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Beschluss 2010/376/EU der Kommission vom 2. Juli 2010 zu den Sicherheitsanforderungen, die gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch Europäische Normen über bestimmte Produkte für die Bettruhe von Kindern zu erfüllen sind
(ABl. Nr. L 170 vom 06.07.2010 S. 39)
Ergänzende Informationen |
Normenübersicht
Liste zur Veröffentlichung/Übereinstimmung und Sicherheitsanforderungen gem. RL 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Richtlinie 2001/95/EG sollten von europäischen Normungsgremien europäische Normen festgelegt werden, die gewährleisten, dass Produkte der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie genügen.
(2) Gemäß der Richtlinie 2001/95/EG wird davon ausgegangen, dass ein Produkt sicher ist - soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden nationalen Normen geregelt werden -, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die eine europäische Norm umsetzen.
(3) Im Jahr 2006 hatte die Europäische Kommission eine Studie 2 in Auftrag gegeben, in der die Sicherheit mehrerer Artikel für Säuglinge und Kleinkinder bis zu 5 Jahren untersucht werden sollte. Die Studie wurde in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, nationalen Normungsgremien, Verbraucherverbänden, Produktsicherheitsorganisationen, Wirtschaftsbeteiligten und Testlaboratorien durchgeführt.
(4) Im Rahmen dieser Studie wurden unions- und weltweite Statistiken über Unfälle und Personenschäden ausgewertet und nach Ermittlung der Hauptrisiken und der Bewertung der Gefährdungsszenarien eine umfassende Risikobewertung durchgeführt.
(5) Insgesamt wurden fünf Produktarten, die in der Regel im Schlafumfeld von Neugeborenen und Kleinkindern zu finden sind, für eine eingehendere Analyse ermittelt. Es handelt sich um Kinderbettmatratzen, Bettnestchen, Hängewiegen, Kinderbettdecken und Kinderschlafsäcke.
(6) Neugeborene schlafen im Schnitt 16 Stunden am Tag, und 3- bis 5-jährige verbringen immerhin noch 11-13 Stunden mit Schlaf. Einschließlich der wachen Phasen verbringen Säuglinge und Kleinkinder in den ersten fünf Lebensjahren mindestens den halben Tag in einem zum Schlafen gedachten Umfeld. Die Produkte in diesem Umfeld müssen sicher sein, da die Kinder dort in der Regel tags- und nachtsüber längere Zeit unbeaufsichtigt sind.
(7) Wie die Europäische Verletzungsdatenbank IDB (Injury Database) zeigt, ereigneten sich in der Europäischen Union zwischen 2005 und 2007 in Kinderbetten 17 000 Unfälle bei bis zu 4-jährigen Kindern 3. Die US-amerikanische Kommission für die Sicherheit von Verbraucherprodukten (Consumer Product Safety Commission, CPSC) geht davon aus, dass jedes Jahr mehr Kinder im Zusammenhang mit Betten und ähnlichen Produkten ums Leben kommen als mit anderen Baby- und Kinderartikeln 4.
(8) Einige Modelle von Bettnestchen und Kinderschlafsäcken wurden über das europäische Schnellwarnsystem RAPEX gemeldet, weil von ihnen eine Gefahr durch Ersticken oder Erdrosseln ausging, und in der Folge vom Markt genommen oder zurückgerufen. 1992 empfahl die französische Verbraucherschutzkommission, die Verbraucher zu informieren und die Sicherheit von Kinderbettdecken zu verbessern, um Entflammen, Wärmestau oder Ersticken zu vermeiden 5. In den Jahren 2002, 2007 und 2008 wies die amerikanische CPSC den Rückruf einiger Modelle von Kindermatratzen an, weil Kinder eingeklemmt und unbegründete Behauptungen aufgestellt worden waren 6.
(9) Bettnestchen, Matratzen und Kinderbettdecken können ohne entsprechende Sicherheitshinweise die Zahl der Fälle von plötzlichem Säuglingstod (Sudden Infant Death Syndrome, SIDS) durch Wärmestau und Ersticken erhöhen 7.
(10) Forschungen haben gleichzeitig nahegelegt, dass Kinderschlafsäcke vor dem plötzlichen Säuglingstod schützen können 8, weil sie die Bauchlage erschweren und es nicht dazu kommen kann, dass Bettzeug sich im Schlaf über Gesicht und Kopf schiebt. Wenn aus diesem Grund zu Schlafsäcken geraten werden soll, muss sicher sein, dass nicht andere Risiken wie Ersticken durch Verschlucken von Kleinteilen und Verfangen von Körperteilen eintreten können.
(11) Für diese fünf Produkttypen gibt es keine europäischen Normen. Deshalb sollten gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2001/95/EG besondere Anforderungen an die Normen formuliert werden, die von Normungsgremien erarbeitet werden sollten, um die Risiken bei der Verwendung dieser Produkte zu verringern.
(Stand: 22.04.2024)
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