Regelwerk, EU 2010

VO (EU) 605/2010
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Einfuhr von Rohmilch und Milcherzeugnissen aus Drittländern und Teilen von Drittländern, die in Spalte a der Tabelle in Anhang I aufgeführt sind

Artikel 3 Einfuhr bestimmter Milcherzeugnisse aus Drittländern und Teilen von Drittländern, die in Spalte B der Tabelle in Anhang I aufgeführt sind

Artikel 4 Einfuhr bestimmter Milcherzeugnisse aus Drittländern und Teilen von Drittländern, die in Spalte C der Tabelle in Anhang I aufgeführt sind

Artikel 5 Bescheinigungen

Artikel 5a Ausnahmebestimmungen für die Durchfuhr durch Kroatien von Sendungen, die aus Bosnien und Herzegowina stammen und für Drittländer bestimmt sind

Artikel 6 Durchfuhr- und Lagerbedingungen

Artikel 7 Ausnahmebestimmungen für Durchfuhr und Lagerung

Artikel 7a Ausnahmebestimmungen für die Durchfuhr durch Kroatien von Sendungen, die aus Bosnien und Herzegowina stammen und für Drittländer bestimmt sind

Artikel 8 Spezialbehandlung

Artikel 9 Aufhebung

Artikel 10 Übergangsbestimmungen

Artikel 11 Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen das Verbringen von Sendungen mit Rohmilch, Milcherzeugnissen, Kolostrum * und Erzeugnissen auf Kolostrumbasis * in die Union zulässig ist, mit Angabe der Art der für die jeweiligen Waren vorgeschriebenen Wärmebehandlung

Anhang II

Teil 1
Muster-Veterinärbescheinigungen

Erläuterungen

Teil 2

Muster Milk-RM

Muster Milk-RMP

Muster Milk-HTB

Muster Milk-HTC

Muster Colostrum/Colostrum-based products-C/CBP

Teil 3

Muster Milk-T/S