Regelwerk, EU chronologisch, EU 2003
Militärgüterliste
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Allgemeine Technologie-Anmerkung
Allgemeine Chemikalien-Anmerkung
ML1 Waffen mit glattem Lauf mit einem Kaliber kleiner als 20 mm
ML2 Waffen mit glattem Lauf mit einem Kaliber von 20 mm oder größer
ML3 Munition und Zünderstellvorrichtungen
ML4 Bomben, Torpedos, Raketen, Flugkörper, Sprengkörper
ML5 Feuerleiteinrichtungen
ML6 Landfahrzeuge und Bestandteile hierfür wie folgt:
ML7 Chemische oder biologische toxische Agenzien, "Reizstoffe", radioaktive Stoffe
ML8 "Energetische Materialien"
ML9 Kriegsschiffe, Marine-Spezialausrüstung
ML10 Luftfahrzeuge
ML11 Elektronische Ausrüstung
ML12 Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie
ML13 Spezialpanzer- oder Schutzausrüstung
ML14 Spezialisierte Ausrüstung für die militärische Ausbildung, Simulatoren
ML15 Bildausrüstung oder Ausrüstung für Gegenmaßnahmen
ML16 Schmiedestücke, Gussstücke und andere unfertige Erzeugnisse
ML17 Verschiedene Ausrüstungsgegenstände, Materialien und Bibliotheken
ML18 Ausrüstung für die Herstellung der in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU genannten Waren
ML19 Strahlenwaffen-Systeme
ML20 Kryogenische (Tieftemperatur-) und "supraleitende" Ausrüstung
ML21 "Software"