Regelwerk, EU chronologisch, EU 2001

VO (EG) 999/2001
- Inhalt =>

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Geltungsbereich

Artikel 2 Getrennthalten von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Schutzmaßnahmen

Kapitel II
Feststellung des BSE-Status

Artikel 5 Klassifizierung

Kapitel III
TSE-Verhütung

Artikel 6 Überwachungssystem

Artikel 6a Züchtungsprogramme

Artikel 7 Verfütterungsverbot

Artikel 8 Spezifizierte Risikomaterialien

Artikel 9 Tierische Erzeugnisse, die Wiederkäuermaterial enthalten oder daraus hergestellt wurden

Artikel 10 Fortbildungsprogramme

Kapitel IV
TSE-Kontrolle und TSE-Tilgung

Artikel 11 Meldung

Artikel 12 Maßnahmen bei TSE-Verdacht

Artikel 13 Maßnahmen bei TSE-Feststellung

Artikel 14 Notfallplan

Kapitel V
Inverkehrbringen und Ausfuhr

Artikel 15 Lebende Tiere, ihr Sperma, ihre Embryonen und ihre Eizellen

Artikel 16 Inverkehrbringen von tierischen Erzeugnissen

Artikel 17

Artikel 18

Kapitel VI
Referenzlabors, Probenahmen, Testmethoden und Kontrollen

Artikel 19 - gestrichen -

Artikel 20 Probenahmen und Analysemethoden

Artikel 21 - gestrichen -

Kapitel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 22 Übergangsbestimmungen für spezifizierte Risikomaterialien

Artikel 23 Änderung der Anhänge und Übergangsmaßnahmen

Artikel 23a

Artikel 24 Ausschüsse

Artikel 24a

Artikel 25 Anhörung der wissenschaftlichen Ausschüsse

Artikel 26 Inkrafttreten

Anhang I Spezifische Begriffsbestimmungen

Anhang II Feststellung des BSE-Status

Kapitel A
Kriterien

Kapitel B
Risikoanalyse

1. Struktur der Risikoanalyse

2. Eingangsbewertung (externe Risiken/Gefährdung)

3. Expositionsbewertung

Kapitel C
Festlegung der Statusklassen

I. Länder oder Gebiete mit vernachlässigbarem BSE-Risiko

II. Länder oder Gebiete mit kontrolliertem BSE-Risiko

III. Länder oder Gebiete mit unbestimmtem BSE-Risiko

Kapitel D
Mindestanforderungen an die Überwachung

1. Überwachungstypen

a) Typ-A-Überwachung

b) Typ-B-Überwachung

2. Überwachungsstrategie

3. Punktwerte und Zielpunkte

Tabelle 1 Überwachungspunktwerte für die Proben aus Tieren einer gegebenen Subpopulation und Alterskategorie

Tabelle 2 Zielpunkte für verschiedene Populationsgrößen bei erwachsenen Rindern in einem Land bzw. Gebiet

4. Festlegung spezifischer Zielgruppen

5. BSE-Überwachungsmodell

6. Langfristige Dauerüberwachung

Anhang III Überwachungssystem

Kapitel A

I. Überwachung von Rindern

1. Allgemeines

2. Überwachung bei Tieren, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden

3. Überwachung bei Tieren, die nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden

4. Überwachung bei Tieren, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 71696 zur Beseitigung aufgekauft werden

5. Überwachung bei sonstigen Tiere

6. Maßnahmen im Anschluss an die Untersuchungen

7. Überprüfung der jährlichen BSE-Überwachungsprogramme gemäß Artikel 6 Absatz 1b

7.1. Anträge der Mitgliedstaaten

II. Überwachung von Schafen und Ziegen

1. Allgemeines

2. Überwachung von für den menschlichen Verzehr geschlachteten Schafen und Ziegen

3. Überwachung von nicht für den menschlichen Verzehr geschlachteten Schafen und Ziegen

4. Probenahmevorschriften für die unter Nummer 2 und Nummer 3 aufgeführten Tiere

5. Überwachung in Haltungsbetrieben, die von Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung von TSE betroffen sind

6. Überwachung sonstiger Tiere

7. Maßnahmen im Anschluss an die Untersuchungen von Schafen und Ziegen

8. Genotypisierung

III. Überwachung von Hirschartigen

A. Dreijähriges Überwachungsprogramm in Bezug auf die Chronic Wasting Disease (CWD)

1. Allgemeines

2. Probenplan

3. Probenahme und Labortests

B. Sonstige Überwachung von Hirschartigen

IV. Überwachung bei sonstigen Tierarten

Kapitel B
Erfordernisse hinsichtlich Berichterstattung und Aufzeichnung

I. Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

II. Angaben, die im zusammenfassenden Jahresbericht der Union enthalten sein müssen

III. Aufzeichnungen

Anhang IV Fütterung

Kapitel I
Ausweitung des Verbots gemäß Artikel 7 Absatz 1

Kapitel II
Ausnahmen zu den Verboten gemäß Artikel 7 Absatz 1 und Kapitel I

Kapitel III
Allgemeine Bedingungen für die Anwendung bestimmter Ausnahmeregelungen gemäß Kapitel II

Abschnitt A
Transport von Einzel- und Mischfuttermitteln, die zur Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern bestimmt sind

Abschnitt B
Herstellung von Mischfuttermitteln, die zur Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern bestimmt sind

Abschnitt C
Einfuhr von Einzel- und Mischfuttermitteln, die zur Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern, ausgenommen Pelztiere, bestimmt sind

Abschnitt D
Verwendung und Lagerung von Futtermitteln, die zur Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern bestimmt sind, in landwirtschaftlichen Betrieben

Kapitel IV
Besondere Bedingungen für die Anwendung von Ausnahmeregelungen gemäß Kapitel II

Abschnitt A
Besondere Bedingungen für die Herstellung und Verwendung von Fischmehl und Fischmehl enthaltende Mischfuttermittel, die zur Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern, ausgenommen Pelztiere, bestimmt sind

Abschnitt B
Besondere Bedingungen für die Verwendung von Dicalciumphosphat und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs und solche Phosphate enthaltende Mischfuttermittel, die zur Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern, ausgenommen Pelztiere, bestimmt sind

Abschnitt C
Besondere Bedingungen für die Herstellung und Verwendung von Nichtwiederkäuer-Blutprodukten und diese Produkte enthaltenden Mischfuttermitteln, die zur Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern, ausgenommen Pelztiere, bestimmt sind

Abschnitt D
Besondere Bedingungen für die Herstellung und Verwendung von verarbeitetem tierischem Nichtwiederkäuer-Protein, ausgenommen Fischmehl und verarbeitetes tierisches Protein aus Nutzinsekten, und solches Protein enthaltende Mischfuttermittel, die zur Fütterung von Tieren in Aquakultur bestimmt sind

Abschnitt E
Besondere Bedingungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Fischmehl enthaltenden Milchaustauschfuttermitteln zur Fütterung nicht abgesetzter Wiederkäuer

Abschnitt F
Besondere Bedingungen für die Herstellung und Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein aus Nutzinsekten und von solches Protein enthaltenden Mischfuttermitteln, die zur Fütterung von Tieren in Aquakultur, Geflügel und Schweinen bestimmt sind

Abschnitt G
Besondere Bedingungen für die Herstellung und Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein von Schweinen und von solches Protein enthaltenden Mischfuttermitteln, die zur Fütterung von Geflügel bestimmt sind

Abschnitt H
Besondere Bedingungen für die Herstellung und Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein von Geflügel und von solches Protein enthaltenden Mischfuttermitteln, die zur Fütterung von Schweinen bestimmt sind

Kapitel V
Allgemeine Anforderungen

Abschnitt A
Listen

Abschnitt B
Transport von Einzel- und Mischfuttermitteln, die Wiederkäuer-Produkte enthalten

Abschnitt C
Herstellung von Mischfuttermitteln, die Wiederkäuer-Produkte enthalten

Abschnitt D
Verwendung und Lagerung von Wiederkäuerprodukte enthaltenden Einzel- und Mischfuttermitteln für Nutztiere in landwirtschaftlichen Betrieben

Abschnitt E
Ausfuhr von verarbeitetem tierischem Protein und solches Protein enthaltenden Produkten

Abschnitt F
Amtliche Kontrollen

Abschnitt G
Begleitdokument und Kennzeichnung von verarbeitetem tierischem Protein, das von Nutzinsekten, Schweinen oder Geflügel stammt, sowie von Mischfuttermitteln, die solches verarbeitetes tierisches Protein enthalten

Anhang V Spezifizierte Risikomaterialien

1. Definition des Begriffs "spezifizierte Risikomaterialien"

2. Besondere Anforderungen an Mitgliedstaaten mit vernachlässigbarem BSE-Risiko

3. Kennzeichnung und Entsorgung

4. Entfernung spezifizierter Risikomaterialien

5. Maßnahmen in Bezug auf Separatorenfleisch

6. Maßnahmen in Bezug auf das Zerstören von Geweben

7. Gewinnung von Rinderzungen

8. Gewinnung von Rinderkopffleisch

9. Gewinnung von Rinderkopffleisch in zugelassenen Zerlegungsbetrieben

10. Handels- und Ausfuhrvorschriften

11. Kontrollen

Anhang VI Tierische Erzeugnisse, die Wiederkäuermaterial enthalten oder daraus hergestellt wurden, im Sinne des Artikels 9 Absatz 1

Anhang VII Bekämpfung und Tilgung transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Kapitel A
Massnahmen bei Verdacht auf TSE bei Schafen und Ziegen

Kapitel B
Massnahmen bei Bestätigung von TSE bei Rindern, Schafen und Ziegen

Kapitel C
Mindestanforderungen an ein züchtungsprogramm zur tseresistenz bei schafen gemäss artikel 6A

Teil 1 Allgemeine Anforderungen

Teil 2 Besondere Anforderungen für teilnehmende Herden

Teil 3 Besondere Regeln für männliche Zuchttiere in nicht an dem Züchtungsprogramm teilnehmenden Herden

Teil 4 Rahmenbedingungen für die Anerkennung der TSE-Resistenz von Schafsherden

Teil 5 Von den Mitgliedstaaten an die Kommission zu übermittelnde Berichte

Anhang VIII Inverkehrbringen und Ausfuhr

Kapitel A
Bedingungen für den Handel mit lebenden Tieren, Samen und Embryonen innerhalb der Union

Teil A Bedingungen, die für Schafe und Ziegen sowie für ihren Samen und ihre Embryonen gelten

Teil B
- gestrichen -

Teil C
Bedingungen für Hirschartige

Kapitel B
Bedingungen gemäß Artikel 15 Absatz 2 für die Nachkommen TSE-verdächtiger und TSE-infizierter Tiere

Kapitel C
Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit bestimmten tierischen Erzeugnissen

Kapitel D
Bedingungen für die Ausfuhr

Anhang IX Einfuhr von lebenden Tieren, Embryonen und Eizellen sowie tierischen Erzeugnissen in die Union

Kapitel A
(gestrichen)

Kapitel B
Einfuhr von Rindern

Teil A Einfuhr aus Ländern oder Gebieten mit vernachlässigbarem BSE-Risiko

Teil B Einfuhr aus Ländern oder Gebieten mit kontrolliertem BSE-Risiko

Teil C Einfuhr aus Ländern oder Gebieten mit unbestimmtem BSE-Risiko

Kapitel C
Einfuhr tierischer Erzeugnisse von Rindern, Schafen oder Ziegen

Teil A Erzeugnisse

Teil B Einfuhr aus Ländern oder Gebieten mit vernachlässigbarem BSE-Risiko

Teil C Einfuhr aus Ländern oder Gebieten mit kontrolliertem BSE-Risiko

Teil D Einfuhr aus Ländern oder Gebieten mit unbestimmtem BSE-Risiko

Kapitel D
Einfuhr von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten von Rindern, Schafen und Ziegen

Teil A Tierische Nebenprodukte

Teil B
Tiergesundheitsbescheinigungen

Kapitel E
Einfuhr von Schafen und Ziegen

Kapitel F
Einfuhr tierischer Erzeugnisse von als Zuchtwild gehaltenen und von frei lebenden Hirschartigen

Kapitel G
- gestrichen -

Kapitel H

Anhang X Referenzlabors, Probenahmen und Labormethoden

Kapitel A
- gestrichen -

Kapitel B
- gestrichen -

Kapitel C
Probenahmen und Labortests

1. Probenahmen

2. Labors

3. Methoden und Protokolle

3.1. BSE-Labortests bei Rindern

3.2. Laboruntersuchungen zum Nachweis von Scrapie bei Schafen und Ziegen

3.3. Labortests zum Nachweis von TSE bei anderen als den unter den Nummern 3.1 und 3.2 genannten Tierarten

4. Schnelltests

5. Alternativtests

Anhang XI