Regelwerk, EU chronologisch, EU 2002

RL 2002/69/EG
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Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5

Anhang I Probenahmeverfahren für die amtliche Kontrolle der Dioxingehalte (PCDD/PCDF) sowie zur Bestimmung dioxinähnlicher PCB in bestimmten Lebensmitteln

1. Zweck und Anwendungsbereich

2. Definitionen

3. Allgemeine Bestimmungen

3.1. Personal

3.2. Material, dem Proben zu entnehmen sind

3.3. Vorsichtsmaßnahmen

3.4. Einzelproben

3.5. Vorbereitung der Sammelprobe

3.6. Untergliederung von Sammelproben in Laborproben für Durchsetzungs-, Verteidigungs- und Schiedszwecke

3.7. Verpackung und Versand von Sammel- und Laborproben

3.8. Versiegelung und Kennzeichnung der Laborproben

4. Probenahmepläne

Tabelle 1 Mindestanzahl der Einzelproben, die der Partie zu entnehmen sind

Tabelle 2 Anzahl der Packungen (Einzelproben), die die Sammelprobe bilden, sofern die Partie aus einzelnen Packungen besteht

5. Übereinstimmung der Partie bzw. Teilpartie mit den Höchstgehalten

Anhang II Probenvorbereitung und Anforderungen an Untersuchungsverfahren zur amtlichen Kontrolle des Gehalts an Dioxinen (PCDD/PCDF) und zur Bestimmung von Dioxinähnlichen PCB in bestimmten Lebensmitteln

1. Zweck und Anwendungsbereich

2. Hintergrund

3. Anforderungen an die Qualitätssicherung bei der Probenvorbereitung

4. Anforderungen an Laboratorien

5. Anforderungen an Verfahren zur Untersuchung auf Dioxine und dioxinähnliche PCB Grundsätzliche Anforderungen zur Annahme von Untersuchungsverfahren

6. Spezielle Anforderungen an GC/MS-Verfahren, wenn sie zu Screening- oder Bestätigungszwecken eingesetzt werden

7. Screening-Verfahren

7.1. Einführung

7.2. Anforderungen an zum Screening verwendete Untersuchungsverfahren

7.3. Spezielle Anforderungen an zellbasierte Bioassays

7.4. Spezielle Anforderungen an Kit-basierte Bioassays1

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