktorunfall bietet zwar einen gewissen Schutz; trotzdem kann es nötig werden, zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen (wie die Einnahme von Iodtabletten).

Wirkung der Iodblockade

Durch die "Iodblockade" mit Dosen in der Größenordnung von 100 mg Iodid und darüber kommt es zu einer Verminderung der Aufnahme radioaktiven Iods in die Schilddrüse um den Faktor 90 und darüber, vorausgesetzt, daß die tabletten rechtzeitig eingenommen werden [3]. Die Iodtabletten sollten möglichst schon vor der Aufnahme des radioaktiven Iods eingenommen worden sein. Eine befriedigende Blockade ist auch dann noch zu erreichen, wenn die Aufnahme des Radioiods weniger als 2 Stunden zurückliegt. Die Verweildauer radioaktiven Iods im Körper wird sogar noch einige Stunden nach dessen Aufnahme durch Iodtabletten verkürzt. Eine erstmalige Anwendung sollte jedoch nicht später als einen Tag nach Aufnahme von radioaktivem Iod erfolgen, da sonst dessen Ausscheidung verzögert wird [4].

Radioiod kann an der Schilddrüse sowohl stochastische als auch deterministische Effekte verursachen. Während für stochastische Wirkungen (Entstehung von Schilddrüsenkrebs) Dosisschwellen nicht festgelegt werden können, zeigt die Erfahrung, daß deterministische Effekte (Schilddrüsenentzündungen, Schilddrüsenunterfunktion) unterhalb von 10 Gy Organdosis kaum vorkommen. Es muß jedoch damit gerechnet werden, daß es im Nahbereich von Kernreaktoren bei schweren Unfällen zu Inkorporationen erheblicher Aktivitäten von Radioiod kommen kann, die zu Schilddtüsendosen in der Größenordnung von mehreren Gy führen.

Bisherige Empfehlungen für die Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Ländern, in denen sehr frühzeitig - bereits 1975 (veröffentlicht 1977 in [5])- Empfehlungen zur Iodblockade der Schilddrüse im Rahmen kerntechnischer Notfälle gegeben wurden. Nach den "Dosisrichtwerten für Verbleiben im Haus, Einnahme von Jodtabletten und Evakuierung" [2] gilt als unterer Richtwert für die Einnahme von Iodtabletten die Dosis von 200 mSv und als oberer Richtwert die Dosis von 1000 mSv. Der untere und der obere Dosisrichtwert liegen um den Faktor 4 höher als in der WHO-Empfehlung [1]. Als Begründung wird angeführt, daß es sich bei dem überwiegenden Teil der Bundesrepublik Deutschland um ein Iodmangelgebiet handelt und die Einnahme der Iodtabletten mit einem erhöhten Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen verbunden sei.

Die derzeit geltenden "Jod-Merkblätter" [2] sehen folgendes Dosierungsschema vor (die Angaben gelten für tabletten ,a 100 mg Kaliumiodid entsprechend rund 80 mg Iodid):

WHO-Empfehlungen von 1989

Die Eingreifrichtwerte der WHO [1] sind - wie oben erwähnt - um den Faktor 4 niedriger (unterer Richtwert 50 mSv, oberer Richtwert 250 mSv) als die entsprechenden Richtwerte in der Bundesrepublik Deutschland. Auch die Dosierungsempfehlungen unterscheiden sich (die WHO bezieht ihre Dosierungsangaben auf tabletten à 100 mg Iodid entsprechend 130 mg Kaliumiodid):

Die WHO empfiehlt, die Gesamtdosis für Schwangere, Stilllende und Neugeborene zu beschränken: Neugeborene sollen nur 1 ξ 12,5 mg Iodid erhalten, Schwangere und Stillende maximal 2 x 100 mg. Dies bedeutet, daß im Falle eines Unfalls mit fortdauernder Freisetzung bzw. Aufnahme diese Risikogruppen innerhalb von 1 bis maximal 2 Tagen aus den betroffenen Regionen evakuiert werden müssen.

Anpassung der deutschen Empfehlungen an die internationalen Empfehlungen zur Iodblockade

Verschiedene Gründe sprechen dafür, die deutschen an die internationalen Empfehlungen anzupassen. Hierzu zählt einerseits die Tatsache, daß es für die Bevölkerung schwer verständlich ist, wenn z.B. im Rahmen eines Reaktorunfalls im benachbarten Ausland die dortige Bevölkerung Iodtabletten erhält, die unter Umständen nur wenige Kilometer entfernt lebende deutsche Bevölkerung jedoch wegen der höheren Eingreifrichtwerte nicht. Das wichtigste Argument für die Änderung der deutschen Eingreifrichtwerte ist jedoch aus den Erfahrungen nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl abzuleiten: Es hat sich gezeigt, daß die Häufigkeit des Schilddrüsenkrebses bei Kindern auch in einigen hundert Kilometer weit entfernten Gebieten Weißrußlands und der Ukraine deutlich angestiegen ist. Bereits aus den Nachuntersuchungen an den Überlebenden der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki war bekannt, daß das zusätzliche relative Risiko für die Entstehung von Schilddrüsenkrebs nach Strahlenexposition bei Kindern und Jugendlichen mit 6,4 pro Gy bei 0- bis 4jährigen, 3,7 pro Gy bei 5- bis 9jährigen und 2,1 pro Gy bei 10- bis 19jährigen altersabhängig stark erhöht ist, während bei älteren Personen mit 0,7 pro Gy bei 20- bis 29jährigen, 0,9 pro Gy bei 30- bis 39jährigen und 0 pro Gy bei über 45jährigen nur eine geringe bzw. keine Risikoerhöhung besteht [6]. Nicht erwartet hatte man demgegenüber, daß es auch fern vom Unfallort zu nennenswerten Inkorporationen von Radioiod und einer dadurch bedingten Steigerung der Krebshäufigkeit bei Kindern kommen kann [4].

Diese Erfahrungen begründen die Empfehlung der SSK, die deutschen Eingreifrichtwerte an die internationalen Empfehlungen anzupassen und darüber hinaus entsprechende organisatorische Maßnahmen auch im Fernbereich von Kernreaktoren zu planen.

Festlegung einer oberen Altersgrenze bei der Iodblockade der Schilddrüse

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Iodmangelgebiet, wobei nach neueren Untersuchungen ein früher postuliertes Süd-Nord-Gefälle mit einer ausgeprägten Unterversorgung im Süden und einer ausreichenden Iodversorgung im Norden allenfalls eine geringe Rolle spielt. Nach Untersuchungen an Schulkindern in der Pubertät liegt die Häufigkeit des Iodmangelkropfes in dieser Altersstufe zwischen 40 % und 60 % [7]. Während die Gabe hoher Ioddosen in der Größenordnung des 1000fachen der täglichen Nahrungszufuhr an jüngere Personen relativ unkritisch ist, kann es bei Älteren mit länger vorbestehenden Iodmangelkröpfen unter Umständen zu erheblichen Komplikationen kommen. In länger bestehenden Iodmangelkröpfen kommt es häufig zu einer Störung des Iodstoffwechsels der Schilddrüse, die man als "funktionelle Autonomie" bezeichnet. Unter der Annahme, daß die Häufigkeit des Iodmangelkropfes bei Bundesbürgern, die älter als 40 bis 50 Jahre sind, etwa 20 bis 30 % beträgt, und aufgrund aktueller Untersuchungen zur Häufigkeit der funktionellen Autonomie ist davon auszugehen, daß bei rund 10 % der Bundesbürger die älter als 40 bis 50 Jahre sind, eine derartige Störung des Iodstoffwechsels der Schilddrüse vorliegt [8]. Bei diesen Personen kann es im Rahmen der Iodblockade zu schweren und kaum beherrschbaren Verläufen einer Schilddrüsenüberfunktion kommen. Da das hierdurch bedingte Risiko höher anzusetzen ist als das geringe, praktisch fehlende Risiko eines strahleninduzierten Schilddrüsenkarzinoms, sollten Personen älter als etwa 45 Jahre von der Iodblockade der Schilddrüse ausgenommen werden [3].

Bei dieser Empfehlung wird allerdings in Kauf genommen, daß es im Falle einer unfallbedingten Freisetzung von ungeschützten Personen älter als 45 Jahre, die sich im Nahbereich von Kernreaktoren aufhalten, zu deterministischen Strahlenschäden kommen kann. Hierbei handelt es sich um relativ harmlose Störungen, wie eine vorübergehende Schilddrüsen-Entzündung und eine medikamentös leicht auszugleichende Unterfunktion. Da darüber hinaus die hiervon möglicherweise betroffene Personengruppe aus dem Nahbereich eines Kernreaktors wesentlich kleiner ist als die im Fernbereich lebende ältere Bevölkerung, wird empfohlen, die Iodblockade generell bei über 45jährigen nicht durchzuführen.

Literatur

[1] Weltgesundheitsorganisation (WHO): Guidelines for Iodine Prophylazis following Nuclear Accidents. Published on behalf of the WHO Regional Office for Europe by FADL, Copenhagen, 1989.

[2] Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, GMBl. 1989, S. 71.

[3] Schicha, H.: Iodblockade der Schilddrüse. In: Medizinische Maßnahmen bei Strahlenunfällen. Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission Band 27, herausgegeben vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Gustav Fischer Verlag, Stuttgart-Jena-New York, 1994, S. 187-205.

[4] Reiners, Chr.: Prophylaxe strahleninduzierter Schilddrüsenkarzinome bei Kindern nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Nuklear Medizin 33, 1994, S. 229-234.

[5] Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, GMBl 1977, S. 683.

[6] Akiba, S., Lubin, J., Ezaki, H. et al.: Thyroid cancer incidence among atomic bomb survivors in Hiroshima and Nagasaki 1958-1979. In: Technical Report, TR 5-91 Radiation Effect Research Foundation, Hiroshima, 1991.

[7] Gutekunst, R., Smolarek, H., Hasenpusch, U., Stubbe, C., Friedrich, H.-J., Wood, W.G., Scriba, P.C.: Goitre Epidemiology: Thyroid volume, Iodine excretion, Thyroglobulin and Thyrotrophin in Germany and Sweden. Acta Endocrinol. 112, 1986, S. 494-501.

[8] Bähre, M., Hilgers, R., Lindemann, C., Emrich, D.: Thyroid autonomy: Sensitive detection in vivo and estimation of its fünctional relevance using quantified high resolution scintigraphy. Acta Endocrinol. 117, 1988, S. 145-153.

Iodmerkblätter

Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 150. Sitzung der
Strahlenschutzkommission am 11./12. Dezember 1997

Iodmerkblatt 1
Verwendung von Iodtabletten zur Iodblockade
der Schilddrüse bei einem kerntechnischen Unfall

Merkblatt für die Bevölkerung

Der Strahlenunfall mit Freisetzung von radioaktivem Iod1:

Bei Unfällen in kerntechnischen Anlagen, insbesondere in Kernkraftwerken, kann es unter ungünstigen Umständen zur Freisetzung von radioaktiven Stoffen - darunter auch radioaktivem Iod - kommen, die Gegenmaßnahmen erforderlich macht. Radioaktives Iod hat die gleichen chemischen und biologischen Eigenschaften wie das in der Nahrung vorkommende natürliche Iod und wird deshalb wie normales, nicht radioaktives Iod in der Schilddrüse gespeichert. Diese konzentrierte Speicherung in der Schilddrüse unterscheidet Iod von anderen Stoffen.

Wie kommt radioaktives Iod in den Körper?

Wie andere Stoffe aus der Umwelt des Menschen kann radioaktives Iod auf drei Wegen in den Körper (Inkorporation) gelangen:

  1. mit der Luft über die Atemwege (Inhalation),
  2. mit Nahrung und Getränken über Magen und Darm (Ingestion) und
  3. über die Haut nach Kontamination.

Die Aufnahme über die Haut ist üblicherweise so geringfügig, daß sie außer Betracht bleiben kann. Die Aufnahme mit Wasser oder Nahrung kann erheblich sein, wenn z.B. Milch getrunken wird, die von Kühen stammt, die auf der Weide mit radioaktivem Iod verunreinigtes Gras gefressen haben. Diese Aufnahme ist jedoch beim Strahlenunfall sehr einfach zu verhindern: solche Milch oder auch Gemüse von Flächen, auf denen sich radioaktives Iod niedergeschlagen haben kann, werden dem unmittelbaren Verzehr entzogen. Eine Warnung durch die Katastropheneinsatzleitung vor dem Verzehr bestimmter Lebensmittel aus bestimmten Gebieten und ihre Befolgung genügen schon, diese Aufnahme von radioaktivem Iod zu verhindern.

Bei radioaktivem Iod in der Atemluft kann dessen Aufnahme in den Körper, auch beim Verbleiben im Haus, nicht ganz verhindert werden. Durch die Einnahme von Iodtabletten wird die Wirkung des radioaktiven Iods im Körper durch möglichst schnelle Ausscheidung verringert.

Wie wirken Iodtabletten?

Die Schilddrüse benötigt für ihre normale Funktion geringe Mengen Iod, die in der Regel mit der Nahrung aufgenommen werden. Da Deutschland ein Iodmangelgebiet ist, kann eine ausreichende Zufuhr durch die normale Nahrungsaufnahme nicht erreicht werden. Deshalb wird zur Vorbeugung von Iodmangelkrankheiten generell die Verwendung von iodiertem Speisesalz oder die Einnahme von tabletten mit niedrigem Iodgehalt (0,1 bis 0,2 mg) empfohlen; diese tabletten sind jedoch nicht zur Blockade der Schilddrüse geeignet.

Zur Blockade sind nur die tausendfach höher dosierten Iodtabletten (100 mg Iodid) geeignet, da sie die Aufnahme von radioaktivem Iod in die Schilddrüse verhindern. Das überschüssige Iod wird schnell aus dem Körper ausgeschieden.

Warum die vorbeugende Einnahme von Iodtabletten?

Die Einnahme von Iodtabletten schützt - das muß betont werden - ausschließlich gegen die Aufnahme von radioaktivem Iod in der Schilddrüse, nicht gegen die Wirkung anderer radioaktiver Stoffe. Der Schutz ist am wirksamsten, wenn die tabletten kurz vor oder praktisch gleichzeitig mit dem Einatmen von radioaktivem Iod eingenommen werden. Aber auch wenige Stunden nach dem Einatmen von radioaktivem Iod wird noch ein gewisser Schutz erzielt. Später als ein Tag nach der Aufnahme des radioaktiven Iods schützt die Einnahme von Iodtabletten nicht mehr; sie ist dann eher schädlich. Für zu früh eingenommene Iodtabletten gilt das gleiche.

Wo und wann sind Iodtabletten bei Bedarf erhältlich?

Die zuständigen Behörden haben Iodtabletten in ausreichender Menge bevorratet und so gelagert, daß sie im Bedarfsfall unverzüglich an die betroffene Bevölkerung ausgegeben werden können, sofern sie nicht schon unter bestimmten Voraussetzungen vorher an die Haushalte ausgegeben wurden. "Bedarfsfall" bedeutet hierbei, daß - je nach Entwicklung eines Unfalles - die Einnahme von Iodtabletten empfehlenswert werden könnte. Die Ausgabe ist eine Vorsorgemaßnahme und bedeutet nicht, daß die tabletten sofort eingenommen werden sollen. Wenn die Einnahme tatsächlich erforderlich sein sollte, so wird die betroffene Bevölkerung durch die Katastrophenschutzbehörde dazu ausdrücklich durch Rundfunk- oder Lautsprecherdurchsage aufgefordert.

Da nur die Behörden aufgrund der Bewertung der Unfallage die Entscheidung treffen können, ob die Einnahme von Iodtabletten erforderlich ist, sollten die tabletten nie aus eigener Veranlassung oder Befürchtung eingenommen werden.

Zusammensetzung der tabletten zur Iodblockade:

Eine tablette enthält 130 mg Kaliumiodid (KI) entsprechend 100 mg Iodid.

Wirkungen und Anwendungszweck:

Die Iodtabletten sättigen in der angegebenen Dosierung und bei Einnahme zum empfohlenen Zeitpunkt die Schilddrüse mit Iod und verhindern damit die Speicherung radioaktiven Iods (sogenannte Iodblockade). Diese Art von Iodtabletten ist nicht zum Ausgleich des in Deutschland herrschenden Iodmangels geeignet.

Dosierung:

Personen im Alter von 13 bis 45 Jahren nehmen einmalig 1 tablette ein.

Kinder von 3 bis 12 Jahren nehmen einmalig 1/2 tablette ein.

Kleinkinder vom 1. bis zum 36. Lebensmonat nehmen einmalig 1/4 tablette ein.

Säuglinge bis zum 1. Lebensmonat nehmen einmalig 1/8 tablette ein.

Die Iodtabletten sollen möglichst nicht auf nüchternen Magen eingenommen werden. Die Einnahme kann - vor allem für Kinder - durch Auflösen der tablette in einem Getränk, z.B. Wasser oder Tee, erleichtert werden. Die Lösung ist jedoch nicht haltbar und muß sofort getrunken werden. Für Säuglinge bis zum 1. Lebensmonat sollte ein Viertel einer tablette in Tee aufgelöst und nur die Hälfte des Getränkes verabreicht werden; der Rest ist wegzuschütten.

Iodtabletten sind nur nach Aufforderung durch die zuständige Behörde einzunehmen. Schwangere und Stillende erhalten die gleiche Ioddosis wie die Gruppe der 13- bis 45jäh-rigen. Erwachsene über 45 Jahren sollen keine Iodtabletten einnehmen, da bei ihnen das Gesundheitsrisiko für schwerwiegende Schilddrüsenerkrankungen (z.B. durch Iod ausgelöste Schilddrüsenüberfünktion) infolge der tabletteneinnahme höher ist als das Strahlenrisiko durch Einatmen von radioaktivem Iod.

Im Regelfall ist eine einmalige Einnahme der Iodtabletten ausreichend. Im Ausnahmefall kann die zuständige Behörde eine weitere tabletteneinnahme empfehlen. Die Anzahl der verteilten tabletten ist hierfür ausreichend. Bei Neugeborenen, die jünger als einen Monat sind, ist die Verabreichung von Iod auf eine einmalige Gabe zu beschränken.

Iodtabletten in der Schwangerschaft:

Auch in der Schwangerschaft soll die empfohlene Iodblokkade durchgeführt werden, da durch die Iodeinnahme Mutter und Ungeborenes geschützt werden. Die Schwangere sollte jedoch den Arzt über eine Iodeinnahme informieren, da dieser dann die ohnehin erfolgende Schilddrüsenvorsorgeuntersuchung des Neugeborenen besonders beachten wird.

Unverträglichkeit und Risiken:

Personen mit einer bekannten Überempfindlichkeit gegen Iod (sehr seltene Erkrankungen, wie echte Iodallergie, Dermatitis herpetiformis Duhring, Iododerma tuberosum, hypokomplementämische Vaskulitis, Myotonia congenita) dürfen keine Iodtabletten einnehmen. Iodtabletten können selten auch zu Hautausschlägen, Gewebswassereinlagerungen, Halsschmerzen, Augentränen, Schnupfen, Speicheldrüsenschwellungen und Fieber führen.

Personen bis zu einem Alter von 45 Jahren:

Personen bis zu einem Alter von 45 Jahren, die an einer Überfunktion der Schilddrüse leiden oder litten, sollen Iodtabletten unter Beibehalten ihrer Behandlung einnehmen, jedoch nach Beendigung der Notfallsituation ihren Arzt aufsuchen.

Bei Patienten bis zu 45 Jahren, die an einer Überfunktion oder an einer knotig veränderten Schilddrüse leiden, ist das Risiko einer Verschlechterung des Zustandes bzw. der Auslösung einer Schilddrüsenüberfunktion erhöht. Deshalb ist nach Einnahme ein baldiger Besuch beim Arzt erforderlich.

Personen, bei denen im Zeitraum von einer Woche bis zu drei Monaten nach Einnahme der tabletten Beschwerden auftreten, die auf eine Schilddrüsenüberfunktion hinweisen, wie Unruhezustände, Herzklopfen, Gewichtsabnahme oder Durchfall, sollten ebenfalls ihren Arzt aufsuchen.

Personen über 45 Jahren:

Da in Deutschland wegen des allgemeinen Iodmangels bei Personen über 45 Jahren Frühformen der Schilddrüsenüberfünktion (sogenannte fünktionelle Autonomie oder "heiße Knoten") häufig sind, übersteigt das Risiko nach der Einnahme von Iodtabletten (Verschlechterung der Stoffwechsellage) das in dieser Altersgruppe sehr geringe Strahlenrisiko infolge des radioaktiven Iods, so daß von einer Einnahme abgeraten wird.

Begleiterscheinungen:

Die Einnahme von Iodtabletten kann zu einem metallischen Geschmack im Mund führen. Vereinzelt können vorübergehend Magenbeschwerden auftreten. Bei längerer Dauer der Erscheinungen sollte ein Arzt befragt werden.

Wogegen schützen Iodtabletten nicht?

Iodtabletten schützen nicht gegen Strahlung, die von außerhalb den Körper trifft, oder gegen andere radioaktive Stoffe außer Iod, die in den Körper aufgenommen worden sind.

Dringende Bitte: Folgen Sie deshalb in Ihrem eigenen Tnteresse den Anweisungen der Behörde, die die Lage beurteilen kann und geeignete weitere Schutzmaßnahmen anordnet.

Hinweis:

Die tabletten sind - wie andere Arzneimittel - vor Licht und Feuchtigkeit geschützt aufzubewahren.

Wegen der möglichen Nebenwirkungen sollten Iodtabletten nur von Personen unter 45 Jahren und nach Aufforderung durch die Behörde eingenommen werden.

Iodmerkblatt 2
Verwendung von Iodtabletten zur Iodblockade der
Schilddrüse bei einem kerntechnischen Unfall

Merkblatt für Ärzte

Vorbemerkungen:

Die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden bevorraten Iodtabletten, um diese bei Bedarf an die Bevölkerung auszugeben, sofern sie nicht schon unter bestimmten Voraussetzungen vorher an die Haushalte verteilt wurden. Eine tablette enthält 130 mg Kaliumiodid (KI) entsprechend 100 mg Iodid. Das vorliegende Merkblatt soll den Arzt über die wesentlichen, mit einer Iodblockade der Schilddrüse zusammenhängenden Probleme informieren. Auf das Merkblatt für die Bevölkerung zur Verwendung von Iodtabletten zur Iodblockade der Schilddrüse bei einem kerntechnischen Unfall wird in die sein Zusammenhang verwiesen.

Warum eine Blockade der Schilddrüse?

Zu den Spaltprodukten, die beim Betrieb von Kernreaktoren entstehen, gehören die verschiedenen radioaktiven Isotope des Iods. Sie nehmen wegen der biologischen Besonderheit des Iods, nämlich seinem Einbau in die Schilddrüsenhormone, eine Sonderstellung ein. Da bei den in Kernreaktoren vorhandenen Temperaturen das Iod in gasförmigem Zustand vorliegt, muß bei Unfällen unter ungünstigen Umständen mit der Abgabe von radioaktivem Iod in die Luft gerechnet werden. Dieses radioaktive Iod wird sich zum größten Teil auf dem Boden und auf Pflanzen niederschlagen. Von dort kann es mit den Nahrungsmitteln, insbesondere mit der Milch, in den Menschen gelangen.

Bei einem kerntechnischen Unfall kann radioaktives Iod mit der Atemluft aufgenommen und in den Lungen resorbiert werden. Nach der Resorption verhält sich das radioaktive Iod genauso wie stabiles Iod.

Es kommt zu einer Verteilung im Extravasalraum, von dort zu einer vorübergehenden Anreicherung in den Speicheldrüsen und in der Magenschleimhaut und insbesondere zu einer langanhaltenden Speicherung in der Schilddrüse. Das Ausmaß der Speicherung in der Schilddrüse hängt von ihrem Funktionszustand ab, beim Euthyreoten insbesondere vom Iodangebot in der Nahrung. Je geringer das Iodangebot in der Nahrung, desto, höher die prozentuale Speicherung in der Schilddrüse. Im Iodmangelgebiet Deutschland liegt die alimentäre Iodaufnahme im allgemeinen unter 70 µg/Tag, daher wird bei einem Euthyreoten mehr als 50 % des resorbierten radioaktiven Iods in der Schilddrüse gespeichert. In Ländern mit ausreichender Iodversorgung ist die Aufnahme radioaktiven Iods um den Faktor 2-3 geringer.

Ziel der Iodblockade ist die Verhinderung von strahleninduzierten Schilddrüsenkarzinomen. Kinder sind besonders gefährdet.

Wann ist die Iodblockade angezeigt?

Eine Iodblockade der Schilddrüse ist nur dann zu erwägen, wenn nach der Lagebeurteilung tatsächlich eine erhebliche Freisetzung radioaktiven Iods befürchtet werden muß. Nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl sind bei der Bevölkerung teilweise hohe Schilddrüsendosen durch die Iodinkorporatson aufgetreten. Besonders zeigte sich dies bei Kindern, die jünger als 4 Jahre alt waren; deshalb sollte der Schutz von Kindern bei der Durchführung der Iodblockade im Vordergrund stehen.

Eine Radioiod-Freisetzung eines Ausmaßes, das eine Iodblockade für die Bevölkerung als zweckmäßig erscheinen läßt, wird in der Regel rechtzeitig erkannt. Daher kann mit einer Vorwarnzeit von Stunden bis Tagen gerechnet werden, in der die Behörde auf Grund ihrer Tnformationen und der Beurteilung der Lage die erforderlichen Anweisungen geben kann.

Es ist erforderlich, die Patienten darauf hinzuweisen, daß es nutzlos und sogar schädlich wäre, wenn sie eine Iodblockade aus eigener Initiative, d.h. ohne Aufforderung durch die Behörden, durchführen würden. Sie würden sich nur unnötig dem Risiko von Nebenwirkungen aussetzen.

Ist eine Blockade der Schilddrüse bei Schwangeren und Stillenden zulässig?

Feten nehmen etwa ab der 12. Schwangerschaftswoche Iod in der Schilddrüse auf. Ab dem 6.-9. Monat ist die Iodspeicherung in der fetalen Schilddrüse erheblich. Damit ist auch die Notwendigkeit einer Blockade der Schilddrüse des älteren Feten gegeben, die über die Iodgabe an die Schwangere ohne Erfordernis einer besonderen Dosisanpassung erfolgt.

Die empfindliche fetale Schilddrüse kann gelegentlich einen Iodkropf mit Hypothyreose bilden. Die Hypothyreose wird mit Hilfe des am 5. Lebenstage routinemäßig erfolgenden TSH-Screenings erkannt und entsprechend behandelt.

Iod wird während der Stillzeit in individuell unterschiedlicher Menge in die Muttermilch abgegeben. Da hierdurch eine ausreichende Iodblockade beim gestillten Kind nicht gewährleistet ist, sollen auch Neugeborene bzw. Säuglinge Iodtabletten (s. Dosierungsschema) erhalten.

Frauen, die während der Schwangerschaft und Stillzeit mit hohen Dosen Jod behandelt worden sind, sollten darauf hingewiesen werden, dies dem Geburtshelfer und dem Kinderarzt mitzuteilen, damit dieser beim Neugeborenen besonders auf mögliche Schilddrüsenfunktionsstörungen achtet.

Wie wird eine Blockade der Schilddrüse gegenüber radioaktivem Iod durchgeführt?

Die Speicherung von Radioiod in der Schilddrüse kann beim Erwachsenen dadurch verhindert werden, daß vor Aufnahme des Radioiods eine größere Menge von stabilem (nicht radioaktivem) Iodid in hohen Einzeldosen (um 100 mg) verabreicht wird. Durch dieses erhöhte Angebot an stabilem Iod wird wegen der begrenzten Aufnahmefähigkeit der Schilddrüse nur ein kleiner Bruchteil des resorbierten radioaktiven Iods gespeichert. Das nicht gespeicherte Iod wird mit einer biologischen Halbwertszeit von etwa 6 Stunden ausgeschieden.

Da die Speicherkurve der Schilddrüse am Anfang sehr steil verläuft, ist die Iodblockade dann am wirksamsten, wenn das stabile Iod kurz vor der Resorption des radioaktiven Iods im Organismus vorhanden ist. Aber auch in den ersten Stunden nach Aufnahme des Radioiods wird noch eine Reduktion der Speicherung erreicht (Iodgabe nach einer Stunde - Reduktion um ca. 80 %; Iodgabe nach zwei Stunden - Reduktion um ca. 50 %). Im Gegensatz dazu hat die Verabreichung von stabilem Iodid später als 8 Stunden nach abgeschlossener Inhalation oder Ingestion keinen erheblichen Einfluß mehr auf die Speicherung und damit auf die Strahlenbelastung der Schilddrüse durch das radioaktive Iod. Werden hohe Dosen von stabilem Iod später als 24 Stunden nach Inkorporation eingenommen, verlängert sich sogar die Verweildauer des Radioiods. Deshalb sollte die Einnahme von Iodtabletten nach diesem Zeitpunkt nicht mehr durchgeführt werden.

Wie ist Kaliumiodid zu dosieren?

Neben dem Zeitpunkt der Verabreichung ist die Menge des stabilen Jods entscheidend für die Reduktion der Speicherung radioaktiven Iods. Da es wichtig ist, daß die Blockade möglichst vollständig ist, muß anfänglich eine hohe Plasmakonzentration an stabilem Iodid erreicht werden. Dies wird bei Erwachsenen durch eine Dosis von 130 mg Kaliumiodid erreicht, ohne daß im allgemeinen Ünverträglichkeiten von seiten des Magens zu befürchten sind, wenn die Einnahme nicht auf nüchternen Magen erfolgt.

Eine Verringerung der Dosis reduziert eventuelle Nebenwirkungen nicht, eine Erhöhung wäre nicht schädlich, erbringt aber keine weitere nennenswerte Verringerung der Strahlenbelastung.

Das folgende Dosierungsschema wird empfohlen:

Personengruppe Tagesgabe
in mg Jodid
Tagesgabe
in mg Kaliumiodid
tabletten á 130 mg
Kaliumiodid
< 1 Monat 12,5 16,25 1/8
1-36 Monate 25 32,5 1/4
3-12 Jahre 50 65 1/2
13-45 Jahre 100 130 1
>45 Jahre 0 0 0

Iodtabletten sind nur nach Aufforderung durch die zuständige Behörde einzunehmen. Schwangere und Stillende erhalten die gleiche Ioddosis wie die Gruppe der 13- bis 45jährigen. Im Regelfall ist eine einmalige Einnahme der Iodtabletten ausreichend. Im Ausnahmefall kann die zuständige Behörde eine weitere tabletteneinnahme empfehlen. Neugeborene, die jünger als einen Monat sind, sollen in jedem Fall nur eine einmalige Iodgabe erhalten.

Die Einnahme von Kaliumiodid sollte möglichst nicht auf nüchternen Magen erfolgen. Die Einnahme kann - vor allem für Kinder - durch Auflösen der tablette in einem Getränk, z.B. Wasser oder Tee, erleichtert werden. Die Lösung ist jedoch nicht haltbar und muß sofort getrunken werden. Für Säuglinge bis zum 1. Lebensmonat sollte ein Viertel einer tablette in Tee aufgelöst und nur die Hälfte des Getränkes verabreicht werden; der Rest ist wegzuschütten.

Welche gesundheitlichen Risiken birgt die Iodblockade der Schilddrüse?

Personen mit einer bekannten Überempfindlichkeit gegen Iod (sehr seltene Erkrankungen, wie echte Iodallergie, Dermatitis herpetiformis Duhring, Iododerma tuberosum, hypokomplementämische Vaskulitis, Myotonia congenita) dürfen keine Iodtabletten einnehmen. Iodtabletten können selten auch zu Hautausschlägen, Gewebswassereinlagerungen, Halsschmerzen, Augentränen, Schnupfen, Speicheldrüsenschwellungen und Fieber führen.

In sehr seltenen Fällen können sich Zeichen einer Überempfindlichkeit gegen Iod (echte Iodallergie), z.B. Iodschnupfen oder Iodexanthem, bemerkbar machen. Die Möglichkeit einer Iodintoleranz sollte nicht überbewertet werden. Die Iodresorption kann durch Magenspülung mit Stärkelösung (30 g aufl Liter solange, bis Blaufärbung verschwindet) oder mit 1-3 % Natriumthiosulfatlösung gehemmt werden. Zur beschleunigten Ausscheidung sind die Gabe von Glaubersalz und eine forcierte Diurese zu empfehlen. Ein möglicher Schock sowie Wasser- und Elektrolytstörungen sind in üblicher Weise zu behandeln.

Bei Vorerkrankungen der Schilddrüse, auch wenn sie bis dahin asymptomatisch verliefen (insbesondere bei Knotenkröpfen mit funktioneller Autonomie), kann eine Hyperthyreose innerhalb von Wochen bis Monaten nach Iodgabe ausgelöst werden.

Umgekehrt neigen besonders Neugeborene und Säuglinge bei länger dauernder Iodverabreichung zur Hypothyreose.

Aufgrund des geringen Risikos der Karzinominduktion durch Radioiod bei älteren Menschen und einer zunehmenden Häufigkeit funktioneller Autonomien mit Krankheitswert bei fortschreitendem Lebensalter, soll die Iodblockade bei über 45jährigen nicht durchgeführt werden.

Auslösung einer Hyperthyreose:

Eine gesunde Schilddrüse verfügt über mehrere Regulationsmechanismen, um ein Überangebot von Iod ohne eine schädliche Steigerung der Produktion von Schilddrüsenhormonen zu tolerieren. Der Pathomechanismus, über den ein erhöhtes Iod-angebot zur klinisch manifesten Hyperthyreose führt, ist noch nicht restlos geklärt. Es ist jedoch bekannt, daß dieser Übergang in eine Hyperthyreose vorwiegend in Struma-Endemiegebieten mit einer hohen Prävalenz der funktionellen Autonomie auftritt.

Mit dieser Möglichkeit der Auslösung einer Hyperthyreose muß deshalb in der Bundesrepublik Deutschland bei hoher Iodzufuhr gerechnet werden.

Grundlage für die Entstehung einer Hyperthyreose können sein:

  1. Autoimmunhyperthyreose (M. basedow),
  2. funktionelle Autonomie

Alle drei Schilddrüsenerkrankungen können auch latent ohne klinische Hyperthyreosezeichen bestehen.

Kontraindikationen gegen die Iodblockade der Schilddrüse:

In der Literatur gelegentlich genannte, jedoch unbegründete Kontraindikationen sind Herzinsuffizienz und die verschiedenen Formen der Tuberkulose. Auch Schwangerschaft und Stillzeit sowie Hypothyreosen und Thyreoiditiden werden genannt, stellen jedoch keine Kontraindikationen dar.

Die Iodgabe muß bei bekannter Iodallergie unterbleiben. Diese ist nicht zu verwechseln mit einer Unverträglichkeitsreaktion bzw. Allergie gegen Röntgenkontrastmittel, die meist nicht durch das darin enthaltene Iod verursacht wird.

Patienten mit den sehr seltenen Erkrankungen echte Iodallergie, Dermatitis herpetiformis Duhring, Iododerma tuberosum, hypokomplementämische Vaskulitis, Myotonia congenita dürfen auf keinen Fall Iod einnehmen.

Unter Behandlung stehende Patienten mit Hyperthyreose müssen neben der Einnahme von Iod ihre Behandlung meist unverändert weiterführen. Alle hyperthyreoten Patienten - ob unter Behandlung oder unbehandelt -, sind nach Beendigung der Notfallsituation mit Iodgabe in kurzfristigen Abständen mittels Hormonanalysen ärztlich zu überwachen.

Möglichkeiten der Schilddrüsenblockade durch andere Medikation:

Da durch die Blockade die Speicherung von radioaktivem Iod in der Schilddrüse möglichst weitgehend verhindert werden soll, eignet sich neben Iod am besten Perchlorat, das die Aufnahme von Iod kompetitiv hemmt, z.B. Natriumperchlorat als Irenat®.

Es empfiehlt sich für Erwachsene folgende Dosierung:

Natriumperchlorat als Irenat®

Kontraindikationen, wie Überempfindlichkeitsreaktionen (Agranulozytose) und schwere Leberschäden, sind zu beachten.

Da die Iodblockade durch Iodid effektiver ist als durch Perchlorat, sollte letzteres nur dann benutzt werden, wenn hohe Jodgaben kontraindiziert sind.

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Muster für Textbausteine für die Information der Öffentlichkeit im Falle eines kerntechnischen Unfalls  Anhang G5

Allgemeine Hinweise:

Die in geschweifte Klammern { } gesetzten Ausdrücke sind durch ereignisbezogene Angaben zu ersetzen.

Die folgenden Textbausteine sind Elemente, die je nach Ereignisablauf kombiniert werden können.

Es wurde bewußt darauf verzichtet, Fachausdrücke wie "Mittelzone" usw. zu verwenden, um die Betroffenen nicht zu verunsichern. Zudem wurde versucht, eine möglichst umgangssprachliche Ausdrucksweise anzuwenden. Darunter leidet etwas die Exaktheit der Meldung, macht sie aber leichter verständlich.

1 Mitteilung über Störung im Kernkraftwerk
(Voralarm, aber noch keine Freisetzung erfolgt)

Achtung, es folgt eine amtliche Mitteilung der {Katastrophenschutzbehörde X in Y}:

Im Kernkraftwerk {XY) ist es zu einer gravierenden Störung gekommen. Radinaktive Stoffe wurden bislang nicht freigesetzt. Schutzmaßnahmen sind deshalb zur Zeit nicht erforderlich. Sie werden über eventuelle Änderungen der Lage unverzüglich informiert.

Bei der {Bezirksregierung} ist ein Einsatzstab gebildet worden, um eventuell notwendig werdende Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung in der Umgebung von {Niederdotz} vorzubereiten. Der Einsatzstab steht in ständigem Kontakt mit den Verantwortlichen im Kraftwerk.

Bitte beachten Sie weitere Durchsagen auf diesem Sender, die regelmäßig erfolgen werden. Informationen können Sie auch laufend auf Videotext-Tafel {194 des 3. Fernsehprogramms des Südwestfunks} abrufen.

Benutzen Sie nur im Notfall das Telefon und fassen Sie sich kurz, um eine Überlastung der Leitungen zu vermeiden.

Bitte informieren Sie Ihre Nachbarn, vor allem Hilfsbedürftige.

- Ende der amtlichen Mitteilung -

2 Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden

a) noch keine Freisetzung erfolgt, aber steht bevor Achtung, es folgt eine amtliche Mitteilung der {Katastrophenschutzbehörde X in Y}:

Im Kernkraftwerk (XY) kam es zu einem Unfall. Radioaktive Stoffe sind bisher nicht freigesetzt worden, es besteht jedoch die Möglichkeit einer Freisetzung.

Die Bewohner der Gemeinden

{- Römerdorf mit Ortsteil Dudenberg,
- Talhausen und
- Niederspeier}

werden daher aufgefordert, vorsorglich Häuser aufzusuchen sowie Fenster und Türen zu schließen. Halten Sie sich nach Möglichkeit in innenliegenden Räumen auf.

Von der Einnahme von Iodtabletten wird zunächst abgeraten, da sie nur dann optimal wirken, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt eingenommen werden. Sie werden gesondert informiert, sobald eine Einnahme erforderlich wird.

Bringen Sie vorsorglich Haustiere und Vieh ins Haus oder die Stallungen, soweit dies kurzfristig möglich ist.

Sie werden über Änderungen der Lage unverzüglich informiert.

Bitte beachten Sie weitere Durchsagen auf diesem Sender, die Sie auch auf Videotext-Tafel {194 des 3. Fernsehprogramms des Südwestfunks} nachlesen können.

Benutzen Sie nur im Notfall das Telefon und fassen Sie sich kurz, um eine Überlastung der Leitungen zu vermeiden.

Bitte informieren Sie Ihre Nachbarn, vor allem Hilfsbedürftige.

- Ende der amtlichen Mitteilung -

b) Freisetzung ist erfolgt, (Bevölkerung war eventuell nicht vorgewarnt)

Achtung, es folgt eine amtliche Mitteilung der {Katastrophenschutzbehörde X in Y}:

Im Kernkraftwerk {XY} kam es zu einem Unfall; radioaktive Stoffe sind freigesetzt worden.

Die Bewohner der Gemeinden

{- Römerdoff mit Ortsteil Dudenberg,
- Talhausen und
- Niederspeier}

werden daher aufgefordert, umgehend Häuser aufzusuchen sowie Fenster und Türen zu schließen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab. Halten Sie sich nach Möglichkeit in innenliegenden Räumen auf.

Verzehren Sie kein frisch geerntetes Obst oder Freilandgemüse; verwenden Sie keine frisch gemolkene Milch. Benutzen Sie kein Wasser aus offenen Brunnen, Seen oder Flüssen.

Geben Sie Tieren möglichst kein Futter, das bis jetzt im Freien gelagert war.

Legen Sie bei Betreten des Hauses die heute im Freien getragene Oberbekleidung ab, lagern Sie diese außerhalb des Hauses und waschen Sie unbedeckte Körperteile gründlich mit fließendem Wasser.

Von der Einnahme von Iodtabletten wird zunächst abgeraten, da sie nur dann optimal wirken, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt eingenommen werden. Sie werden dazu gesondert informiert.

Sie werden über Änderungen der Lage unverzüglich informiert.

Bitte beachten Sie weitere Durchsagen auf diesem Sender, die Sie auch auf Videotext-Tafel {194 des 3. Fernsehprogramms des Südwestfunks} nachlesen können.

Benutzen Sie nur im Notfall das Telefon und fassen Sie sich kurz, um eine Überlastung der Leitungen zu vermeiden.

Bitte informieren Sie Ihre Nachbarn, vor allem Hilfsbedürftige.

- Ende der amtlichen Mitteilung -

3 Mitteilungen über die Iodblockade der Schilddrüse

a) Ausgabe von Iodtabletten

Achtung, es folgt eine amtliche Mitteilung der {Katastrophenschutzbehörde X in Y}:

Nach dem Unfall im Kernkraftwerk {XY} sind radioaktive Stoffe freigesetzt worden. Zum Schutz der Bevölkerung werden Jodtabletten vorsorglich verteilt.

Sie werden unverzüglich informiert, sobald eine Einnahme der Iodtabletten erforderlich wird.

Die Bevölkerung bis zum Alter von 45 Jahren in den Gemeinden

{- Römerdorf mit Ortsteil Dudenberg
- Talhausen und
- Niederspeier}

wird aufgefordert, die Iodtabletten jetzt {an den Ausgabestellen / in Ihrer Apotheke} abzuholen. Bitte lassen Sie die Iodtabletten von einem Erwachsenen für den gesamten Haushalt und eventuell hilfsbedürftige Nachbarn abholen.

Bewohner in der direkten Nähe zum Kernkraftwerk, denen Jodtabletten bereits zur Verfügung gestellt wurden, sollten sich diese bereitlegen, aber erst nach Aufforderung einnehmen. Wenn Sie die tabletten verlegt haben sollten, erhalten Sie Ersatz in der nächsten Apotheke.

Iodtabletten zum Schutz der Schilddrüse vor radioaktivem Iod wirken nur dann optimal, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt eingenommen werden. Sie sollten daher auf keinen Fall jetzt schon diese tabletten einnehmen. Wir weisen darauf hin, daß Personen über 45 Jahre keine tabletten einnehmen sollen, da für sie das Risiko von Nebenwirkungen größer ist als das für diese Altersgruppe sehr geringe Risiko von Strahlenschäden.

Bitte beachten Sie weitere Durchsagen auf diesem Sender, die Sie auch auf Videotext-Tafel {194 des 3. Fernsehprogramms des Südwestfunks} nachlesen können.

Benutzen Sie nur im Notfall das Telefon, damit die Leitungen nicht überlastet werden.

Bitte informieren Sie Ihre Nachbarn, vor allem Hilfsbedürftige.

- Ende der amtlichen Mitteilung -

b) Einnahme von Iodtabletten empfohlen

Achtung, es folgt eine amtliche Mitteilung der {Karastrophenschutzbehörde X in Y}:

Nach dem Unfall im Kernkraftwerk (XY] (ist es auch zu einer Freisetzung von radioaktivem Iod gekommen/steht eine Freisetzung kurz bevor]. Die Einnahme von Iodtabletten zum Schutz der Schilddrüse ist daher erforderlich.

Die Bevölkerung bis zum Alter von 45 Jahren in den Gemeinden

{- Römerdorf mit Ortsteil Dudenberg
- Talhausen und
- Niederspeier}

wird aufgefordert, die Iodtabletten jetzt einzunehmen. Personen über 45 Jahre sollen keine tabletten einnehmen, da für sie das Risiko von Nebenwirkungen größer ist als das für diese Altersgruppe sehr geringe Risiko von Strahlenschäden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Packungsbeilage und halten Sie sich an die Anweisungen zur Dosierung, besonders für Kinder. Nehmen Sie keine höhere Dosis ein!

Darüber hinaus wird die Einnahme von Iodtabletten für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und für Schwangere in den {westlichen Gemeinden bis zur Kreisgrenze und im Landkreis Weinstraße} empfohlen.

Bitte beachten Sie weitere Durchsagen auf diesem Sender, die Sie auch auf Videotext-Tafel {194 des 3. Fernsehprogramms des Südwestfunks} nachlesen können.

Benutzen Sie nur im Notfall das Telefon und fassen Sie sich kurz, um eine Überlastung der Leitungen zu vermeiden.

- Ende der amtlichen Mitteilung

4 Mitteilung bei Evakuierung

Achtung, es folgt eine amtliche Mitteilung der {Katastrophenschutzbehörde X in Y}:

{Eine erhebliche Freisetzung von Radioaktivität aus dem Kernkraftwerk {XY} kann nicht mehr ausgeschlossen werden / ist erfolgt}. Eine {vorsorgliche} Evakuierung ist daher in den folgenden Gemeinden erforderlich:

{- Römerdorf mit Ortsteil Dudenberg in das Aufnahmegebier Landau

- Talhausen und Niederspeier in das Aufnahmegebiet Kandel}.

{Bei Evakuierung nach einer Freisetzung: In {Landau und Kandel} sind Notfallstationen eingerichtet. Suchen Sie diese auf Dort werden Sie auf eine eventuelle Kontamination überprüft.}

Wenn Sie das Gebiet selbständig verlassen möchten, begeben Sie sich zunächst zu den genannten Aufnahmegebieten. Ihre Kinder werden aus Schule oder Kindergarten ebenfalls dorthin gebracht.

Erforderliche Maßnahmen zur Verkehrslenkung werden eingerichtet.

Wenn Sie keine eigene Transportmöglichkeit haben, suchen Sie bitte die vorgesehenen Sammelplätze auf. {In den genannten Orten sind dies die Schulhöfe der Grund- und Hauptschulen, in Talhausen zusätzlich der Parkplatz am Schwimmbad}. Von dort werden Sie abgeholt.

Nehmen Sie nur die wichtigsten Dokumente (z.B. Ausweispapiere), benötigte Medikamente sowie Ersatzbekleidung und Körperpflegemittel mit.

Schalten Sie vor Verlassen der Wohnung nicht benötigte Elektrogeräte aus und drehen Sie die Wasserhähne zu. Verschließen Sie Ihre Wohnung; die Polizei sichert das Gebiet.

Bitte sorgen Sie auch für hilfsbedürftige Nachbarn.

Versorgen Sie Ihr Vieh im Stall mit Futter und Wasser; machen Sie Futtervorräte für Helfer zugänglich, die Ihr Vieh später versorgen. Sobald wie möglich wird auch das Vieh aus dem Gebiet gebracht. Nehmen Sie Ihre Haustiere mit.

Benutzen Sie nur im Notfall das Telefon und fassen Sie sich kurz, um eine Überlastung der Leitungen zu vermeiden.

- Ende der amtlichen Mitteilung -

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  Strahlenschutz der Einsatzkräfte Anhang G6

entspricht Ziffer 6 der " Radiologischen Grundlagen"

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Katastrophenschutz -Rahmenempfehlungen - kerntechnischer Anlagen
-
Tab. 3-1: Vordringliche Messungen
Anhang G3
Abb. 1: Organisationsschema der ärtzlichen Versorgung in Notfallsituationen (nach (3) modifiziert). Da die Organisation der ärztlichen Versorgung bie Kernkraftwerksnfällen den einzelnen Ländern obliegt, kann die Ablauffolge dieses Schemas Unterschiede aufweisen.
Tab. 1: Richtwerte für abgestufte Maßnahmen bei Kontamination der Haut (zur Verwendung in Notfallstationen)
Tab. 2: Klinische Frühsymptomatik deterministischer Strahlenwirkungen beim Menschen nach akuter kurzzeitiger Ganzkörperbestrahlung

1) vgl. Begriffserläuterungen Anhang

3) In § 38 Abs. 4 der StrlSchV wird die vorherige Information der Bevölkerung, die von einer radiologischen Notsundssituation betroffen sein könnte, gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie 59/618/EURATOM geregelt. Der nach der Richtlinie geforderte Inhalt und Umfang der Information in einer tatsächlichen radiologischen Notstandssituation wird hier unter dem Gesichtspunkt Durchführung der Alarmmaßnahmen dargestellt.

ENDE

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