Regelwerk, EU chronologisch, EU 2003

Militärgüterliste
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Allgemeine Technologie-Anmerkung

Allgemeine Chemikalien-Anmerkung

ML1 Waffen mit glattem Lauf mit einem Kaliber kleiner als 20 mm

ML2 Waffen mit glattem Lauf mit einem Kaliber von 20 mm oder größer

ML3 Munition und Zünderstellvorrichtungen

ML4 Bomben, Torpedos, Raketen, Flugkörper, Sprengkörper

ML5 Feuerleiteinrichtungen

ML6 Landfahrzeuge und Bestandteile hierfür wie folgt:

ML7 Chemische oder biologische toxische Agenzien, "Reizstoffe", radioaktive Stoffe

ML8 "Energetische Materialien"

ML9 Kriegsschiffe, Marine-Spezialausrüstung

ML10 Luftfahrzeuge

ML11 Elektronische Ausrüstung

ML12 Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie

ML13 Spezialpanzer- oder Schutzausrüstung

ML14 Spezialisierte Ausrüstung für die militärische Ausbildung, Simulatoren

ML15 Bildausrüstung oder Ausrüstung für Gegenmaßnahmen

ML16 Schmiedestücke, Gussstücke und andere unfertige Erzeugnisse

ML17 Verschiedene Ausrüstungsgegenstände, Materialien und Bibliotheken

ML18 Ausrüstung für die Herstellung der in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU genannten Waren

ML19 Strahlenwaffen-Systeme

ML20 Kryogenische (Tieftemperatur-) und "supraleitende" Ausrüstung

ML21 "Software"

ML22