umwelt-online: Entscheidung 2006/679/EG über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem "Zugsteuerung/ Zugsicherung und Signalgebung " des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems (2)
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4.3.2 Schnittstellen zum Teilsystem Fahrzeug
Alle Verweise auf Schnittstellen zur TSI "Fahrzeuge - Triebfahrzeuge, Triebwagenzüge und Personenwagen" (jeweils für das konventionelle Eisenbahnsystem) sind weiterhin offene Punkte. Der Begriff Triebfahrzeuge bezeichnet Lokomotiven, elektrische Triebzüge und Dieseltriebzüge.
4.3.2.1 Kompatibilität mit streckenseitigen Zugortungsanlagen/Gleisfreimeldeeinrichtungen
Streckenseitige Zugortungsanlagen/Gleisfreimeldeeinrichtungen müssen die für die Aktivierung durch Fahrzeuge, die den TSI "Fahrzeuge" entsprechen, erforderlichen Merkmale aufweisen. Der Eckwert für die Zugsteuerung/ Zugsicherung und die Verweise auf die relevanten TSI "Fahrzeuge" sind in Abschnitt 4.2.11 (Kompatibilität mit streckenseitigen Zugortungsanlagen/Gleisfreimeldeeinrichtungen) beschrieben.
4.3.2.2 Elektromagnetische Verträglichkeit zwischen Fahrzeug und streckenseitiger Zugsteuerungs-/Zugsicherungsausrüstung
Dies umfasst den Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) in Bezug auf Störungen (leitungsgebundener und induzierter Fahrstrom und andere vom Zug ausgehende Ströme, Eigenschaften elektromagnetischer und statischer Felder), die die Fahrzeuge erfüllen müssen, damit die streckenseitige Zugsteuerungs-/ Zugsicherungsausrüstung ordnungsgemäß funktioniert. Der Eckwert für die Zugsteuerung/Zugsicherung ist in Abschnitt 4.2.12.2 (Elektromagnetische Verträglichkeit zwischen Fahrzeug und streckenseitiger Zugsteuerungs-/ Zugsicherungsausrüstung) beschrieben.
TSI "Fahrzeuge - Güterwagen: Nicht betroffen
TSI "Fahrzeuge - Hochgeschwindigkeit: Abschnitt 4.1.9
TSI "Fahrzeuge - Triebfahrzeuge, Triebwagenzüge und Personenwagen":
4.3.2.3 Garantierte Bremsleistung und Bremseigenschaften des Zuges
Das Teilsystem Zugsteuerung/Zugsicherung erfordert eine garantierte Zugbremsleistung. Die TSI"Fahrzeuge" werden die Vorschriften zur Bestimmung der Fahrzeugbremsleistung festlegen. Die TSIVerkehrsbetrieb und Verkehrssteuerungwird die Vorschriften zur Bestimmung der garantierten Zugbremsleistung festlegen. Diese Schnittstelle gilt für Klasse-A-Systeme. Die Anforderungen für Klasse-B-Systeme werden von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegt (siehe Anhang B).
TSI "Fahrzeuge - Güterwagen": Abschnitt 4.2.4.1.2
TSI "Fahrzeuge - Hochgeschwindigkeit": Abschnitt 4.1.5, 4.3.7, 4.3.9
TSI "Fahrzeuge - Triebfahrzeuge, Triebwagenzüge und Personenwagen":
4.3.2.4 Lage der fahrzeugseitigen Antennen
Die Eurobalisen- und Euroloop-Antennen sind so am Fahrzeug anzubringen, dass auch beim Befahren extremer Gleisgeometrien eine zuverlässige Datenübertragung gewährleistet ist. Bewegung und Verhalten der Fahrzeuge sind dabei zu berücksichtigen. Der Eckwert für die Zugsteuerung/Zugsicherung ist in Abschnitt 4.2.2 (Fahrzeugseitige ETCS-Funktionen) beschrieben.
Diese Schnittstelle gilt für Klasse-A-Systeme. Die Anforderungen für Klasse-B-Systeme werden von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegt (siehe Anhang B).
Die Lage der GSM-R-Antenne auf dem Fahrzeugdach richtet sich hauptsächlich nach Messungen, die für jeden Fahrzeugtyp durchzuführen sind, wobei auch die Lage anderer (neuer oder vorhandener) Antennen zu berücksichtigen ist. Unter Testbedingungen muss das Ausgangssignal der Antennen die in Abschnitt 4.2.5 (ETCS- und EIRENE-Luftschnittstellen) beschriebenen Anforderungen erfüllen. Die Testbedingungen sind ebenfalls in Abschnitt 4.2.5 (ETCS- und EIRENE-Luftschnittstellen) beschrieben.
TSI "Fahrzeuge - Güterwagen": Nicht betroffen
TSI "Fahrzeuge - Hochgeschwindigkeit": Anhang 0, 0.5, Abschnitt 4.2.4
TSI "Fahrzeuge - Triebfahrzeuge, Triebwagenzüge und Personenwagen":
4.3.2.5 Physikalische Umgebungsbedingungen 12
Die im Zug zu erwartenden klimatischen und physischen Umgebungsbedingungen der Zugsteuerungs-/Zugsicherungsausrüstung sind mit Bezug auf Anhang a Ziffer A4 zu bestimmen.
TSI "Fahrzeuge - Hochgeschwindigkeit: Abschnitt 4.3.12
TSI "Fahrzeuge - Güterwagen: Nicht betroffen
TSI "Fahrzeuge - Triebfahrzeuge, Triebwagenzüge und Personenwagen":
4.3.2.6 Elektromagnetische Verträglichkeit
Damit die fahrzeugseitigen Ausrüstungen des Teilsystems Zugsteuerung/Zugsicherung auf allen neuen, für den Betrieb auf dem konventionellen transeuropäischen Netz zugelassenen Fahrzeugen universell eingesetzt werden können, müssen die im Zug zu erwartenden elektromagnetischen Bedingungen gemäß Anhang a Ziffer A6 festgelegt werden. Für Eurobalisen-Datenübertragungssysteme gelten die besonderen Bestimmungen in Anhang a Ziffer 9.
Die Anforderungen für Klasse-B-Systeme werden von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegt (siehe Anhang B).
TSI "Fahrzeuge - Hochgeschwindigkeit":
TSI "Fahrzeuge - Güterwagen": Nicht betroffen
TSI "Fahrzeuge - Triebfahrzeuge, Triebwagenzüge und Personenwagen":
4.3.2.7 Abschaltung der fahrzeugseitigen ETCS-Funktionen
Diese Schnittstelle bezieht sich auf die Abschaltung der fahrzeugseitigen ETCS-Funktionen. Die Anforderungen an die Zugsteuerung/Zugsicherung sind in Abschnitt 4.2.2 (Fahrzeugseitige ETCS-Funktionen) beschrieben. Diese Schnittstelle gilt für Klasse-A-Systeme. Die Anforderungen für Klasse-B-Systeme werden von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegt (siehe Anhang
(Stand: 15.07.2022)
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