umwelt-online: Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 über Düngemittel (4)
zurück |
C.2. Flüssige Mehrnährstoffdünger 14
C.2.1. | Typenbezeichnung: | NPK-Düngerlösung |
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | |
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
|
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung Weitere Erfordernisse |
||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
(1) Gesamtstickstoff
(2) Nitratstickstoff (3) Ammoniumstickstoff (4) Carbamidstickstoff |
Wasserlösliches P2O5 | Wasserlösliches K2O | (1) Gesamtstickstoff
(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden. (3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis "biuretarm"hinzugefügt werden |
Wasserlösliches P2O5 |
|
C.2.2. | Typbezeichnung: | NPK-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Formaldehydharnstoff enthält | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
Biuret-Höchstgehalt: (Carbamidstickstoff + Formaldehydharnstoffstickstoff) × 0,026 |
||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse | ||||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
(1) Gesamtstickstoff
(2) Nitratstickstoff (3) Ammoniakstickstoff (4) Carbamidstickstoff (5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff |
Wasserlösliches P2O5 | Wasserlösliches K2O | (1) Gesamtstickstoff
(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden. (3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff (4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden |
Wasserlösliches P2O5 | (1) Wasserlösliches Kaliumoxid
(2) Die Angabe, chlorarm` darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet (3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden |
C.2.3. | Typbezeichnung: | NPK-Düngersuspension | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension in Wasser als auch als Lösung vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
|
||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse | ||||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
(Stand: 12.11.2020)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion