RL 2009/32/EG
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Anhang I Extraktionslösungsmittel, die bei der Bearbeitung von Rohstoffen, Lebensmitteln,
Lebensmittelbestandteilen oder Lebensmittelzutaten verwendet werden dürfen
Teil I
Extraktionslösungsmittel, die unter Einhaltung der nach redlichem Herstellerbrauch für sämtliche
Verwendungszwecke üblichen Verfahren verwendet werden dürfen
Teil II
Extraktionslösungsmittel mit festgelegten Verwendungsbedingungen und Rückstandshöchstwerten
Teil III
Extraktionslösungsmittel mit festgelegten Verwendungsbedingungen
Teil IV
Spezifische Reinheitskriterien für die in Anhang I aufgeführten Extraktionslösungsmittel
Teil A
Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 9)
Teil B
Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (gemäß Artikel 9)