Regelwerk, EU chronologisch, EU 2001
VO (EG) 999/2001
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Getrennthalten von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Schutzmaßnahmen
Kapitel II
Feststellung des BSE-Status
Artikel 5 Klassifizierung
Kapitel III
TSE-Verhütung
Artikel 6 Überwachungssystem
Artikel 6a Züchtungsprogramme
Artikel 7 Verfütterungsverbot
Artikel 8 Spezifizierte Risikomaterialien
Artikel 9 Tierische Erzeugnisse, die Wiederkäuermaterial enthalten oder daraus hergestellt wurden
Artikel 10 Fortbildungsprogramme
Kapitel IV
TSE-Kontrolle und TSE-Tilgung
Artikel 11 Meldung
Artikel 12 Maßnahmen bei TSE-Verdacht
Artikel 13 Maßnahmen bei TSE-Feststellung
Artikel 14 Notfallplan
Kapitel V
Inverkehrbringen und Ausfuhr
Artikel 15 Lebende Tiere, ihr Sperma, ihre Embryonen und ihre Eizellen
Artikel 16 Inverkehrbringen von tierischen Erzeugnissen
Kapitel VI
Referenzlabors, Probenahmen, Testmethoden und Kontrollen
Artikel 19 - gestrichen -
Artikel 20 Probenahmen und Analysemethoden
Artikel 21 - gestrichen -
Kapitel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 22 Übergangsbestimmungen für spezifizierte Risikomaterialien
Artikel 23 Änderung der Anhänge und Übergangsmaßnahmen
Artikel 24 Ausschüsse
Artikel 25 Anhörung der wissenschaftlichen Ausschüsse
Artikel 26 Inkrafttreten
Anhang I Spezifische Begriffsbestimmungen
Anhang II Feststellung des BSE-Status
Kapitel A
Kriterien
Kapitel B
Risikoanalyse
1. Struktur der Risikoanalyse
2. Eingangsbewertung (externe Risiken/Gefährdung)
3. Expositionsbewertung
Kapitel C
Festlegung der Statusklassen
I. Länder oder Gebiete mit vernachlässigbarem BSE-Risiko
II. Länder oder Gebiete mit kontrolliertem BSE-Risiko
III. Länder oder Gebiete mit unbestimmtem BSE-Risiko
Kapitel D
Mindestanforderungen an die Überwachung
1. Überwachungstypen
a) Typ-A-Überwachungb) Typ-B-Überwachung
2. Überwachungsstrategie
3. Punktwerte und Zielpunkte
Tabelle 1 Überwachungspunktwerte für die Proben aus Tieren einer gegebenen Subpopulation und Alterskategorie
Tabelle 2 Zielpunkte für verschiedene Populationsgrößen bei erwachsenen Rindern in einem Land bzw. Gebiet
4. Festlegung spezifischer Zielgruppen
5. BSE-Überwachungsmodell
6. Langfristige Dauerüberwachung
Anhang III Überwachungssystem
I. Überwachung von Rindern
1. Allgemeines2. Überwachung bei Tieren, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden
3. Überwachung bei Tieren, die nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden
4. Überwachung bei Tieren, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 71696 zur Beseitigung aufgekauft werden
5. Überwachung bei sonstigen Tiere
6. Maßnahmen im Anschluss an die Untersuchungen
7. Überprüfung der jährlichen BSE-Überwachungsprogramme gemäß Artikel 6 Absatz 1b
7.1. Anträge der Mitgliedstaaten
II. Überwachung von Schafen und Ziegen
1. Allgemeines2. Überwachung von für den menschlichen Verzehr geschlachteten Schafen und Ziegen
3. Überwachung von nicht für den menschlichen Verzehr geschlachteten Schafen und Ziegen
4. Probenahmevorschriften für die unter Nummer 2 und Nummer 3 aufgeführten Tiere
5. Überwachung in Haltungsbetrieben, die von Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung von TSE betroffen sind
6. Überwachung sonstiger Tiere
7. Maßnahmen im Anschluss an die Untersuchungen von Schafen und Ziegen
8. Genotypisierung
III. Überwachung von Hirschartigen
A. Dreijähriges Überwachungsprogramm in Bezug auf die Chronic Wasting Disease (CWD)1. Allgemeines
2. Probenplan
3. Probenahme und Labortests
B. Sonstige Überwachung von Hirschartigen
IV. Überwachung bei sonstigen Tierarten
Kapitel B
Erfordernisse hinsichtlich Berichterstattung und Aufzeichnung
I. Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
II. Angaben, die im zusammenfassenden Jahresbericht der Union enthalten sein müssen
III. Aufzeichnungen
Anhang IV Fütterung
Kapitel I
Ausweitung des Verbots gemäß Artikel 7 Absatz 1
Kapitel II
Ausnahmen zu den Verboten gemäß Artikel 7 Absatz 1 und Kapitel I
Kapitel III
Allgemeine Bedingungen für die Anwendung bestimmter Ausnahmeregelungen gemäß Kapitel II
Abschnitt A
Transport von Einzel- und Mischfuttermitteln, die zur Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern bestimmt sind
Abschnitt B
Herstellung von Mischfuttermitteln, die zur Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern bestimmt sind
Abschnitt C
Einfuhr von Einzel- und Mischfuttermitteln, die zur Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern, ausgenommen Pelztiere, bestimmt sind
Abschnitt D
Verwendung und Lagerung von Futtermitteln, die zur Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern bestimmt sind, in landwirtschaftlichen Betrieben
Kapitel IV
Besondere Bedingungen für die Anwendung von Ausnahmeregelungen gemäß Kapitel II
Abschnitt A
Besondere Bedingungen für die Herstellung und Verwendung von Fischmehl und Fischmehl enthaltende Mischfuttermittel, die zur Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern, ausgenommen Pelztiere, bestimmt sind
Abschnitt B
Besondere Bedingungen für die Verwendung von Dicalciumphosphat und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs und solche Phosphate enthaltende Mischfuttermittel, die zur Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern, ausgenommen Pelztiere, bestimmt sind
Abschnitt C
Besondere Bedingungen für die Herstellung und Verwendung von Nichtwiederkäuer-Blutprodukten und diese Produkte enthaltenden Mischfuttermitteln, die zur Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern, ausgenommen Pelztiere, bestimmt sind
Abschnitt D
Besondere Bedingungen für die Herstellung und Verwendung von verarbeitetem tierischem Nichtwiederkäuer-Protein, ausgenommen Fischmehl und verarbeitetes tierisches Protein aus Nutzinsekten, und solches Protein enthaltende Mischfuttermittel, die zur Fütterung von Tieren in Aquakultur bestimmt sind
Abschnitt E
Besondere Bedingungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Fischmehl enthaltenden Milchaustauschfuttermitteln zur Fütterung nicht abgesetzter Wiederkäuer
Abschnitt F
Besondere Bedingungen für die Herstellung und Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein aus Nutzinsekten und von solches Protein enthaltenden Mischfuttermitteln, die zur Fütterung von Tieren in Aquakultur, Geflügel und Schweinen bestimmt sind
Abschnitt G
Besondere Bedingungen für die Herstellung und Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein von Schweinen und von solches Protein enthaltenden Mischfuttermitteln, die zur Fütterung von Geflügel bestimmt sind
Abschnitt H
Besondere Bedingungen für die Herstellung und Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein von Geflügel und von solches Protein enthaltenden Mischfuttermitteln, die zur Fütterung von Schweinen bestimmt sind
Kapitel V
Allgemeine Anforderungen
Abschnitt A
Listen
Abschnitt B
Transport von Einzel- und Mischfuttermitteln, die Wiederkäuer-Produkte enthalten
Abschnitt C
Herstellung von Mischfuttermitteln, die Wiederkäuer-Produkte enthalten
Abschnitt D
Verwendung und Lagerung von Wiederkäuerprodukte enthaltenden Einzel- und Mischfuttermitteln für Nutztiere in landwirtschaftlichen Betrieben
Abschnitt E
Ausfuhr von verarbeitetem tierischem Protein und solches Protein enthaltenden Produkten
Abschnitt F
Amtliche Kontrollen
Abschnitt G
Begleitdokument und Kennzeichnung von verarbeitetem tierischem Protein, das von Nutzinsekten, Schweinen oder Geflügel stammt, sowie von Mischfuttermitteln, die solches verarbeitetes tierisches Protein enthalten
Anhang V Spezifizierte Risikomaterialien
1. Definition des Begriffs "spezifizierte Risikomaterialien"
2. Besondere Anforderungen an Mitgliedstaaten mit vernachlässigbarem BSE-Risiko
3. Kennzeichnung und Entsorgung
4. Entfernung spezifizierter Risikomaterialien
5. Maßnahmen in Bezug auf Separatorenfleisch
6. Maßnahmen in Bezug auf das Zerstören von Geweben
7. Gewinnung von Rinderzungen
8. Gewinnung von Rinderkopffleisch
9. Gewinnung von Rinderkopffleisch in zugelassenen Zerlegungsbetrieben
10. Handels- und Ausfuhrvorschriften
11. Kontrollen
Anhang VI Tierische Erzeugnisse, die Wiederkäuermaterial enthalten oder daraus hergestellt wurden, im Sinne des Artikels 9 Absatz 1
Anhang VII Bekämpfung und Tilgung transmissibler spongiformer Enzephalopathien
Kapitel A
Massnahmen bei Verdacht auf TSE bei Schafen und Ziegen
Kapitel B
Massnahmen bei Bestätigung von TSE bei Rindern, Schafen und Ziegen
Kapitel C
Mindestanforderungen an ein züchtungsprogramm zur tseresistenz bei schafen gemäss artikel 6A
Teil 1 Allgemeine Anforderungen
Teil 2 Besondere Anforderungen für teilnehmende Herden
Teil 3 Besondere Regeln für männliche Zuchttiere in nicht an dem Züchtungsprogramm teilnehmenden Herden
Teil 4 Rahmenbedingungen für die Anerkennung der TSE-Resistenz von Schafsherden
Teil 5 Von den Mitgliedstaaten an die Kommission zu übermittelnde Berichte
Anhang VIII Inverkehrbringen und Ausfuhr
Kapitel A
Bedingungen für den Handel mit lebenden Tieren, Samen und Embryonen innerhalb der Union
Teil A Bedingungen, die für Schafe und Ziegen sowie für ihren Samen und ihre Embryonen gelten
Teil B
- gestrichen -
Teil C
Bedingungen für Hirschartige
Kapitel B
Bedingungen gemäß Artikel 15 Absatz 2 für die Nachkommen TSE-verdächtiger und TSE-infizierter Tiere
Kapitel C
Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit bestimmten tierischen Erzeugnissen
Kapitel D
Bedingungen für die Ausfuhr
Anhang IX Einfuhr von lebenden Tieren, Embryonen und Eizellen sowie tierischen Erzeugnissen in die Union
Kapitel A
(gestrichen)
Kapitel B
Einfuhr von Rindern
Teil A Einfuhr aus Ländern oder Gebieten mit vernachlässigbarem BSE-Risiko
Teil B Einfuhr aus Ländern oder Gebieten mit kontrolliertem BSE-Risiko
Teil C Einfuhr aus Ländern oder Gebieten mit unbestimmtem BSE-Risiko
Kapitel C
Einfuhr tierischer Erzeugnisse von Rindern, Schafen oder Ziegen
Teil A Erzeugnisse
Teil B Einfuhr aus Ländern oder Gebieten mit vernachlässigbarem BSE-Risiko
Teil C Einfuhr aus Ländern oder Gebieten mit kontrolliertem BSE-Risiko
Teil D Einfuhr aus Ländern oder Gebieten mit unbestimmtem BSE-Risiko
Kapitel D
Einfuhr von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten von Rindern, Schafen und Ziegen
Teil A Tierische Nebenprodukte
Teil B
Tiergesundheitsbescheinigungen
Kapitel E
Einfuhr von Schafen und Ziegen
Kapitel F
Einfuhr tierischer Erzeugnisse von als Zuchtwild gehaltenen und von frei lebenden Hirschartigen
Kapitel G
- gestrichen -
Anhang X Referenzlabors, Probenahmen und Labormethoden
Kapitel A
- gestrichen -
Kapitel B
- gestrichen -
Kapitel C
Probenahmen und Labortests
1. Probenahmen
2. Labors
3. Methoden und Protokolle
3.1. BSE-Labortests bei Rindern3.2. Laboruntersuchungen zum Nachweis von Scrapie bei Schafen und Ziegen
3.3. Labortests zum Nachweis von TSE bei anderen als den unter den Nummern 3.1 und 3.2 genannten Tierarten
4. Schnelltests
5. Alternativtests