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2.1.4 Prüfberichtsmuster für Vollschutzgeräte
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)
C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung
Vollschutzgerät Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... |
Hersteller: ........... |
Röhrenschutzgehäuse Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... |
Hersteller: ........... |
Röntgenröhre Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... |
Hersteller: ........... |
maximale Betriebswerte: ........... kV ........... mA
O | Überbrückung des Sicherheitskreises vorgesehen; Schlüssel zur Überbrückung des Sicherheitskreises für Justierung |
O beim Strahlenschutzbeauftragten vorhanden | |
O bei .............................. | |
O | softwaregesteuert |
Anwendung: .................. | |
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV | |
O | ist erfolgt |
O | muss noch durchgeführt werden |
Bemerkungen: ......................................................... |
D. Gerätebezogener Strahlenschutz
(2) [4D01] |
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden | ja/nein |
(1) [4D02] |
Abschirmvorrichtungen ohne Mängel | ja/nein |
(1) [4D03] |
Einrichtungen nach Anlage 2 Nr. 3 RöV vorhanden und wirksam |
ja/nein |
(2) [4D04] |
Bei Überbrücken des Sicherheitskreises Warnlampe vorhanden und ausreichend sichtbar (Achtung: Bei Überbrückung wird das Gerät nicht als Vollschutzgerät betrieben!) |
entf./ja/nein |
J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise
Gesamte Einschaltzeit | ....... h/Jahr |
K. Ermittlung der Ortsdosis
Messergebnisse: | |||
Messort | gemessene Ortsdosisleistung |
Jahresdosis bei Einschaltdauer nach Abschnitt J |
Grenzwert der Jahresdosis |
µSv/h |
mSv | mSv | |
Messgerät: ....................... | Hersteller: .................. | Typ: ............................. | |
H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 bis 400 kV) H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50, > 400 kV) |
Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährlich Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Äquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis verstanden (§§ 31a, 32 RöV).
L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte
Tabelle nach DIN 54113-3
M. Auswertung
Die Abschirmvorrichtungen und die Einrichtungen nach Anlage 2 Nr. 3 RöV entsprechen den Angaben im Bauartzulassungsschein / entsprechen nicht den Angaben im Bauartzulassungsschein.
N. Folgerungen
O | Das Vollschutzgerät darf genehmigungsfrei (anzeigebedürftig) nach § 4 Abs. 3 RöV Weiterbetrieben werden. |
O | Vom Inhaber der Bauartzulassung ist eine Gebrauchsanweisung für das Vollschutzgerät anzufordern. |
O | Das Röntgengerät darf nicht genehmigungsfrei nach § 4 Abs. 3 RöV weiterbetrieben werden. (Die zuständige Behörde ist unverzüglich zu benachrichtigen.) |
O. Hinweise
Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am ............
........................................ Ort und Datum |
........................................ Unterschrift |
2.1.5 Prüfberichtsmuster für Hochschutzgeräte
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)
C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung
Hochschutzgerät Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... |
Hersteller: ........... | |
Röhrenschutzgehäuse Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... |
Hersteller: ........... | |
Röntgenröhre Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... |
Hersteller: ........... | |
maximale Betriebswerte | .....................kV | ................... mA |
O | Überbrückung des Sicherheitskreises vorgesehen; Schlüssel zur Überbrückung des Sicherheitskreises für Justierung |
|
O beim Strahlenschutzbeauftragten vorhanden O bei ................. |
||
O | softwaregesteuert | |
Anwendung: .......................... | ||
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV | ||
O | ist erfolgt | |
O | muss noch durchgeführt werden | |
Bemerkungen:....................... |
D. Gerätebezogener Strahlenschutz
(2) [5D01] |
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden | ja/nein |
(1) [5D02] |
Abschirmvorrichtungen ohne Mängel | ja/nein |
(1) [5D03] |
Einrichtungen nach Anlage 2 Nr. 2 RöV vorhanden und wirksam | ja/nein |
(2) [5D06] |
Bei Überbrücken des Sicherheitskreises Warnlampe vorhanden und ausreichend sichtbar (Achtung: Bei Überbrückung wird das Gerät nicht als Hochschutzgerät betrieben!) |
entf/ja/nein |
J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise | |
Gesamte Einschaltzeit | ...... h/Jahr |
K. Ermittlung der Ortsdosis
Messergebnisse: |
|||
Messort |
gemessene Ortsdosisleistung |
Jahresdosis bei Einschaltdauer nach Abschnitt J |
Grenzwert der Jahresdosis |
µSv/h | mSv | mSv | |
Messgerät: ....................... | Hersteller: .................. | Typ: ............................. | |
H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 bis 400 kV) | |||
H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50, > 400 kV) |
Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Aquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effetkiven Dosis verstanden. (§§ 31a, 32 RöV).
L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte
Tabelle nach DIN 54113-3
M. Auswertung
Das Hochschutzgerät stimmt mit den Angaben im Bauartzulassungsschein überein/ stimmt nicht mit den Angaben im Bauartzulassungsschein überein.
N. Folgerungen
O | Das Hochschutzgerät darf genehmigungsfrei (anzeigebedürftig) nach § 4 Abs. 3 RöV weiterbetrieben werden |
O | Vom Inhaber der Bauartzulassung ist eine Gebrauchsanweisung für das Hochschutzgerät anzufordern. |
O | Das Röntgengerät darf nicht genehmigungsfrei nach § 4 Abs. 3 RöV weiterbetrieben werden. Die zuständige Behörde ist unverzüglich zu benachrichtigen. |
O. Hinweise
Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am .........................................
........................................ Ort und Datum |
........................................ Unterschrift |
2.1.6 Prüfberichtsmuster für Schulröntgeneinrichtungen
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)
C. Beschreibung der Schulröntgeneinrichtung
Schulröntgeneinrichtung
Typ: ........... |
Hersteller: ........... | ||
maximale Betriebswerte | ........... kV | ........... mA | |
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV | |||
O | ist erfolgt | ||
O | muss noch durchgeführt werden | ||
Bemerkungen: .................................................................................................... |
D. Gerätebezogener Strahlenschutz
(2) [6D01] |
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden | ja/nein |
(1) [6D02] |
Abschirmvorrichtungen ohne Mängel | ja/nein |
(1) [6D03] |
Schulröntgeneinrichtung kann nur bei geschlossenem vollständig Schutzgehäuse betrieben werden |
ja/nein |
(1) [6D04] |
Bei Öffnung des Schutzgehäuses trotz zeitlich verzögerten Abfalls der Hochspannung keine Überschreitung der Ortsdosisleistungswerte nach Anlage 2 Nr. 4 RöV |
ja/nein |
K. Ermittlung der Ortsdosis
Messergebnisse: |
|||
Messort | gemessene Ortsdosisleistung |
Jahresdosis bei Einschaltdauer nach Abschnitt J |
Grenzwert der Jahresdosis |
µSv/h | mSv | mSv | |
Messgerät: ....................... | Hersteller: .................. | Typ: ............................. | |
H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 bis 400 kV) | |||
H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50, > 400 kV) |
Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Aquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis verstanden (§§ 31a, 32 RöV).
L Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte
Tabelle nach DIN 54113-3
M. Auswertung
Die Schulröntgeneinrichtung stimmt mit den Angaben im Bauartzulassungsschein überein / stimmt nicht mit den Angaben im Bauartzulassungsschein überein.
N. Folgerungen
O | Die Schulröntgeneinrichtung darf nach § 4 Abs. 3 RöV genehmigungsfrei (anzeigebedürftig) weiterbetrieben werden. |
O | Vom Inhaber der Bauartzulassung ist eine Gebrauchsanweisung für die Schulröntgeneinrichtung anzufordern. |
O | Das Röntgengerät darf nicht nach § 4 Abs. 3 RöV genehmigungsfrei weiterbetrieben werden. Die zuständige Behörde ist unverzüglich zu benachrichtigen. |
O. Hinweise
Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am
......................................
.
........................................ Ort und Datum |
........................................ Unterschrift |
2.1.7 Prüfberichtsmuster für Störstrahler
Das Prüfberichtsmuster 2.1.7 ist nur auf Störstrahler anzuwenden, die nach § 5 Abs. 1 in Verbndung mit § 3 Abs. 2 Nr. 5 RöV genehmigungspflichtig sind. Die Vielfalt dieser Einrichtungen ist so groß (z.B. Eletronenschweißanlage, Eletronenmikroskop, dass eine Strukturierung der Punkte D (Bautechnischer Strahlenschutz) bis K (Ermittlung der Ortsdosis) in einzelne Prüfpositionen in diesem Prüfberichtsmuster nicht sinnvoll ist. Der Sachverständige formuliert den Prüfbericht je nach Art der Einrichtung selbst, wobei auch explizit angegeben werden muss, welche Punkte D bis K entfallen können.
A. Berichtskopf
Prüfbericht Nr.: .............
über die Sachverständigenprüfung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Nr. 5 RöV
B. Allgemeine Angaben
Name des Strahlenschutzverantwortlichen: ........................ Anschrift: .....................................
Strahlenschutzbeauftragter: ..............................
Die Auskünfte bei der Prüfung erteilte:......................
Tag der Prüfung:.....................
Betriebsübliche Bezeichnung des Systems,
das den Störstrahler enthält: ...........................
Standort des Systems: | |||||
Gebäude: | .......................... | Stockwerk: | .......................... | Raum: | .......................... |
Wechsel des Strahlenschutzverantwortlichen: (ehem. Strahlenschutzverantwortlicher): |
nein/ja | ||||
Wesentliche Änderung: Beschreibung: .................... |
nein/ja | ||||
Bezugsprüfberichts-Nr.: ......................... mit Datum von: ............................... erstellt durch: ............................. |
C. Beschreibung des Störstrahlers
Störstrahler:.....................................
Typ: ........... |
Hersteller: ........... |
Nennwert der Betriebswerte: ................ kV .............mA
Anwendung: .............................................
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV
O ist erfolgt
O muss noch durchgeführt werden
Bemerkungen: ...........................................
D. Bautechnischer Strahlenschutz
E. Personenbezogener Strahlenschutz
F. Gerätebezogener Strahlenschutz
G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz
H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz
J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise
K. Ermittlung der Ortsdosis
L. Aus den Jahresgrenzwerten der effetkiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte
Tabelle nach DIN 54113-3
M. Auswertung
Die technischen Strahlenschutzvorkehrungen sind ....................... ausreichend.
Die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 Nr. 5 RöV sind .................. erfüllt.
Bei denr angegebenen Betriebsweise wird der Grenzwert der Ortsdosis an keinem/dem(n) nachfolgenden Messort(en) überschritten.
N. Folgerungen
Bei den angegebenen Strahlenschutzvorkehrungen und Betriebsweisen sind keine besonderen Maßnahmen/die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich.
O. Hinweise
........................................ Ort und Datum |
........................................ Unterschrift |
2.1.8 Prüfberichtsmuster für Röntgengeräteschränke, speziell auch für Röntgeneinrichtungen zur Gepäckdurchleuchtung und zur Qualitätssicherung
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)
C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung
Röntgeneinrichtung Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... |
Hersteller: ........... |
Röhrenschutzgehäuse Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... |
Hersteller: ........... |
Röntgenröhre Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... |
Hersteller: ........... |
maximale Betriebswerte: ........... kV ........... mA
Anwendungsgerät
O Gepäckdurchleuchtungseinrichtung
O .....................
Bildempfänger | ||
O | Bildverstärker mit Fernseheinrichtung | |
O | DR-System | |
O zeilenförmiger Detektor | ||
O Flächendetektor | ||
O ........................... |
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV
O ist erfolgt
O muss noch durchgeführt werden
Bemerkungen: .....................
D. Bautechnischer Strahlenschutz
(3) [8D01] |
Einrichtung, Abgrenzung und Kennzeichnung des Kontrollbereichs nach § 19 Abs. 1 und 2 RöV ohne Mängel |
entf./ja/nein |
(2) [8D02] |
Vorrichtungen zum Schutz gegen Nutz- oder Streustrahlung ohne sichtbare Beschädigungen |
entf/ja/nein |
(2) [8D03] |
Ausreichender Streustrahlenschutz (..... mm Pb) vorhanden (z.B. Bleigummi-Lamellen) |
entf./ja/nein |
E. Personenbezogener Strahlenschutz | entfällt |
F. Gerätebezogener Strahlenschutz
(3) [8F01] |
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden | ja/nein | |
(1) [8F02] |
bei Entfernen des durchstrahlten Gegenstandes oder bei Stillstand der Fördereinrichtung | ||
O Automatische Abschaltung der Hochspannung oder O Automatische Abschirmung der Strahlung |
ja/nein | ||
(2) [8F03] |
O | Ausfallsichere oder redundante Warnsignaleinrichtung an der Röntgeneinrichtung bei eingeschalteter Hochspannung vorhanden oder |
ja/nein |
O | Ausfallsichere oder redundante Warnsignaleinrichtungen zur Anzeige der Freigabe der Strahlung durch lageüberwachte Shutter (lt. Herstellerangabe) vorhanden |
||
(2) [8F04] |
Notausschalter zur Abschaltung der Hochspannung vorhanden und funktionsfähig | ja/nein | |
(1) [8F05] |
Hochspannung wird nach Entriegelung des Notausschalters nicht automatisch wieder eingeschaltet | ja/nein | |
(1) [8F06] |
Hochspannung bei offenem Fenster, offener Tür oder offener Klappe nicht einschaltbar | entf/ja/nein | |
(1) [8F07] |
Hochspannung wird beim Öffnen eines Fensters, einer Tür oder einer Klappe abgeschaltet | entf./ja/nein | |
(1) [8F08] |
Hochspannung wird beim Schließen eines Fensters, einer Tür oder einer Klappe nicht automatisch wieder eingeschaltet |
entf./ja/nein | |
(1) [8F09] |
Bedienöffnung kann nur geöffnet werden, wenn Endstellung des Shutters erreicht ist | entf/ja/nein |
Bei begehbaren Röntgengeräteschränken:
(2) [8F1 0] |
Ausreichende Warnsignale bei eingeschalteter Hochspannung (Schutzeinrichtung nach DIN 54113-2) | entf/ja/nein |
(1) [8F11] |
Zugangstür von innen zu öffnen oder Hochspannung von innen abschaltbar | entf/ja/nein |
(2) [8F12] |
Notausschalter innerhalb des Schrankes vorhanden und funktionsfähig | entf/ja/nein |
G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz | entfällt |
H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz | entfällt |
J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise
Verwendung der Röntgeneinrichtung (durchstrahlte Gegenstände):
Höchste beabsichtigte Betriebswerte:
........ kV ............ mA
Gesamte Einschaltzeit: ............ h/Jahr
Abstand Fokus-Streukörper: ............. cm
Abstand Fokus-Strahlenempfänger: ............. cm
K. Ermittlung der Ortsdosis
Messbedingungen: |
||||
Anwendungsgerät Strahlrichtung |
eingestellte Betriebswerte (kV, mA, Filter) |
Feldgröße (Blende) |
Abstand Fokus- Streukörper |
Fokushöhe über Boden |
Messgerät: ........... Typ: .................... Streukörper: .................... |
Hersteller: ........................ | |
H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 bis 400 kV) H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50, > 400 kV) |
Messergebnisse: |
|||||
Messort | Kennz. in der Skizze |
Höhe über dem Boden |
gemessene Orts- dosisleistung |
Jahresdosis bei Einschaltdauer nach Abschnitt J |
Grenzwert der Jahresdosis |
cm | µSv/h | mSv | mSv | ||
Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Äquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis verstanden (§§ 31a, 32 RöV).
L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte
Tabelle nach DIN 54113-3
M. Auswertung
Die technischen Strahlenschutzvorkehrungen sind ..................... ausreichend.
Bei der angegebenen Betriebsweise wird der Grenzwert der Ortsdosis an keinem/dem(n) nachfolgenden Messort(en) überschritten.
O Die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1/ § 4 Abs. 5 RöV sind ....... erfüllt.
O Es wird keine Bescheinigung ausgestellt (Genehmigungsverfahren nach § 3 RöV).
N. Folgerungen
Bei den angegebenen Strahlenschutzvorkehrungen und Betriebsweisen sind keine besonderen Maßnahmen/die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich.
O. Hinweise
Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am .................
........................................ Ort und Datum |
........................................ Unterschrift |
2.1.9 Prüfberichtsmuster für handgehaltene Röntgenfluoreszensgeräte 12
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)
C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung
Röntgenfluoreszensgerät | ||
Typ: ..................... Fabr.-Nr.: ............ |
Hersteller: ................. | |
maximale Betriebswerte: | ..................kV | ................mA |
Anwendungsgeräte/Art der Anwendung (genaue Beschreibung, z.B. untersuchte Proben, Nutzung von Kleinteilen): | ||
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV | ||
O ist erfolgt O muss noch durchgeführt werden |
||
Bemerkungen ................. |
D. Bautechnischer Strahlenschutz
entfällt
E. Personenbezogener Strahlenschutz
(2) [9E01] |
Persönlche Schutzausrüstung (PSA) am Arbeitsplatz vorhanden und ohne Mängel (s. DIN EN 61331-3, 6857-1) | entf./ja/nein |
F. Gerätebezogener Strahlenschutz
(3) [9F01] |
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden | ja/nein |
(2) [9F02] |
Einschalten des Geräts nur mit Schlüsselschalter, Passwort mit mit einer vergleichbaren Maßnahme | ja/nein |
(2) [9F03] |
Geeignete Abschirmung vorhanden O PB-Glasscheibe O Abschirmung aus ..... O fahrbares Strahlenschutzschild |
entf./ja/nein |
(1) [9F04] |
Abschirmvorrichtung ohne Mängel | entf./ja/nein |
(3) [9F05] |
Abnehmbare Abschirmvorrichtungen sind mit Bleigleichwert oder Schwächungsgrad gekennzeichnet | entf./ja/nein |
(2) [9F06] |
Eindeutiges Signal (Warnleuchte) be eingeschalteter Hochspannung am Gerät vorhanden | ja/nein |
(2) [9F06a] |
O Einschalten der Strahlung mit der Funktion der Warnlampe verriegelt oder O mehrfach vorhandene Warnleuchten |
ja/nein |
(1) [9F07] |
Abschaltung der Hochspannun bei nicht vorhandenem Probenmaterial oder bei nicht korrekt eingesetztem Strahlenaustrittsfenster | entf/ja/nein |
(2) [9F08] |
Bei Ausmessung von Kleinteilen: Entsprechender Kleinteilehalter vorhanden |
entf./ja/nein |
(3) [9F09] |
Angaben auf der Einrichtung, die auf die Erzeugung von Röntgenstrahlen und auf die maximal einstellbaren Betriebsdaten hinweisen | ja/nein |
(1)[9F10] | Auslösung der Strahlung nur mit einem Schalter mit Totmannfunktion | ja/nein |
G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz
entfällt
H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz
entfällt
J. Angaben über die beabsichtigte Betriebsweise
Höchste beabsichtigte Betriebswerte: | ...................kv | ............mA |
Einschaltzeit | .........h/Jahr |
K. Ermittlung der Ortsdosis (falls und soweit erforderlich)
Messbedingungen (u.a. Kollimator, Filter, Blendeausleuchtung dr Messkammer, Abstrahlwinkel):
Eingestellte Betriebswerte: | ....................kV | ..................mA |
Messgerät: ...................... Typ: .............................. |
Hersteller: ............. | |
H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 bis 400 kV) H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50, > 400 kV) H ´ (0,07, Ω)/Hx = 1,0 (≤ 15 keV) |
||
Untersuchte Probe: |
Messergebnisse: | |||||
Messort | Kennz. in der Skizz |
Höhe über den Boden |
gemessene Ortsdosis- leistung |
Jahresdosis bei Einschaltdauer nach Abschnitt J |
Grenzwert der Jahresdosis |
cm | µSv/h | mSv | mSv | ||
Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Äquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis vorhanden (§§ 31a, 32 RöV)
L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte
Tabelle nach DIN 54113-3
M. Auswertung
Die technischen Strahlenschutzvorkehrungen sind ...............ausreichend.
Bei der angegebenen Betriebsweise wird der Grenzwert der Ortsdosis an keinem/dem(n) nachfolgenden Messort(en) überschritten.
O Die Voraussetzungen zur Austellung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1/ § 4 Abs. 5 RöV sind ......... erfüllt.
O Es wird keine Bescheinigung ausgestellt (Genehmigungsverfahren nach § 3 RöV).
N. Folgerungen
Bei den angegebenen Strahlenschutzvorkehrungen und Betriebsweisen sind keine besonderen Maßnahmen/die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich.
O. Hinweise
Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am ..........................
.......................................... | ........................................... |
Ort und Datum | Unterschrift |
2.2 Prüfberichtsmuster für Röntgeneinrichtungen zur Anwendung in der Heilkunde und Zahnheilkunde sowie in der Tierheilkunde 10
Soweit in dieser Richtlinie von BV die Rede ist, kann auch eine "andere, mindestens gleichwertige Einrichtung" (§ 26 RöV) gemeint sein (z.B. ein digitaler Flachbild-Detektor). Beschaffenheitsanforderungen nach dem MPG sind mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. Die Prüfberichtsmuster nach Abschnitt 2.2 sind für folgende Röntgeneinrichtungen zu verwenden:
2.2.1 Aufnahmegeräte für Untersuchungen nach Anlage I Tabelle I 1 Nr. 4 bis 7, 14, 15
2.2.2aufgehoben
2.2.3 Kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte für Untersuchungen nach Anlage I Tabelle I 1 Nr. 8 bis 12 der sowie Therapiesimulatoren
2.2.4 Mobile C-Bogengeräte für Untersuchungen nur im Rahmen der Mindestanforderungen nach Anlage I Tabelle I 1 Nr. 13 (einschließlich C-Bogengeräte am Deckenstativ im OP und der Möglichkeit zur 3D-Darstellung)
Hinweis: Bei einem darüber hinausgehenden Anwendungsspektrum (z.B. Angiographie, DSa (siehe E 20) und bestimmte Interventionen (siehe Tabelle E 12 sowie Hinweis danach) ist das Prüfberichtsmuster 2.2.3 anzuwenden
2.2.5 Dentalaufnahmegeräte mit Tubus für Untersuchungen nach Anlage I Tabelle I 1 Nr. 1
2.2.6 Spezial-Dentalaufnahmegeräte für Untersuchungen nach Anlage I Tabelle I 1 Nr. 2 und 3
2.2.7 Computertomographiegeräte für CT-Untersuchungen
2.2.8 Röntgeneinrichtungen für die konventionelle Röntgenstrahlentherapie ("Therapiegeräte")
2.2.9 Röntgeneinrichtungen für die Bestimmung der Knochendichte ("Knochendichtemesseinrichtung")
2.2.10 Tiermedizinische Aufnahmeeinrichtungen
2.2.11 Tiermedizinische C-Bogengeräte
2.2.12 Geräte zur dentalen Digitalen Volumentomographie (DVT)
2.2.13 Tiermedizinische Computertomographiegeräte
A. Berichtskopf
(Der Berichtskopf und die Allgemeinen Angaben gelten für alle Röntgeneinrichtungen zur Anwendung in der Heilkunde und Zahnheilkunde sowie in der Tiermedizin gleichermaßen)
Prüfbericht Nr.: ...........
über die Prüfung nach | O | § 4 Abs. 2 | O | § 4 Abs. 5 |
O | § 3 Abs. 2 Nr. 5 | O | § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 | |
der Röntgenverordnung (RöV) an der Röntgeneinrichtung zur Anwendung in der Heilkunde/Zahnheilkunde/Tiermedizin |
B. Allgemeine Angaben
Name des Strahlenschutzverantwortlichen: ....................... Anschrift: ................................. Für Prüfbericht 2.2.8: Medizinphysik-Experte: ...........(soweit erforderlich) Die Auskünfte bei der Prüfung erteilte: ..........: |
||
Tag der Prüfung: ........... | ||
Betriebsübliche Bezeichnung der Röntgeneinrichtung: ........... |
||
Standorte der Röntgeneinrichtung: Gebäude: ........... Raum: ........... |
Stockwerk: ........... |
|
Standorte der Bildwiedergabegeräte bei teleradiologischer Anwendung: Gebäude: ........... Raum: ........... Stockwerk: ........... |
||
Wechsel des Strahlenschutzverantwortlichen (ehem. Strahlenschutzverantwortlicher): |
nein/ja | |
Prüfpflichtige wesentliche Änderung (Beschreibung): ............................... |
nein/ja | |
Bezugsprüfberichts-Nr.: .................... mit Datum von: ........................... erstellt durch: ...................... |
||
Nr. des letzten Prüfberichts mit Datum von: ........................... erstellt durch: ...................... |
||
Bei Bauartzulassung: Bauartzulassungsschein vorhanden |
entf./ja/nein | |
Bauartzulassungszeichen: ........... am Strahler sichtbar angebracht |
entf./ja/nein | |
Ergebnis de Qualitätssicherung nach § 9 RöV (mit Datum vom .......) vorhanden |
entf./ja/nein | |
Bei CE-Kennzeichnung: CE-Kennzeichnung sichtbar am ........... angebracht |
entf./ja/nein | |
Nummer(n) der benannten Stelle(n): ........... | ||
Betriebsbuch vorhanden | ja/nein |
2.2.1 Prüfberichtsmuster für Aufnahmegeräte 12
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)
C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung 12
Schaltgerät Typ: ........... Generatortyp: .......... |
Hersteller: .......... | |
Nennwert der kürzesten Schaltzeit: | ||
O | bei Belichtungsautomatik ....... ms (siehe Tab. I 1 und § 2 in Anlage I) | |
O | bei freier Einstellung für Aufnahmen mit mobilen Aufnahmegeräten:....... ms (siehe Tab. I 1, Anlage I) |
|
Röhrenschutzgehäuse Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... |
Hersteller: ........... | |
Röntgenröhre Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... Brennfleck-Nennwerte: ........... |
Hersteller: ........... | |
maximal einstellbare Röntgenröhrenspannung: ...... kV | ||
kleinste Gesamtfilterung: vorhandene Zusatzfilterung |
........... mm Al ........... mm ........... |
|
Vorrichtung für Zusatzfilter vorhanden (entfällt für Mammographiegeräte und mobile Aufnahmegeräte, ist aber an letztgenannten erforderlich für Aufnahmen bei Kindern am Körperstamm) |
entf/ja/nein | |
Begrenzung des Nutzstrahlenbündels Typ: ........... Fabr.-Nr.: ........... |
Hersteller: ........ | |
O ohne automatische Einblendung | ||
O bei Reihenuntersuchungsgeräten: mit automatischer Einblendung von unten |
||
O für Mammographie: einstellbare Formate (cm x cm): |
||
Einstellung der Betriebswerte | ||
O Handeinstellung O Belichtungsautomatik O programmierte Aufnahmetechnik |
||
Anwendungsgeräte | ||
O Tisch Firmenbezeichnung:........... Streustrahlenraster typen:.......... |
||
O Vertikal-Stativ Firmenbezeichnung: .......... Streustrahlenraster typen:.......... |
||
Schwenk/Fahr-Stativ Firmenbezeichnung: .......... Streustrahlenraster typen:.......... |
||
mobiles Aufnahmegerät Firmenbezeichnung: ............. |
||
O Tomographie/Zonographie | ||
O | digital | |
O | mechanisch | |
O Mammographie Firmenbezeichnung: .......... Streustrahlenraster Typ: .......... |
||
O Bildempfänger | ||
O Film-Folien-Systeme: ............ Film: ......................................... Verstärkungsfolie: ...................... Empfindlichkeitsklasse: ............... |
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O CR-System Hersteller: .................................... Speicherfolientyp: ......................... Reader: ....................................... Fabr-Nr: ..................................... |
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O DR-System Hersteller: ....................................... Detektortyp: ................................... Fabr.-Nr.: ...................................... |
||
O Bilddokumentationssystem | ||
O Befundung über | ||
O | Bildwiedergabegerät (Art. Typ) | |
O | Filmbetrachtungsgerät | |
OArchivierung | ||
O | Film | |
O | lokale digitale Archivierung im Sinne DIN 6878-1 | |
O Integration in PACS | ||
O teleradiologische Anwendung | ||
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV O ist erfolgt O muss noch durchgeführt werden |
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Bemerkungen: |
D. Bautechnischer Strahlenschutz 12
(Bei mobilem Einsatz können einzelne Prüfpositionen entfallen)
Unterlagen zum bautechnischen Strahlenschutz:
Strahlenschutzplan/Bauzeichnung liegt vor: | entf./ja/nein | |
Benachbarte Bereiche seitlich: ........... oberhalb: ........... unterhalb: ........... |
(siehe Skizze) |
(3) [01D01] |
Einrichtung, Abgrenzung und Kennzeichnung des Kontrollbereichs nach § 19 Abs. 1 und 2 RöV ohne Mängel | ja/nein | ||
(1) [01D02] |
Bautechnische Strahlenschutzvorkehrungen ohne Mängel (s. DIN 6812) | entf/ja/nein | ||
(2) [01D03] |
Optische Verbindung zum Patienten vorhanden | ja/nein | ||
(3) [01D04] |
Akustische Verbindung zum Patienten vorhanden | ja/nein | ||
(2) [01D05] |
Für mobile Aufnahmegeräte Auslöseschalter | |||
O | ≥ 1,5 m (s. DIN 6815) vom Röntgenstrahler und Patienten entfernt oder |
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O | Auslöseschalter hinter ausreichender | |||
O | geräteseitiger Abschirmung oder |
|||
O | ortsveränderlicher Abschirmung | entf/ja/nein | ||
(1) [01D06] |
Auslöseschalter hinter ausreichender bautechnischer Abschirmung | entf/ja/nein | ||
(1) [01D07] |
Schutzkabine am Reihenuntersuchungsgerät vorhanden | entf./ja/nein |
E. Personenbezogener Strahlenschutz
(2) [01E01] |
Presönliche Schutzausrüstung (PSA) für Personen, die sich - auch gelegentlich - im Kontrollbereich aufhalten, ausreichend vorhanden (s. DIN 6815) |
entf/ja/nein |
(3) [01E02] |
Presönliche Schutzausrüstung ohne Mängel (DIN EN 61331-3, 6857-1) |
entf/ja/nein |
(2) [01E03] |
O Ortsveränderliche Abschirmungen oder O geräteseitige Abschirmung ohne Mängel |
entf./ja/nein |
(2) [01E04] |
Patientenschutzmittel nach Anlage III ausreichend vorhanden | ja/nein |
(3) [01E05] |
Patientenschutzmittel ohne Mängel | ja/nein |
weiter . |
(Stand: 22.09.2020)
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