RL 2009/28/EG
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verbindliche nationale Gesamtziele und Maßnahmen auf dem Gebiet der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 4 Nationale Aktionspläne für erneuerbare Energie
Artikel 5 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 6 Statistische Transfers zwischen Mitgliedstaaten
Artikel 7 Gemeinsame Projekte zwischen Mitgliedstaaten
Artikel 8 Wirkungen gemeinsamer Projekte zwischen Mitgliedstaaten
Artikel 9 Gemeinsame Projekte von Mitgliedstaaten und Drittländern
Artikel 10 Wirkung gemeinsamer Projekte zwischen Mitgliedstaaten und
Artikel 11 Gemeinsame Förderregelungen
Artikel 12 Kapazitätserhöhungen
Artikel 13 Verwaltungsverfahren, Rechtsvorschriften und Regelwerke
Artikel 14 Information und Ausbildung
Artikel 15 Herkunftsnachweis für Elektrizität, Wärme
Artikel 16 Netzzugang und Betrieb
Artikel 17 Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und
Artikel 18 Überprüfung der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe
Artikel 19 Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen zum Treibhauseffekt
Artikel 20 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 21 (aufgehoben)
Artikel 22 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 23 Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission
Artikel 24 Transparenzplattform
Artikel 25 Ausschussverfahren
Artikel 25a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 26 Änderungen und Aufhebung
Artikel 27 Umsetzung
Artikel 28 Inkrafttreten
Artikel 29 Adressaten
Anhang I Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020
A. Nationale GesamtzieleB. Indikativer Zielpfad
Anhang II Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Elektrizität aus Wasserkraft und Windkraft
Anhang III Energiegehalt von Kraftstoffen
Anhang IV Zertifizierung von Installateuren
Anhang V Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Vergleichswerts für fossile Brennstoffe zum Treibhauseffekt
A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Netto-CO2-Emissionen infolge von LandnutzungsänderungenB. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt waren, bei Herstellung ohne Netto-CO2-Emission infolge von Landnutzungsänderungen
C. Methodologie
D. Disaggregierte Standardwerte für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe
E. Geschätzte disaggregierte Standardwerte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlassigbaren Mengen auf dem Markt waren
Anhang VI Mindestanforderungen an die harmonisierte Vorlage für die nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energie
Anhang VII Berücksichtigung von Energie aus Wärmepumpen
Teil A Vorläufige geschätzte Emissionen infolge von indirekten Landnutzungsänderungen durch Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe (gCO2eq/MJ)
Teil B. Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden
Teil A. Rohstoffe und Kraftstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 Unterabsatz 1 genannten Ziel mit dem Doppelten ihres Energiegehalts angesetzt wird
(Stand: 06.05.2022)
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