umwelt-online: Sachverständigen-Prüfrichtlinie (3)
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2.1.4 Prüfberichtsmuster für Vollschutzgeräte
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)

C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung

Vollschutzgerät
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
Hersteller: ...........
Röhrenschutzgehäuse
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
Hersteller: ...........
Röntgenröhre
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
Hersteller: ...........

maximale Betriebswerte: ........... kV ........... mA


O Überbrückung des Sicherheitskreises vorgesehen;
Schlüssel zur Überbrückung des Sicherheitskreises für Justierung
O beim Strahlenschutzbeauftragten vorhanden
O bei ..............................
O softwaregesteuert
Anwendung: ..................
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV
O ist erfolgt
O muss noch durchgeführt werden

Bemerkungen: .........................................................


D. Gerätebezogener Strahlenschutz

(2)
[4D01]
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden ja/nein
(1)
[4D02]
Abschirmvorrichtungen ohne Mängel ja/nein
(1)
[4D03]
Einrichtungen nach Anlage 2
Nr. 3 RöV vorhanden und wirksam
ja/nein
(2)
[4D04]
Bei Überbrücken des Sicherheitskreises
Warnlampe vorhanden und ausreichend sichtbar
(Achtung: Bei Überbrückung wird das Gerät nicht als Vollschutzgerät betrieben!)
entf./ja/nein

J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise

Gesamte Einschaltzeit ....... h/Jahr

K. Ermittlung der Ortsdosis

Messergebnisse:

Messort gemessene
Ortsdosisleistung
Jahresdosis bei
Einschaltdauer
nach Abschnitt J
Grenzwert der
Jahresdosis

µSv/h

mSv mSv


Messgerät: ....................... Hersteller: .................. Typ: .............................
  H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 bis 400 kV)
H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50, > 400 kV)

Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährlich Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Äquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis verstanden (§§ 31a, 32 RöV).

L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte

Tabelle nach DIN 54113-3

M. Auswertung

Die Abschirmvorrichtungen und die Einrichtungen nach Anlage 2 Nr. 3 RöV entsprechen den Angaben im Bauartzulassungsschein / entsprechen nicht den Angaben im Bauartzulassungsschein.

N. Folgerungen

O Das Vollschutzgerät darf genehmigungsfrei (anzeigebedürftig) nach § 4 Abs. 3 RöV Weiterbetrieben werden.
O Vom Inhaber der Bauartzulassung ist eine Gebrauchsanweisung für das Vollschutzgerät anzufordern.
O Das Röntgengerät darf nicht genehmigungsfrei nach § 4 Abs. 3 RöV weiterbetrieben werden.
(Die zuständige Behörde ist unverzüglich zu benachrichtigen.)

O. Hinweise

Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am ............


........................................
Ort und Datum
........................................
Unterschrift

2.1.5 Prüfberichtsmuster für Hochschutzgeräte
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)

C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung

Hochschutzgerät
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
Hersteller: ...........
Röhrenschutzgehäuse
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
Hersteller: ...........
Röntgenröhre
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
Hersteller: ...........
maximale Betriebswerte .....................kV ................... mA


O Überbrückung des Sicherheitskreises vorgesehen;
Schlüssel zur Überbrückung des Sicherheitskreises für Justierung
O beim Strahlenschutzbeauftragten vorhanden
O bei .................
O softwaregesteuert
Anwendung: ..........................
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV
O ist erfolgt
O muss noch durchgeführt werden
Bemerkungen:.......................

D. Gerätebezogener Strahlenschutz

(2)
[5D01]
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden ja/nein
(1)
[5D02]
Abschirmvorrichtungen ohne Mängel ja/nein
(1)
[5D03]
Einrichtungen nach Anlage 2 Nr. 2 RöV vorhanden und wirksam ja/nein
(2)
[5D06]
Bei Überbrücken des Sicherheitskreises Warnlampe vorhanden und ausreichend sichtbar
(Achtung: Bei Überbrückung wird das Gerät nicht als Hochschutzgerät betrieben!)
entf/ja/nein


J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise
Gesamte Einschaltzeit ...... h/Jahr

K. Ermittlung der Ortsdosis

Messergebnisse:

Messort

gemessene
Ortsdosisleistung
Jahresdosis bei
Einschaltdauer
nach Abschnitt J
Grenzwert der
Jahresdosis
µSv/h mSv mSv

Messgerät: ....................... Hersteller: .................. Typ: .............................
H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 bis 400 kV)
H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50, > 400 kV)

Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Aquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effetkiven Dosis verstanden. (§§ 31a, 32 RöV).

L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte

Tabelle nach DIN 54113-3

M. Auswertung

Das Hochschutzgerät stimmt mit den Angaben im Bauartzulassungsschein überein/ stimmt nicht mit den Angaben im Bauartzulassungsschein überein.

N. Folgerungen

O Das Hochschutzgerät darf genehmigungsfrei (anzeigebedürftig) nach § 4 Abs. 3 RöV weiterbetrieben werden
O Vom Inhaber der Bauartzulassung ist eine Gebrauchsanweisung für das Hochschutzgerät anzufordern.
O Das Röntgengerät darf nicht genehmigungsfrei nach § 4 Abs. 3 RöV weiterbetrieben werden. Die zuständige Behörde ist unverzüglich zu benachrichtigen.

O. Hinweise

Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am .........................................


........................................
Ort und Datum
........................................
Unterschrift

2.1.6 Prüfberichtsmuster für Schulröntgeneinrichtungen
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)

C. Beschreibung der Schulröntgeneinrichtung

Schulröntgeneinrichtung

Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........

Hersteller: ...........
maximale Betriebswerte ........... kV ........... mA
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV
O ist erfolgt
O muss noch durchgeführt werden
Bemerkungen: ....................................................................................................

D. Gerätebezogener Strahlenschutz

(2)
[6D01]
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden ja/nein
(1)
[6D02]
Abschirmvorrichtungen ohne Mängel ja/nein
(1)
[6D03]
Schulröntgeneinrichtung kann nur bei geschlossenem vollständig Schutzgehäuse
betrieben werden
ja/nein
(1)
[6D04]
Bei Öffnung des Schutzgehäuses trotz zeitlich verzögerten Abfalls
der Hochspannung keine Überschreitung der Ortsdosisleistungswerte
nach Anlage 2 Nr. 4 RöV
ja/nein

K. Ermittlung der Ortsdosis

Messergebnisse:
Messort gemessene
Ortsdosisleistung
Jahresdosis bei
Einschaltdauer
nach Abschnitt J
Grenzwert der
Jahresdosis
µSv/h mSv mSv

Messgerät: ....................... Hersteller: .................. Typ: .............................
H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 bis 400 kV)
H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50, > 400 kV)

Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Aquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis verstanden (§§ 31a, 32 RöV).

L Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte

Tabelle nach DIN 54113-3

M. Auswertung

Die Schulröntgeneinrichtung stimmt mit den Angaben im Bauartzulassungsschein überein / stimmt nicht mit den Angaben im Bauartzulassungsschein überein.

N. Folgerungen

O Die Schulröntgeneinrichtung darf nach § 4 Abs. 3 RöV genehmigungsfrei (anzeigebedürftig) weiterbetrieben werden.
O Vom Inhaber der Bauartzulassung ist eine Gebrauchsanweisung für die Schulröntgeneinrichtung anzufordern.
O Das Röntgengerät darf nicht nach § 4 Abs. 3 RöV genehmigungsfrei weiterbetrieben werden. Die zuständige Behörde ist unverzüglich zu benachrichtigen.

O. Hinweise

Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am

......................................

.

........................................
Ort und Datum
........................................
Unterschrift

2.1.7 Prüfberichtsmuster für Störstrahler

Das Prüfberichtsmuster 2.1.7 ist nur auf Störstrahler anzuwenden, die nach § 5 Abs. 1 in Verbndung mit § 3 Abs. 2 Nr. 5 RöV genehmigungspflichtig sind. Die Vielfalt dieser Einrichtungen ist so groß (z.B. Eletronenschweißanlage, Eletronenmikroskop, dass eine Strukturierung der Punkte D (Bautechnischer Strahlenschutz) bis K (Ermittlung der Ortsdosis) in einzelne Prüfpositionen in diesem Prüfberichtsmuster nicht sinnvoll ist. Der Sachverständige formuliert den Prüfbericht je nach Art der Einrichtung selbst, wobei auch explizit angegeben werden muss, welche Punkte D bis K entfallen können.

A. Berichtskopf

Prüfbericht Nr.: .............

über die Sachverständigenprüfung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Nr. 5 RöV

B. Allgemeine Angaben

Name des Strahlenschutzverantwortlichen: ........................ Anschrift: .....................................

Strahlenschutzbeauftragter: ..............................

Die Auskünfte bei der Prüfung erteilte:......................

Tag der Prüfung:.....................

Betriebsübliche Bezeichnung des Systems,
das den Störstrahler enthält: ...........................


Standort des Systems:
Gebäude: .......................... Stockwerk: .......................... Raum: ..........................
Wechsel des Strahlenschutzverantwortlichen:
(ehem. Strahlenschutzverantwortlicher):
nein/ja
Wesentliche Änderung:
Beschreibung: ....................
nein/ja
Bezugsprüfberichts-Nr.: .........................
mit Datum von: ...............................
erstellt durch: .............................
 

C. Beschreibung des Störstrahlers

Störstrahler:.....................................

Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........

 

Hersteller: ...........

Nennwert der Betriebswerte: ................ kV .............mA

Anwendung: .............................................

Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV
O ist erfolgt
O muss noch durchgeführt werden

Bemerkungen: ...........................................

D. Bautechnischer Strahlenschutz

E. Personenbezogener Strahlenschutz

F. Gerätebezogener Strahlenschutz

G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz

H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz

J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise

K. Ermittlung der Ortsdosis

L. Aus den Jahresgrenzwerten der effetkiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte

Tabelle nach DIN 54113-3

M. Auswertung

Die technischen Strahlenschutzvorkehrungen sind ....................... ausreichend.

Die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 Nr. 5 RöV sind .................. erfüllt.

Bei denr angegebenen Betriebsweise wird der Grenzwert der Ortsdosis an keinem/dem(n) nachfolgenden Messort(en) überschritten.

N. Folgerungen

Bei den angegebenen Strahlenschutzvorkehrungen und Betriebsweisen sind keine besonderen Maßnahmen/die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich.

O. Hinweise


........................................
Ort und Datum
........................................
Unterschrift

2.1.8 Prüfberichtsmuster für Röntgengeräteschränke, speziell auch für Röntgeneinrichtungen zur Gepäckdurchleuchtung und zur Qualitätssicherung
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)

C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung

Röntgeneinrichtung
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
Hersteller: ...........
Röhrenschutzgehäuse
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
Hersteller: ...........
Röntgenröhre
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
Hersteller: ...........

maximale Betriebswerte: ........... kV ........... mA

Anwendungsgerät
O Gepäckdurchleuchtungseinrichtung
O .....................


Bildempfänger
O Bildverstärker mit Fernseheinrichtung
O DR-System
O zeilenförmiger Detektor
O Flächendetektor
O ...........................

Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV

O ist erfolgt
O muss noch durchgeführt werden

Bemerkungen: .....................

D. Bautechnischer Strahlenschutz

(3)
[8D01]
Einrichtung, Abgrenzung und Kennzeichnung des Kontrollbereichs
nach § 19 Abs. 1 und 2 RöV ohne Mängel
entf./ja/nein
(2)
[8D02]
Vorrichtungen zum Schutz gegen Nutz- oder Streustrahlung ohne
sichtbare Beschädigungen
entf/ja/nein
(2)
[8D03]
Ausreichender Streustrahlenschutz
(..... mm Pb) vorhanden (z.B. Bleigummi-Lamellen)
entf./ja/nein


E. Personenbezogener Strahlenschutz entfällt

F. Gerätebezogener Strahlenschutz

(3)
[8F01]
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden ja/nein
(1)
[8F02]
bei Entfernen des durchstrahlten Gegenstandes oder bei Stillstand der Fördereinrichtung  
O Automatische Abschaltung der Hochspannung
oder
O Automatische Abschirmung der Strahlung
ja/nein
(2)
[8F03]
O Ausfallsichere oder redundante Warnsignaleinrichtung an der Röntgeneinrichtung bei eingeschalteter
Hochspannung vorhanden
oder
 ja/nein
O Ausfallsichere oder redundante Warnsignaleinrichtungen zur Anzeige der Freigabe der Strahlung
durch lageüberwachte Shutter (lt. Herstellerangabe) vorhanden
(2)
[8F04]
Notausschalter zur Abschaltung der Hochspannung vorhanden und funktionsfähig ja/nein
(1)
[8F05]
Hochspannung wird nach Entriegelung des Notausschalters nicht automatisch wieder eingeschaltet ja/nein
(1)
[8F06]
Hochspannung bei offenem Fenster, offener Tür oder offener Klappe nicht einschaltbar entf/ja/nein
(1)
[8F07]
Hochspannung wird beim Öffnen eines Fensters, einer Tür oder einer Klappe abgeschaltet entf./ja/nein
(1)
[8F08]
Hochspannung wird beim Schließen eines Fensters, einer Tür oder einer Klappe nicht automatisch
wieder eingeschaltet
entf./ja/nein
(1)
[8F09]
Bedienöffnung kann nur geöffnet werden, wenn Endstellung des Shutters erreicht ist entf/ja/nein

Bei begehbaren Röntgengeräteschränken:

(2)
[8F1 0]
Ausreichende Warnsignale bei eingeschalteter Hochspannung (Schutzeinrichtung nach DIN 54113-2) entf/ja/nein
(1)
[8F11]
Zugangstür von innen zu öffnen oder Hochspannung von innen abschaltbar entf/ja/nein
(2)
[8F12]
Notausschalter innerhalb des Schrankes vorhanden und funktionsfähig entf/ja/nein


G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz entfällt
H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz entfällt

J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise

Verwendung der Röntgeneinrichtung (durchstrahlte Gegenstände):

Höchste beabsichtigte Betriebswerte:

........ kV ............ mA

Gesamte Einschaltzeit: ............ h/Jahr

Abstand Fokus-Streukörper: ............. cm

Abstand Fokus-Strahlenempfänger: ............. cm

K. Ermittlung der Ortsdosis

Messbedingungen:
Anwendungsgerät
Strahlrichtung
eingestellte
Betriebswerte
(kV, mA, Filter)
Feldgröße
(Blende)
Abstand
Fokus-
Streukörper
Fokushöhe
über Boden

Messgerät: ...........
Typ: ....................
Streukörper: ....................
Hersteller: ........................
H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 bis 400 kV)
H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50, > 400 kV)
Messergebnisse:
Messort Kennz.
in der
Skizze
Höhe über
dem
Boden
gemessene Orts-
dosisleistung
Jahresdosis bei
Einschaltdauer
nach Abschnitt J
Grenzwert der
Jahresdosis
cm µSv/h mSv mSv

Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Äquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis verstanden (§§ 31a, 32 RöV).

L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte

Tabelle nach DIN 54113-3

M. Auswertung

Die technischen Strahlenschutzvorkehrungen sind ..................... ausreichend.

Bei der angegebenen Betriebsweise wird der Grenzwert der Ortsdosis an keinem/dem(n) nachfolgenden Messort(en) überschritten.

O Die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1/ § 4 Abs. 5 RöV sind ....... erfüllt.

O Es wird keine Bescheinigung ausgestellt (Genehmigungsverfahren nach § 3 RöV).

N. Folgerungen

Bei den angegebenen Strahlenschutzvorkehrungen und Betriebsweisen sind keine besonderen Maßnahmen/die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich.

O. Hinweise

Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am .................

........................................
Ort und Datum
........................................
Unterschrift

2.1.9 Prüfberichtsmuster für handgehaltene Röntgenfluoreszensgeräte 12

(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)

C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung


Röntgenfluoreszensgerät
Typ: .....................
Fabr.-Nr.: ............
Hersteller: .................
maximale Betriebswerte: ..................kV ................mA
Anwendungsgeräte/Art der Anwendung (genaue Beschreibung, z.B. untersuchte Proben, Nutzung von Kleinteilen):
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV
O ist erfolgt
O muss noch durchgeführt werden
Bemerkungen .................

D. Bautechnischer Strahlenschutz

entfällt

E. Personenbezogener Strahlenschutz

(2)
[9E01]
Persönlche Schutzausrüstung (PSA) am Arbeitsplatz vorhanden und ohne Mängel (s. DIN EN 61331-3, 6857-1) entf./ja/nein

F. Gerätebezogener Strahlenschutz


(3)
[9F01]
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden ja/nein
(2)
[9F02]
Einschalten des Geräts nur mit Schlüsselschalter, Passwort mit mit einer vergleichbaren Maßnahme ja/nein
(2)
[9F03]
Geeignete Abschirmung vorhanden
O PB-Glasscheibe
O Abschirmung aus .....
O fahrbares Strahlenschutzschild

entf./ja/nein
(1)
[9F04]
Abschirmvorrichtung ohne Mängel entf./ja/nein
(3)
[9F05]
Abnehmbare Abschirmvorrichtungen sind mit Bleigleichwert oder Schwächungsgrad gekennzeichnet entf./ja/nein
(2)
[9F06]
Eindeutiges Signal (Warnleuchte) be eingeschalteter Hochspannung am Gerät vorhanden ja/nein
(2)
[9F06a]
O Einschalten der Strahlung mit der Funktion der Warnlampe verriegelt
oder
O mehrfach vorhandene Warnleuchten

ja/nein
(1)
[9F07]
Abschaltung der Hochspannun bei nicht vorhandenem Probenmaterial oder bei nicht korrekt eingesetztem Strahlenaustrittsfenster entf/ja/nein
(2)
[9F08]
Bei Ausmessung von Kleinteilen:
Entsprechender Kleinteilehalter vorhanden
entf./ja/nein
(3)
[9F09]
Angaben auf der Einrichtung, die auf die Erzeugung von Röntgenstrahlen und auf die maximal einstellbaren Betriebsdaten hinweisen ja/nein
(1)[9F10] Auslösung der Strahlung nur mit einem Schalter mit Totmannfunktion ja/nein

G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz

entfällt

H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz

entfällt

J. Angaben über die beabsichtigte Betriebsweise


Höchste beabsichtigte Betriebswerte: ...................kv ............mA
Einschaltzeit .........h/Jahr

K. Ermittlung der Ortsdosis (falls und soweit erforderlich)

Messbedingungen (u.a. Kollimator, Filter, Blendeausleuchtung dr Messkammer, Abstrahlwinkel):


Eingestellte Betriebswerte: ....................kV ..................mA
Messgerät: ......................
Typ: ..............................
Hersteller: .............
H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 bis 400 kV)
H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50, > 400 kV)
H ´ (0,07, Ω)/Hx = 1,0 (≤ 15 keV)
Untersuchte Probe:


Messergebnisse:

Messort Kennz.
in der
Skizz
Höhe über
den Boden
gemessene
Ortsdosis-
leistung
Jahresdosis bei
Einschaltdauer
nach Abschnitt J
Grenzwert
der Jahresdosis


cm µSv/h mSv mSv

Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Äquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis vorhanden (§§ 31a, 32 RöV)

L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte

Tabelle nach DIN 54113-3

M. Auswertung

Die technischen Strahlenschutzvorkehrungen sind ...............ausreichend.

Bei der angegebenen Betriebsweise wird der Grenzwert der Ortsdosis an keinem/dem(n) nachfolgenden Messort(en) überschritten.

O Die Voraussetzungen zur Austellung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1/ § 4 Abs. 5 RöV sind ......... erfüllt.

O Es wird keine Bescheinigung ausgestellt (Genehmigungsverfahren nach § 3 RöV).

N. Folgerungen

Bei den angegebenen Strahlenschutzvorkehrungen und Betriebsweisen sind keine besonderen Maßnahmen/die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich.

O. Hinweise

Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am ..........................


.......................................... ...........................................
Ort und Datum Unterschrift

2.2 Prüfberichtsmuster für Röntgeneinrichtungen zur Anwendung in der Heilkunde und Zahnheilkunde sowie in der Tierheilkunde 10

Soweit in dieser Richtlinie von BV die Rede ist, kann auch eine "andere, mindestens gleichwertige Einrichtung" (§ 26 RöV) gemeint sein (z.B. ein digitaler Flachbild-Detektor). Beschaffenheitsanforderungen nach dem MPG sind mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. Die Prüfberichtsmuster nach Abschnitt 2.2 sind für folgende Röntgeneinrichtungen zu verwenden:

2.2.1 Aufnahmegeräte für Untersuchungen nach Anlage I Tabelle I 1 Nr. 4 bis 7, 14, 15

2.2.2aufgehoben

2.2.3 Kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte für Untersuchungen nach Anlage I Tabelle I 1 Nr. 8 bis 12 der sowie Therapiesimulatoren

2.2.4 Mobile C-Bogengeräte für Untersuchungen nur im Rahmen der Mindestanforderungen nach Anlage I Tabelle I 1 Nr. 13 (einschließlich C-Bogengeräte am Deckenstativ im OP und der Möglichkeit zur 3D-Darstellung)
Hinweis: Bei einem darüber hinausgehenden Anwendungsspektrum (z.B. Angiographie, DSa (siehe E 20) und bestimmte Interventionen (siehe Tabelle E 12 sowie Hinweis danach) ist das Prüfberichtsmuster 2.2.3 anzuwenden

2.2.5 Dentalaufnahmegeräte mit Tubus für Untersuchungen nach Anlage I Tabelle I 1 Nr. 1

2.2.6 Spezial-Dentalaufnahmegeräte für Untersuchungen nach Anlage I Tabelle I 1 Nr. 2 und 3

2.2.7 Computertomographiegeräte für CT-Untersuchungen

2.2.8 Röntgeneinrichtungen für die konventionelle Röntgenstrahlentherapie ("Therapiegeräte")

2.2.9 Röntgeneinrichtungen für die Bestimmung der Knochendichte ("Knochendichtemesseinrichtung")

2.2.10 Tiermedizinische Aufnahmeeinrichtungen

2.2.11 Tiermedizinische C-Bogengeräte

2.2.12 Geräte zur dentalen Digitalen Volumentomographie (DVT)

2.2.13 Tiermedizinische Computertomographiegeräte

A. Berichtskopf

(Der Berichtskopf und die Allgemeinen Angaben gelten für alle Röntgeneinrichtungen zur Anwendung in der Heilkunde und Zahnheilkunde sowie in der Tiermedizin gleichermaßen)

Prüfbericht Nr.: ...........

über die Prüfung nach O § 4 Abs. 2 O § 4 Abs. 5
O § 3 Abs. 2 Nr. 5 O § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5
 der Röntgenverordnung (RöV) an der Röntgeneinrichtung zur Anwendung in der Heilkunde/Zahnheilkunde/Tiermedizin

B. Allgemeine Angaben


Name des Strahlenschutzverantwortlichen: ....................... Anschrift: .................................
Für Prüfbericht 2.2.8: Medizinphysik-Experte: ...........(soweit erforderlich)
Die Auskünfte bei der Prüfung erteilte: ..........:
Tag der Prüfung: ...........
Betriebsübliche Bezeichnung
der Röntgeneinrichtung: ...........
Standorte der Röntgeneinrichtung:
Gebäude: ...........
Raum: ...........
 

Stockwerk: ...........

Standorte der Bildwiedergabegeräte
bei teleradiologischer Anwendung:
Gebäude: ...........
Raum: ...........
Stockwerk: ...........
 
Wechsel des Strahlenschutzverantwortlichen
(ehem. Strahlenschutzverantwortlicher):
nein/ja
Prüfpflichtige wesentliche Änderung
(Beschreibung): ...............................
nein/ja
Bezugsprüfberichts-Nr.: ....................
mit Datum von: ...........................
erstellt durch: ......................
 
Nr. des letzten Prüfberichts
mit Datum von: ...........................
erstellt durch: ......................
Bei Bauartzulassung:
Bauartzulassungsschein vorhanden
entf./ja/nein
Bauartzulassungszeichen: ...........
am Strahler sichtbar angebracht
entf./ja/nein
Ergebnis de Qualitätssicherung nach § 9 RöV
(mit Datum vom .......) vorhanden
entf./ja/nein
Bei CE-Kennzeichnung:
CE-Kennzeichnung sichtbar am ........... angebracht
entf./ja/nein
Nummer(n) der benannten Stelle(n): ...........  
Betriebsbuch vorhanden ja/nein

2.2.1 Prüfberichtsmuster für Aufnahmegeräte 12
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)

C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung 12

 
Schaltgerät
Typ: ...........
Generatortyp: ..........
Hersteller: ..........
Nennwert der kürzesten Schaltzeit:
O bei Belichtungsautomatik ....... ms (siehe Tab. I 1 und § 2 in Anlage I)
O bei freier Einstellung für Aufnahmen mit mobilen Aufnahmegeräten:....... ms
(siehe Tab. I 1, Anlage I)
Röhrenschutzgehäuse
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
Hersteller: ...........
Röntgenröhre
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
Brennfleck-Nennwerte: ...........
Hersteller: ...........
maximal einstellbare Röntgenröhrenspannung: ...... kV
kleinste Gesamtfilterung:
vorhandene Zusatzfilterung
........... mm Al
........... mm ...........
Vorrichtung für Zusatzfilter vorhanden
(entfällt für Mammographiegeräte und mobile Aufnahmegeräte, ist aber an letztgenannten erforderlich für Aufnahmen bei Kindern am Körperstamm)
entf/ja/nein
Begrenzung des Nutzstrahlenbündels
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
Hersteller: ........
O ohne automatische Einblendung
O bei Reihenuntersuchungsgeräten: mit
automatischer Einblendung von unten
O für Mammographie:
einstellbare Formate (cm x cm):
Einstellung der Betriebswerte
O Handeinstellung
O Belichtungsautomatik
O programmierte Aufnahmetechnik
Anwendungsgeräte
O Tisch
Firmenbezeichnung:...........
Streustrahlenraster typen:..........
O Vertikal-Stativ
Firmenbezeichnung: ..........
Streustrahlenraster typen:..........
Schwenk/Fahr-Stativ
Firmenbezeichnung: ..........
Streustrahlenraster typen:..........
mobiles Aufnahmegerät
Firmenbezeichnung: .............
O Tomographie/Zonographie
O digital
O mechanisch
O Mammographie
Firmenbezeichnung: ..........
Streustrahlenraster Typ: ..........
O Bildempfänger
O Film-Folien-Systeme: ............
Film: .........................................
Verstärkungsfolie: ......................
Empfindlichkeitsklasse: ...............
O CR-System
Hersteller: ....................................
Speicherfolientyp: .........................
Reader: .......................................
Fabr-Nr: .....................................


O DR-System
Hersteller: .......................................
Detektortyp: ...................................
Fabr.-Nr.: ......................................
O Bilddokumentationssystem
O Befundung über
O Bildwiedergabegerät (Art. Typ)
O Filmbetrachtungsgerät
OArchivierung
O Film
O lokale digitale Archivierung im Sinne DIN 6878-1
O Integration in PACS 
O teleradiologische Anwendung
Einweisung in die sachgerechte Handhabung
nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV
O ist erfolgt
O muss noch durchgeführt werden


Bemerkungen:

D. Bautechnischer Strahlenschutz 12
(Bei mobilem Einsatz können einzelne Prüfpositionen entfallen)

Unterlagen zum bautechnischen Strahlenschutz:

Strahlenschutzplan/Bauzeichnung liegt vor: entf./ja/nein
Benachbarte Bereiche
seitlich: ...........
oberhalb: ...........
unterhalb: ...........

(siehe Skizze)


(3)
[01D01]
Einrichtung, Abgrenzung und Kennzeichnung des Kontrollbereichs nach § 19 Abs. 1 und 2 RöV ohne Mängel ja/nein
(1)
[01D02]
Bautechnische Strahlenschutzvorkehrungen ohne Mängel (s. DIN 6812) entf/ja/nein
(2)
[01D03]
Optische Verbindung zum Patienten vorhanden ja/nein
(3)
[01D04]
Akustische Verbindung zum Patienten vorhanden ja/nein
(2)
[01D05]
Für mobile Aufnahmegeräte Auslöseschalter
O ≥ 1,5 m (s. DIN 6815) vom Röntgenstrahler und Patienten entfernt
oder
 
O Auslöseschalter hinter ausreichender  
O geräteseitiger Abschirmung
oder
 
O ortsveränderlicher Abschirmung entf/ja/nein
(1)
[01D06]
Auslöseschalter hinter ausreichender bautechnischer Abschirmung entf/ja/nein
(1)
[01D07]
Schutzkabine am Reihenuntersuchungsgerät vorhanden entf./ja/nein

E. Personenbezogener Strahlenschutz

(2)
[01E01]
Presönliche Schutzausrüstung (PSA) für Personen, die sich - auch gelegentlich - im Kontrollbereich aufhalten,
ausreichend vorhanden (s. DIN 6815)
entf/ja/nein
(3)
[01E02]
Presönliche Schutzausrüstung ohne Mängel
(DIN EN 61331-3, 6857-1)
entf/ja/nein
(2)
[01E03]
 O Ortsveränderliche Abschirmungen
oder
O geräteseitige Abschirmung ohne Mängel
entf./ja/nein
(2)
[01E04]
Patientenschutzmittel nach Anlage III ausreichend vorhanden ja/nein
(3)
[01E05]
Patientenschutzmittel ohne Mängel ja/nein


weiter .

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