Regelwerk, EU chronologisch, EU 2007

VO (EG) 318/2007
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Definitionen

Artikel 4 Zugelassene Zuchtbetriebe

Artikel 5 Einfuhrbedingungen

Artikel 6 Zugelassene Quarantäneeinrichtungen und -stationen

Artikel 7 Direktbeförderung von Vögeln zu zugelassenen

Artikel 8 Bescheinigung

Artikel 9 Durchfuhr von Vögeln innerhalb der Gemeinschaft

Artikel 10 Überwachung der Beförderung von Vögeln

Artikel 11 Quarantänevorschriften

Artikel 12 Während der Quarantäne an einer Sendung vorzunehmende

Artikel 13 Maßnahmen im Fall eines Krankheitsverdachts in einer

Artikel 14 Ausnahmen bei positivem Befund der niedrig pathogenen Aviären

Artikel 15 Maßnahmen im Falle eines Verdachts auf Chlamydiose

Artikel 16 Aufhebung der Quarantäne

Artikel 17 Meldung und Berichtspflichten

Artikel 18 Quarantänekosten

Artikel 19 Aufhebungen

Artikel 20 Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I Liste der Drittländer, aus denen die Einfuhr von in Gefangenschaft gezüchteten Vögeln zugelassen ist

Anhang II Zulassungsbedingungen für Zuchtbetriebe im Herkunftsdrittland gemäss Artikel 4

Kapitel 1
Zulassung von Zuchtbetrieben

Kapitel 2
Aufrechterhaltung der Zulassung von Zuchtbetrieben

Kapitel 3
Quarantäne von Vögeln, die nicht aus zugelassenen Zuchtbetrieben

Kapitel 4
Aussetzung, Widerruf oder Wiedererteilung der Zulassung von Zuchtbetrieben

Anhang III

Anhang IV

Kapitel 1
Bau und Ausrüstung der Quarantäneeinrichtung oder -station

Kapitel 2
Anforderungen an das Management

Kapitel 3
Aussetzung, Widerruf oder Wiedererteilung der Zulassung von

Anhang V - gestrichen -

Anhang VI