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2. Prüfberichtsmuster
Die Prüfberichtsmuster sind folgendermaßen untergliedert:
A. Berichtskopf
B. Allgemeine Angaben
C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung
D. Bautechnischer Strahlenschutz
E. Personenbezogener Strahlenschutz
F. Gerätebezogener Strahlenschutz
G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz
H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz
J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise
K. Ermittlung der Ortsdosis
L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte
M. Auswertung
N. Folgerungen
O. Hinweise
2.1 Prüfberichtsmuster für technische Röntgeneinrichtungen und für Störstrahler
Die Prüfberichtsmuster nach Abschnitt 2.1 sind für folgende Röntgeneinrichtungen und für Störstrahler zu verwenden:
2.1.1 Ortsfeste technische Röntgeneinrichtungen einschließlich Füllstandsmesseinrichtungen außer 2.1.2 und 2.1.4 bis 2.1.6 und 2.1.8
2.1.2 Ortsfeste und ortsveränderliche Röntgeneinrichtungen für Feinstrukturuntersuchungen
2.1.3 Ortsveränderliche technische Röntgeneinrichtungen
2.1.4 Vollschutzgeräte
2.1.5 Hochschutzgeräte
2.1.6 Schulröntgeneinrichtungen
2.1.7 Störstrahler
2.1.8 Röntgengeräteschränke, speziell auch für Röntgeneinrichtungen zur Gepäckdurchleuchtung und zur Qualitätssicherung
2.1.9 Handgehaltene Röntgenfluoreszensgeräte
A. Berichtskopf
(Der Berichtskopf und die Allgemeinen Angaben gelten für alle technischen Röntgeneinrichtungen gleichermaßen.)
Prüfbericht Nr.: ............. |
||
über die Prüfung nach | O § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 | O § 4 Abs. 5 |
O § 3 Abs. 2 Nr. 5 | O § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 | |
der Röntgenverordnung ( RöV) an der technischen Röntgeneinrichtung |
B. Allgemeine Angaben
Name des Strahlenschutzverantwortlichen: ............................. Anschrift: .................................
Die Auskünfte bei der Prüfung erteilte: .......................... Tag der Prüfung: .......................... Betriebsübliche Bezeichnung der Röntgeneinrichtung: ............................... Standort der Röntgeneinrichtung: |
|
Wechsel des Strahlenschutzverantwortlichen (ehem. Strahlenschutzverantwortlicher): |
nein/ja |
Prüfpflichtige wesentliche Änderung Beschreibung .................... |
nein/ja |
Bezugsprüfberichts-Nr.: ......................... mit Datum von: .............................. erstellt durch: .......................... |
|
Nr. des letzten Prüfberichts: ...................... mit Datum vom: .................... erstellt durch: ....................... |
|
Bauartzulassungsschein vorhanden | entf./ja/nein |
Bauartzulassungszeichen: am Strahler sichtbar angebracht |
entf./ja/nein |
Ergebis der Qualitätssicherung nach § 9 RöV (mit Datum vom ......) vorhanden |
entf./ja/nein |
Stückprüfungsbestätigung (mit Datum von ...........)vorhanden |
entf./ja/nein |
Betriebsbuch vorhanden | ja/nein |
2.1.1 Prüfberichtsmuster für ortsfeste technische Röntgeneinrichtungen innerhalb von Röntgenräumen (siehe auch 1.4.1) einschließlich Füllstandsmesseinrichtungen außer 2.1.2 und 2.1.4 bis 2.1.6 und 2.1.8
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)
C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung
Schaltgerät Typ: ................... Fabr.-Nr.: ..... |
Hersteller ............. | ||
Röhrenschutzgehäuse Typ: ..... Fabr.-Nr.: ..... |
Hersteller: ..... | ||
Röntgenröhre Typ: ..... Fabr.-Nr.: ..... |
Hersteller: ..... | ||
O Direktstrahler | O Halbwelleneinrichtung O Mittelfrequenzeinrichtung |
||
O Rundstrahler | O Gleichspannungseinrichtung | ||
maximale Betriebswerte: | ....kV .... mA | ||
Anwendungsgeräte | |||
O Röntgenblitzeinrichtung | |||
O maximal einstellbare Pulszahl .... | |||
O Pulsdauer .......... | |||
O Durchleuchtungsbetrieb: | |||
O mit Leuchtschirm O mit Röntgenbildverstärker und Fernseheinrichtung O mit DR-System |
|||
O Aufnahmebetrieb | |||
O mit Film/Film-Folien-System O mit CR-System O mit DR-System |
|||
O Intensitätsmessung mit Detektor (z.B. Füllstandsmesseinrichtungen |
|||
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV O ist erfolgt |
|||
Bemerkungen: |
D. Bautechnischer Strahlenschutz
Unterlagen zum bautechnischen Strahlenschutz: | ||
Strahlenschutzplan/Bauzeichnung liegt vor | entf./ja/nein | |
Benachbarte Bereiche
seitlich: ........(siehe Skizze) |
||
(3) [1D01] |
Einrichtung, Abgrenzung und Kennzeichnung des Kontrollbereichs nach § 19 Abs. 1 und 2 RöV ohne Mängel | ja/nein |
(1) [1D02] |
Bautechnische Strahlenschutzvorkehrungen ohne Mängel (s. DIN 54113-3) | ja/nein |
E. Personenbezogener Strahlenschutz | entfällt |
F. Gerätebezogener Strahlenschutz
(3) [1F01] |
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden | ja/nein |
(1) [1 F02] |
Bleiglasscheibe vor Leuchtschirm ohne Mängel | entf/ja/nein |
(2) [1 F031 |
Funktion der vorhandenen Blenden einwandfrei | entf/ja/nein |
(2) [1F04] |
Am Röntgenstrahler Vorrichtungen zum Anbringen von Blenden vorhanden | entf/ja/nein |
(2) [1 F05] |
Filter mit einem Al-Gleichwert von mindestens 2 mm und entsprechende Filterhalterung vorhanden | entf /ja/nein |
(1) [1F07] |
Blockierung von Strahlrichtungen, für die die Nutzstrahlenabschirmung nicht ausreichend ist | entf/ja/nein |
(2) [1F08] |
Redundante oder ausfallsichere Warnsignaleinrichtungen im Röntgenraum bei eingeschalteter Hochspannung (Schutzeinrichtung nach DIN 54113-2) |
entf/ja/nein |
(2) [1F08a] |
Redundante oder ausfallsichere Warnsignaleinrichtungen am Schaltgerät bei eingeschalteter Hochspannung (Schutzeinrichtung nach DIN 54113-2) |
entf/ja/nein |
(1) [1F09] |
Zugangstür des Röntgenraumes von innen zu öffnen oder Hochspannung von innen abschaltbar | entf./ja/nein |
(2) [1F10] |
Funktion der Notausschalter (Abschaltung der Hochspannung im Röntgenraum) in Ordnung | entf./ja/nein |
Bei Röntgenräumen, die während der Einschaltzeit gegen unbefugten Zutritt gesichert sein müssen: | ||
(1) [1F11] |
Hochspannung bei freiem Zugang (z.B. offene Tür, nicht gesicherter Labyrintheingang) nicht einschaltbar (z.B. mit Lichtschranke) |
entf/ja/nein |
(1) [1F12] |
Hochspannung wird abgeschaltet, wenn Zugang geschaffen wird | entf/ja/nein |
(1) [1F13] |
Hochspannung wird bei Aufhebung des freien Zugangs nicht automatisch wieder eingeschaltet | entf./ja/nein |
Sonstige Strahlenquellen: |
||
(1) [1F18] |
Keine Überschreitung der zulässigen Ortsdosis durch weitere Strahlenquellen | entf/ja/nein |
Bei fehlender Bauartzulassung: |
||
(1) [1F19] |
Bescheinigung des Herstellers oder Lieferanten, dass die Werte der Ortsdosisleistung nach Anlage 2 Nr. 1 RöV nicht überschritten sind (gilt nicht für wiederkehrende Prüfungen und nicht für Rundstrahler) |
entf/ja/nein |
G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz | entfällt |
H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz | entfällt |
J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise
Verwendung der Röntgeneinrichtung (durchstrahlte Gegenstände):
Höchste beabsichtigte Betriebswerte:
........ kV ........ ma ........ min
Gesamte Einschaltzeit | ............ h/Jahr |
Strahlrichtung a:
Strahlrichtung b: Strahlrichtung c: |
Häufigkeit ...... %
Häufigkeit ...... % Häufigkeit ....... % |
Verwendete Abstände Fokus-Streukörper:
Verwendete Abstände Fokus-Strahlenempfänger: Verwendete Blenden: |
........... cm
........... cm ................... |
K. Ermittlung der Ortsdosis
Messbedingungen:
Anwendungsgerät Strahlrichtung |
eingestellte Betriebswerte (kV, mA, Filter) |
Feldgröße (am Prüfkörper) |
Abstand Fokus-Prüfkörper |
Fokushöhe über Boden |
cm x cm |
cm |
cm |
||
Messgerät: ....... Typ:.......... Prüfkörper ........ |
Hersteller: .......... Fabr.-Nr.: ....... |
|||
H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 bis 400 kV)
H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50 > 400 kV) |
Messergebnisse: |
|||||
Messort | Kennz. in der Skizze |
Höhe über dem Boden |
gemessene Ortsdosis- leistung |
Jahresdosis bei Einschaltdauer nach Abschnitt J |
Grenzwert der Jahres-dosis |
cm | µSv/h | mSv | mSv | ||
Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Äquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis verstanden (§§ 31a, 32 RöV).
L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte
Tabelle nach DIN 54113-3
M. Auswertung
Die technischen Strahlenschutzvorkehrungen sind ....... ausreichend.
Bei der angegebenen Betriebsweise wird der Grenzwert der Ortsdosis an keinem/dem(n) nachfolgenden Messort(en) überschritten.
O Die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1/ § 4 Abs. 5 RöV sind ....... erfüllt.
O Es wird keine Bescheinigung ausgestellt (Genehmigungsverfahren nach § 3 RöV
N. Folgerungen
Bei den angegebenen Strahlenschutzvorkehrungen und Betriebsweisen sind keine besonderen Maßnahmen/die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich.
O. Hinweise
Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am ..............
........................................ Ort und Datum |
........................................ Unterschrift |
2.1.2 Prüfberichtsmuster für ortsfeste und ortsveränderliche Röntgeneinrichtungen für Feinstrukturuntersuchungen (für handgeshaltene Röntgenfluoreszensgeräte siehe Prüfbericht 2.1.9)
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)
C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung
Schaltgerät | ||||||||||
Typ:........... Fabr.-Nr.: ......... |
Hersteller:........... | |||||||||
Röhrenschutzgehäuse | ||||||||||
Typ:........... Fabr.-Nr.: ......... |
Hersteller:........... | |||||||||
Röntgenröhre | ||||||||||
Typ:........... Fabr.-Nr.: ......... |
Hersteller:........... | |||||||||
O Stirnfensterröhre
O 4-Fensterröhre (Mehrfensterröhre) |
||||||||||
Zusätzlich verwendete Röntgenröhren; | Anzahl: .... | O entfällt | ||||||||
Typ (u. a. Anodenmaterial): | ............................................... | |||||||||
Röntgenröhre ist vom Anwender | O einzeln auszuwechseln | |||||||||
O nur mit Schutzgehäuse auszuwechseln | ||||||||||
maximale Betriebswerte: | ........... kV | ........... mA | ||||||||
Anwendungsgeräte/Art der Anwendung | O Röntgenbeugung O Röntgenspektrometrie O ........... |
|||||||||
im | O Praktikumsbetrieb O Routinebetrieb O Forschungsbetrieb |
|||||||||
O softwaregesteuert | ||||||||||
untersuchte Proben: ........................................... | ||||||||||
Anzahl der vorhandenen Strahlenaustrittsfenster (SAF):
benutzte Strahlenaustrittsfenster: |
||||||||||
SAF 1 | SAF2 | SAF3 | SAF4 | |||||||
Anwendungsgerät: | ||||||||||
Hersteller: | ........... | ........... | ........... | ........... | ||||||
Offener Strahlengang: | ........... | ........... | ........... | ........... | ||||||
Strahlenempfänger/Detektor: | ........... | ........... | ........... | ........... | ||||||
Hersteller: | ........... | ........... | ........... | ........... | ||||||
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV O ist erfolgt O muss noch durchgeführt werden |
D. Bautechnischer Strahlenschutz
Unterlagen zum bautechnischen Strahlenschutz:
Strahlenschutzplan/Bauzeichnung liegt vor: | ent./ja/nein | |
Benachbarte Bereiche seitlich: .......... |
(siehe Skizze). |
|
(3) [2D01] |
Einrichtung, Abgrenzung und Kennzeichnung des Kontrollbereiches nach § 19 Abs. 1 und 2 RöV | ja/nein |
(1) [2D02] |
Bautechnische Strahlenschutzvorkehrungen ohne Mängel (s. DIN 54113-3) | ja/nein |
E. Personenbezogener Strahlenschutz
(2) [2E01] |
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) am Arbeitsplatz vorhanden und ohne Mängel (s. DIN EN 61331-3, 6857-1) | entf/ja/nein |
(2) [2E02] |
Für Justierarbeiten: Fingerringdosimeter vorhanden | entf/ja/nein |
F. Gerätebezogener Strahlenschutz
(3) [2F01] |
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden | ja/nein |
(3) [2F02] |
Bei offener Nutzstrahlführung O Röntgenraum verschließbar oder O Abdeckhaube mit Abschaltfunktion vorhanden |
entf/ja/nein |
(2) [2F03] |
Geeignete Abschirmungen vorhanden O Pb-Glasscheibe O Abschirmungen aus ... O fahrbares Strahlenschutzschild |
entf/ja/nein |
(3) [2F04] |
Geeignete abstandgebende Werkzeuge vorhanden | entf/ja/nein |
(3) [2F05] |
Fluoreszenzschirm vorhanden | entf/ja/nein |
(1) [2F06] |
Abschirmvorrichtungen ohne Mängel | ja/nein |
(3) [2F07] |
Abnehmbare Abschirmvorrichtungen sind mit Bleigleichwert oder Schwächungsgrad gekennzeichnet |
entf/ja/nein |
(2) [2F08] |
Bei bestimmungsgemäßer Bedienung besteht keine Gefahr für unbeabsichtigten Nutzstrahlungsaustritt (z.B. durch Hebeldruck) |
ja/nein |
(2) [2F09] |
Abschaltung der Hochspannung im betretbaren Kontrollbereich durch Notausschalter (Funktionsprüfung) |
entf./ja/nein |
(2) (2F10] |
Eindeutiges Signal bei eingeschalteter Hochspannung am Schaltgerät und am Arbeitsplatz (in der direkten Umgebung des Strahlers) |
ja/nein |
(1) [2F11] |
Automatische Abschaltung der Hochspannung oder der Röntgennutzstrahlung bei Entnahme des Röntgenstrahlers aus seiner Halterung vorhanden |
entf/ja/nein |
(2) [2F12] |
Nach Ablauf der vorgewählten Bestrahlungszeit oder der vorgewählten Winkel wird O Hochspannung durch Zeitschalter ausgeschaltet oder O Strahlerverschluss automatisch geschlossen oder O ........... |
entf./ja/nein |
(1) [2F13] |
Wenn die Röntgenröhre ohne Werkzeug aus dem Röhrenschutzgehäuse oder dem Schutzgehäuse des Gerätes herausgenommen werden kann, automatische Abschaltung des Generators bei Röhrenentnahme vorhanden |
entf/ja/nein |
(1) [2F14] |
Bei Probenwechsel O automatische Abschaltung der Hochspannung oder O automatische Abschirmung der Strahlung bei Entfernen des Probenhalters bzw. der Abschirmung |
entf/ja/nein |
(3) [2F15] |
Bei bestimmungsgemäßer Bedienung der Probenschleuse ist Strahlenaustritt nicht möglich |
entf./ja/nein |
Strahlenaustrittsfenster (SAF): | ||
(1) [2F16] |
Bei Mehrfensterröhre: Stellung aller Strahlerverschlüsse eindeutig erkennbar durch Warnlampe für jedes SAF im Sichtbereich des Bedieners |
entf./ja/nein |
(2) [2F17] |
Bei Mehrfensterröhre: Warnlampe deutlich erkennbar |
entf/ja/nein |
(1) [2F18] |
Beim Entfernen des Anwendungsgerätes schließen sich die SAF automatisch |
entf/ja/nein |
(2) [2F19] |
O Bei offenem Strahlenaustrittsfenster ist Hochspannung nicht einzuschalten oder O Bei Abschalten der Hochspannung schließt sich SAF automatisch (Schutzeinrichtung nach DIN 54113) |
entf./ja/nein |
(1) [2F20] |
Bei mehrfenstrigen Röntgenröhren nicht benutzte Strahlenaustrittsfenster mit O doppelt abgesicherten Verschlüssen oder O mit Abdeckung versehen, die nicht ohne Werkzeug entfernt werden kann |
entf/ja/nein |
(1) [2F21] |
Überbrückung des Sicherheitskreises optisch oder akustisch deutlich erkennbar | entf./ja/nein |
G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz
(2) [2G01] |
Angewählter Arbeitsplatz eindeutig erkennbar | entf/ja/nein |
H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz | entfällt |
J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise
Höchste beabsichtigte Betriebsweise | ...........kV, ........... mA |
Einschaltzeit: | ...........h/Jahr |
Justierzeit mit Röntgenstrahlung: (Angaben entfallen, wenn Justierarbeiten nur automatisch oder durch Hersteller erfolgen) |
...........h/Jahr |
Gesamte Strahlzeit: | ...........h/Jahr |
Höchste vorkommende Aufenthaltszeit des Personals am eingeschalteten Gerät: | ...........h/Jahr |
Beschreibung des Justiervorganges O Nutzstrahl wird auf kleineren Querschnitt eingeblendet O Justierung wird mit vollem Nutzstrahl ausgeführt O Justierung erfolgt automatisch O Justierung erfolgt durch Hersteller |
K. Ermittlung der Ortsdosis (falls und soweit erforderlich)
Messbedingungen (z.B. Kollimator. Filter. Blende):
Eingestellte Betriebswerte: | ...........kV, ........... mA | |||||
Messgerät: ........... Typ: ........... |
Hersteller:........... | |||||
H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 kV) H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50 kV) H ´ (0,07, Ω)/Hx = 1,0 (≤ 15 keV) |
||||||
SAF 1 | SAF2 | SAF3 | SAF4 | |||
Anwendungsgeräte: Strahlengang offen: Untersuchte Probe: Detektor: Film: |
...... ...... ...... ...... ...... |
...... ...... ...... ...... ...... |
...... ...... ...... ...... ...... |
...... ...... ...... ...... ...... |
||
Messergebnisse: |
||||||
|
Höhe über dem Boden |
gemessene Ortsdosis- leistung |
Jahresdosis bei Einschaltdauer nach Abschnitt J |
Grenzwert der Jahresdosis |
||
cm | µSv/h | mSv | mSv | |||
Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Äquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis verstanden (§§ 31a, 32 RöV).
L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte
Tabelle nach DIN 54113-3
M. Auswertung.
Die technischen Strahlenschutzvorkehrungen sind ........... ausreichend.
Bei der angegebenen Betriebsweise wird der Grenzwert der Ortsdosis an keinem/dem(n) nachfolgenden Messort(en) überschritten.
O Die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1/ § 4 Abs. 5 RöV sind ....... erfüllt.
O Es wird keine Bescheinigung ausgestellt (Genehmigungsverfahren nach § 3 RöV)
N. Folgerungen
Bei den angegebenen Strahlenschutzvorkehrungen und Betriebsweisen sind keine besonderen Maßnahmen / die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich.
O. Hinweise
Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am ......................................
........................................ Ort und Datum |
........................................ Unterschrift |
2.1.3 Prüfberichtsmuster für ortsveränderliche Röntgeneinrichtungen (Grobstrukturuntersuchung) und Dickenmessung
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)
C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung
Schaltgerät Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... |
Hersteller: ........... |
|
Röhrenschutzgehäuse Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... |
Hersteller: ........... |
|
Röntgenröhre Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... |
Hersteller: ........... |
|
O Direktstrahler | O Halbwelleneinrichtung O Mittelfrequenzeinrichtung |
|
O Rundstrahler | O Gleichspannungseinrichtung | |
O Röntgenblitzeinrichtung | O maximal einstellbare Pulszahl: ...... O Pulsdauer: ............... |
|
maximale Betriebswerte: | ........... kv | ............ mA |
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV O ist erfolgt O muss noch durchgeführt werden |
||
Bemerkungen: ...................................... |
D. Bautechnischer Strahlenschutz
Anmerkung:
Es kann auch bei ortsveränderlichem Betrieb oder bei Dickenmesseinrichtungen vorkommen, dass bauliche Strahlenschutzvorkehrungen zu überprüfen sind. In diesen Fällen ist so vorzugehen, wie im Prüfberichtsformular 2.1.1
E. Personenbezogener Strahlenschutz
Absperrvorrichtungen: (Beschreibung)
...............................
...............................
Strahlenschutzdosimeter (zur Feststellung der Ortsdosisleistung): ...............................
Hersteller: ...........
Typ: ...........
F. Gerätebezogener Strahlenschutz
(3) [3F01] |
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden | ja/nein |
(2) [3F02] |
Anzahl der Warnschilder (Kennzeichnung des Kontrollbereiches) ausreichend | ja/nein |
(2) [3F03] |
Ausreichende Anzahl externer Warnleuchten vorhanden | ja/nein |
(2) [3F03a] |
Einschalten der mit der Funktion der externen Warnleuchten verriegelt | entf./ja/nein |
(2) [3F04] |
Notausschalter vorhanden und funktionsfähig | ja/nein |
(2) [3F05] |
Absperrvorrichtungen ausreichend (bei Röntgenblitzgeräten können Abschirmwände erforderlich sein) |
ja/nein |
(2) [3F06] |
Kabellänge zwischen Röntgenstrahler und Schaltgerät bzw. Schalter (......... m Länge) ausreichend |
entf/ja/nein |
(2) [3F07] |
Anbringen von Strahlenblenden möglich | entf/ja/nein |
(2) [3F08] |
Geeignete Strahlenblenden vorhanden | entf/ja/nein |
(2) [3F09] |
Filter mit einem Al-Gleichwert von mindestens 2 mm und entsprechende Filterhalterung vorhanden |
entf/ja/nein |
(2) [3F10] |
Röhrenspannung und Röhrenstrom ständig erkennbar | ja/nein |
(2) [3F11] |
Deutlich erkennbare Warnlampe am Schaltgerät vorhanden und Einschalten der Strahlung mit ihrer Funktion nach Angaben des Herstellers oder Lieferranten verriegelt |
ja/nein |
(2) [3F12] |
Geeignete und geeichte Strahlenschutzdosimeter nach DIN 54113-1 vorhanden (Sicht- und Funktionskontrolle) (gilt nicht für Röntgenblitzgeräte) |
entf/ja/nein |
(2) [3F13] |
Geeignete Dosis-/Dosisleistungswarngeräte vorhanden | entf /ja/nein |
Bei fehlender Bauartzulassung: |
||
(1) [3F14] |
Bescheinigung des Herstellers oder Lieferanten, dass die Werte der Ortsdosisleistung nach Anlage 2 Nr. 1 RöV nicht überschritten sind (gilt nicht für Wiederholungsprüfungen und nicht für Rundstrahler) |
entf /ja/nein |
Bei Dickenmessung: |
||
(1) [3F16] |
Automatisches Schließen des Strahlerverschlusses oder automatisches Abschalten der Röhrenspannung bei Entfernen des Prüflings aus dem Strahlengang |
entf./ja/nein |
G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz | entfällt |
H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz | entfällt |
J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise
Verwendung der Röntgeneinrichtung (durchstrahlte Gegenstände):
Höchste beabsichtigte Betriebswerte: | ........... kV ........... ma ........... min |
Gesamte Einschaltzeit: | ........... h/Jahr |
Verwendete Blenden: | ............ |
K. Ermittlung der Ortsdosis
Messbedingungen: |
|||||
Strahlrichtung | eingestellte Betriebswerten |
Filter | Feldgröße (Prüfkörper) |
Abstand- Fokus- Prüfkörper |
Fokushöhe über Boden |
(kV, mA) | mm | cm x cm | cm | cm | |
Messgerät: | .............. | Typ: | ............... | Hersteller | ............ |
Fabr.-Nr.: | .............. | ||||
H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 bis 400 kV) | |||||
H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50, > 400 kV) | |||||
Prüfkörper (Messgut): ....................................... |
Messergebnisse: |
|||||
Messort | Kennz. in der Skizze |
Höhe über dem Boden |
gemessene Orts- dosisleistung |
Jahresdosis bei Einschaltdauer nach Abschnitt J |
Grenzwert der Jahresdosis |
cm | µSv/h | mSv | mSv | ||
Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Äquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis verstanden (§§ 31a, 32 RöV).
L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte
Tabelle nach DIN 54113-3
M. Auswertung
Die für den beabsichtigten Betrieb notwendigen Strahlenschutzeinrichtungen sind ........... vorhanden.
Bei der angegebenen Betriebsweise wird der Grenzwert der Ortsdosis an keinem/dem(n) nachfolgenden Messort(en) überschritten.
Die vorhandenen Strahlenschutzeinrichtungen funktionieren ordnungsgemäß.
O Die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1/ § 4 Abs. 5 RöV sind ....... erfüllt.
O Es wird keine Bescheinigung ausgestellt (Genehmigungsverfahren nach § 3 RöV).
N. Folgerungen
Bei den angegebenen Strahlenschutzvorkehrungen und Betriebsweisen sind keine besonderen Maßnahmen / die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich.
O. Hinweise
Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am .....
........................................ Ort und Datum |
........................................ Unterschrift |
weiter . |
(Stand: 22.09.2020)
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