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Verordnung (EU) Nr. 849/2010 der Kommission vom 27. September 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abfallstatistik
(ABl. Nr. L 253 vom 28.09.2010 S. 2)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Beurteilung der beiden ersten Datenlieferungen in den Jahren 2006 und 2008 zeigte, dass es notwendig ist, bestimmte konzeptionelle Mängel der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zu überarbeiten.
(2) Die Kommission hat das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 2 informiert und eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen.
(3) Die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 sollte daher entsprechend geändert werden.
(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken 3 eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Anhänge I, II und III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 werden durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
___________
1) ABl. Nr. L 332 vom 09.12.2002 S. 1.
2) KOM(2008) 355 endg.
3) ABl. Nr. L 87 vom 31.03.2009 S. 164.
Anhang |
" Anhang I
Abfallaufkommen
Abschnitt 1
Erfassungsbereich
1. Die Statistiken sind für die Wirtschaftszweige zu erstellen, die unter die Abschnitte a bis U der NACE Rev. 2 fallen. Diese Abschnitte decken alle Wirtschaftszweige ab.
Dieser Anhang erfasst auch
2. Abfälle, die am Ort des Abfallaufkommens recycelt werden, fallen nicht unter diesen Anhang.
Abschnitt 2
Abfallkategorien
Für folgende Abfallkategorien sind Statistiken zu erstellen:
Verzeichnis der Abfallkategorien | |||
EAK-Stat/4. Fassung | |||
Nummer des Postens |
Bezeichnung | Gefährlicher/ Ungefährlicher Abfall |
|
1 | 01.1 | Verbrauchte Lösemittel | Gefährlich |
2 | 01.2 | Säuren, Laugen oder Salze | Ungefährlich |
3 | 01.2 | Säuren, Laugen oder Salze | Gefährlich |
4 | 01.3 | Gebrauchte Öle | Gefährlich |
5 | 01.4, 02, 03.1 | Chemische Abfälle | Ungefährlich |
6 | 01.4, 02, 03.1 | Chemische Abfälle | Gefährlich |
7 | 03.2 | Schlämme von Industrieabwässern | Ungefährlich |
8 | 03.2 | Schlämme von Industrieabwässern | Gefährlich |
9 | 03.3 | Schlämme und Flüssigabfälle aus der Abfallbehandlung | Ungefährlich |
10 | 03.3 | Schlämme und Flüssigabfälle aus der Abfallbehandlung | Gefährlich |
11 | 05 | Medizinische und biologische Abfälle | Ungefährlich |
12 | 05 | Medizinische und biologische Abfälle | Gefährlich |
13 | 06.1 | Metallische Abfälle, eisenhaltig | Ungefährlich |
14 | 06.2 | Metallische Abfälle, nicht eisenhaltig | Ungefährlich |
15 | 06.3 | Metallische Abfälle, eisenhaltig und nicht eisenhaltig gemischt | Ungefährlich |
16 | 07.1 | Glasabfälle | Ungefährlich |
17 | 07.1 | Glasabfälle | Gefährlich |
18 | 07.2 | Papier- und Pappeabfälle | Ungefährlich |
19 | 07.3 | Gummiabfälle | Ungefährlich |
20 | 07.4 | Kunststoffabfälle | Ungefährlich |
21 | 07.5 | Holzabfälle | Ungefährlich |
22 | 07.5 | Holzabfälle | Gefährlich |
23 | 07.6 | Textilabfälle | Ungefährlich |
24 | 07.7 | PCB-haltige Abfälle | Gefährlich |
25 | 08 (außer 08.1, 08.41) | Ausrangierte Geräte (außer ausrangierte Kraftfahrzeuge, Batterien und Akkumulatoren) |
(Stand: 11.03.2019)
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