Regelwerk, EU chronologisch, EU 2005
RL 2005/10/EG
- Inhalt =>
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang I Probenahmeverfahren
1. Zweck und Anwendungsbereich
2. Definitionen
3. Allgemeine Bestimmungen
3.1 Personal3.2 Material, dem Proben zu entnehmen sind
3.3 Vorsichtsmaßregeln
3.4 Einzelproben
3.5 Vorbereitung der Sammelprobe
3.6 Parallellaborproben
3.7 Verpackung und Versand der Proben
3.8 Versiegelung und Kennzeichnung der Proben
4. Probenahmepläne
4.1 Anzahl der EinzelprobenTabelle 1 Mindestanzahl der einer Partie zu entnehmenden Einzelproben
Tabelle 2 Anzahl der Packungen (Einzelproben), aus denen eine Sammelprobe zusammengestellt wird, wenn die Partie aus Einzelpackungen besteht
4.2 Probenahme im Einzelhandel
5. Übereinstimmung der Partie bzw. Teilpartie mit den Höchstgehalten
Anhang II Probenvorbereitung und Kriterien für die Analyseverfahren
1. Vorsichtsmaßnahmen und allgemeine Überlegungen in Bezug auf Benzo(a)pyren in Lebensmittelproben
2. Behandlung der im Laboratorium erhaltenen Probe
3. Untergliederung von Proben für Bestätigungs- und Verteidigungszwecke
4. Vom Laboratorium anzuwendendes Analyseverfahren und Kontrollanforderungen
4.1. Definitionen4.2. Allgemeine Anforderungen
4.3. Spezifische Anforderungen
Tabelle Leistungskriterien für Methoden zur Analyse auf Benzo(a)pyren
4.3.1. Leistungskriterien - das Konzept der Ungenauigkeitsfunktion
4.4. Berechnung der Wiederfindungsrate und Angabe der Ergebnisse
4.5. Laborqualitätsnormen
4.6. Sonstige Überlegungen hinsichtlich der Analyse