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Regelwerk

Änderungstext

Richtlinie für die technische Prüfung von SV-RL - Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern vom 27. August 2003 (GMBl S. 783), berichtigt durch Rundschreiben vom 9. Februar 2004 und Richtlinie zur Durchführung der QS-RL - Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverordnung vom 20. November 2003

Vom 28. April 2004
(GMBl. Nr. 36 vom 04.08.2004 S. 726)


- RdSchr. d. BMU v. 28.4.2004 - RS II 1 - 11602/12 - RS II 1 - 11601 -

Zu den beiden oben genannten Richtlinien wurden in der 50. und 51. Sitzung oben La RöV verschiedene Beschlüsse gefasst. Die unter den Nummern 2 und 3 aufgeführten Änderungen an der SV-RL und der QS-RL tragen den geänderten technischen Anforderungen an Mammographie-Röntgeneinrichtungen Rechnung.

1. Erläuterungen zur SV-RL

Der La RöV hat in seiner 50. Sitzung die folgenden Erläuterungen und Hinweise zur SV-RL beschlossen:

a) Zu Anlage I Tabelle I 1 Nr. 3:

Zur Zeit existiert noch keine probate Messmethode, die Einhaltung des Grenzwertes für die Bildempfängerdosis bei Panoramaschichtaufnahmen mit digitalem Bildempfänger zu überprüfen. Bis eine brauchbare Messmethode entwickelt worden ist, ist daher bis auf weiteres durch den Sachverständigen nicht zu überprüfen, ob die Werte der Anlage I Tabelle I 1 Nr. 3 Spalte 6 ("KB<; µ Gy", digital) eingehalten werden.

b) Prüfposition 01H01 im Zusammenhang mit Anlage I Tabelle I 1 Nr. 14:

Die Firma Wellhöfer hat auf Empfehlung des AK RöV ein einfaches Testraster entwickelt, mit dem überprüft werden kann, ob für Mammographiegeräte mit digitalen Bildempfängern die Grenzwerte für das räumliche Auflösungsvermögen eingehalten sind. Die mitgelieferte Messanweisung ist zu beachten.

c) Zu Anlage III

Die dem Protokoll der 50. Sitzung als Anlage 5 (zu top 38) beigefügte Fassung der Tabelle war teilweise missverständlich formuliert. Sie wurde daher redaktionell angepasst.

Die Länder werden gebeten, diese Erläuterungen an die behördlich bestimmten Sachverständigen weiter zu geben.

Untersuchungsart Patientenschutzmittel nach Anlage III Patientenschutzmittel nach DIN EN 61331-3 Bleigleichwert (mm)
DIN "neu" DIN "alt"
Mammographie Gonadenschutzschürze Gonadenschutzschürze > 0,5 > 0,4
Urologie Hodenkapsel Hodenschutz > 0,51;> 1,02 > 1,0
Gonadenschutz Hodenschutz > 0,51;> 1,0 > 1,0
Ovarienschutz > 1,0 > 1,0
Indirekter Gonadenschutz für Ovarien > 1,0 -
Reihenuntersuchung Gonadenschutzschürze oder Abschirmung am Gerät Gonadenschutzschürze > 0,5 > 0,4
Thoraxaufnahmen Gonadenschutzschürze Gonadenschutzschürze > 0,5 > 0,4
Pädiatrie Hodenkapsel Hodenschutz > 0,51;> 1,02 > 1,0
Ovarienabdeckungen Ovarienschutz > 1,0 > 1,0
Gonadenschutzschürze Gonadenschutzschürze > 0,5 > 0,4
Bleigummiabdeckungen nicht genannt Empfehlung: > 0,35
Chirurgie, Orthopädie Gonadenschutzschürze Gonadenschutzschürze > 0,5 > 0,4
Hodenkapsel Hodenschutz 1,02 > 1,0
Ovarienabdeckungen Ovarienschutz > 1,0 > 1,0
Indirekter Gonadenschutz für Ovarien > 1,0 -
Patientenschutzschürze nicht genannt Empfehlung: > 0,35
Bleigummiabdeckungen nicht genannt Empfehlung: > 0,35
Angiographie, DAS Bleigummiabdeckungen nicht genannt Empfehlung: > 0,35
Hodenkapsel Hodenschutz > 0,51;> 1,02 > 1,0
Ovarienabdeckungen Ovarienschutz >_ 1,0 > 1,0
Indirekter Gonadenschutz für Ovarien > 1,0 -
HNO-Bereich Patientenschutzschürze nicht genannt Empfehlung:> 0,35
Schilddrüsenschutz nicht genannt Empfehlung:> 0,35
CT Hodenkapsel Hodenschutz > 0,5 ';> 1,02 > 1,0
Zahnheilkunde Patientenschutzschürze nicht genannt Empfehlung:> 0,35
Patientenschutzschild

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