umwelt-online: TransmissionCode 2007 - Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsbetreiber (3)
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Anhänge zum TransmissionCode
( Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsbetreiber)
Formularblätter zur Umsetzung der Systemverantwortung | Anhang A |
Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Systemverantwortung nach § 13 Abs. 1 EnWG | Anhang A.1 |
Maßnahmen | netzbezogen | marktbezogen |
topologiemaßnahmen | x | |
Ausnutzung betrieblich zulässiger Toleranzbänder (Strom und Spannung) |
x | |
Einsatz Regelenergie | x | |
Vertraglich vereinbarte zu- und abschaltbare Lasten | x | |
Präventives Engpassmanagement | x | |
Mobilisierung von zusätzlichen Reserven durch den ÜNB | x | |
Countertrading | x | |
Redispatch | x |
Hinweise zum Maßnahmenkatalog
Die Aufzählung ist unsortiert, eine Priorisierung der Maßnahmen innerhalb der beiden Gruppen kann aus den gesetzlichen Regelungen nicht abgeleitet werden. Grundsätzlich sollte der Netzbetreiber aus Gründen der Versorgungssicherheit möglichst die wirksamste Maßnahme ergreifen und aus Effizienzgründen, soweit möglich die preisgünstigste. Die Entscheidung über den Einsatz einzelner Maßnahmen innerhalb der Gruppen bleibt dem Handelnden unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit überlassen.
Erläuterung der Maßnahmen
topologiemaßnahmen
Durch Schalthandlungen im eigenen Netzgebiet einschließlich der Kuppelleitungen kann, erforderlichenfalls in Abstimmung mit benachbarten Netzbetreibern, der Lastfluss im Netz beeinflusst werden.
Ausnutzung betrieblich zulässiger Toleranzbänder (Spannung, Strom)
Im Rahmen der technischen Möglichkeiten können Betriebsmittel teilweise kurzzeitig überlastet werden, ohne jedoch die allg. technischen Regeln (z.B. VDE) zu verletzen.
Einsatz von Regelenergie
Einsatz der vertraglich vereinbarten Regelenergie. Der Abruf erfolgt dabei entsprechend den Erfordernissen der Netzregelung.
Vertraglich vereinbarte zu- und abschaltbare Lasten
Durch Zu- und Abschalten von Lasten kann die Leistungsbilanz in der Regelzone gesteuert werden. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss entsprechender Verträge über geeignete zu- und abschaltbare Lasten. Der Abruf erfolgt nach den Erfordernissen und den vertraglichen Vereinbarungen.
Präventives Engpassmanagement
Durch rechtzeitiges Ergreifen von Maßnahmen wie z.B. prorata-Kürzungen und Auktionen sowie die Nichtannahme von Fahrplänen intraday kann das Entstehen von Engpässen im Vorfeld verhindert werden.
Mobilisierung zusätzlicher Reserven durch den ÜNB
Reicht die einsetzbare Regelleistung nicht aus, um die Leistungsbilanz in der Regelzone auszugleichen, so sind zusätzliche Reserven zu mobilisieren. Dies kann z.B. nicht eingesetzte Leistung in Kraftwerken, das Anfahren sonst nicht genutzter Einheiten bei Kraftwerksbetreibern sowie die Störungsaushilfe durch benachbarte ÜNB (Lieferung von freier Minutenreserve) sein.
Countertrading
Unter Countertrading versteht man präventive oder kurative, vom ÜNB veranlasste gegenläufige Handelsgeschäfte, mit dem Ziel, kurzfristig auftretende Engpässe zu vermeiden oder zu beseitigen.
Redispatch
Unter Redispatch versteht man die präventive oder kurative Beeinflussung von Erzeugerleistung durch den ÜNB, mit dem Ziel, kurzfristig auftretende Engpässe zu vermeiden oder zu beseitigen.
Vorabinformation nach § 13 Abs. 2 EnWG der Betroffenen über erforderliche Anpassungen | Anhang A.2 |
Telefax
Verteiler:
VNB
BKV (u.a. Stromhändler)
direkt angeschlossene Erzeuger/Letztverbraucher
Vorabinformation nach § 13 Abs. 2 EnWG der Betroffenen über erforderliche Anpassungen
Als Übertragungsnetzbetreiber ist XXX nach § 13 Abs. 2 EnWG verpflichtet, die Betroffenen von möglichen Anpassungen soweit möglich, vorab zu informieren. Netzsicherheitsrechnungen haben ergeben, dass für den Zeitraum
vom XX.XX.200x, 0.00 Uhr bis zum XX.XX.200x, 0.00 Uhr
eine Gefährdung der Systemsicherheit der Elektrizitätsversorgung zu besorgen ist, die mit Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 EnWG nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt werden kann.
Wir informieren Sie, dass in dem oben genannten Zeitraum Anpassungen
[ ] der Stromeinspeisungen in das Netz des ÜNB
[ ] der Stromtransite durch das Netz des ÜNB
[ ] Stromabnahmen aus dem Netz des ÜNB
durch den ÜNB angefordert werden können. Die Anforderung erfolgt telefonisch bzw. per Fax.
Mit freundlichen Grüßen
Anforderung von Anpassungen nach § 13 Abs. 2 EnWG bei VNB und direkt angeschlossenen Kunden | Anhang A.3 |
Telefax
Verteiler:
VNB (Leitstellen)
direkt angeschlossene Erzeuger/Letztverbraucher
(Stand: 16.06.2018)
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