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Delegierter Beschluss 2012/186/EU der Kommission vom 3. Februar 2012 zur Änderung der Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 101 vom 11.04.2012 S. 5)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Bei der Erstellung der europäischen Statistiken sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Nutzerbedarf und der Belastung der Auskunftgebenden bestehen.
(2) Die im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs erfassten vorhandenen Daten und die Veröffentlichungspolitik wurden auf europäischer Ebene einer technischen Analyse unterzogen mit dem Ziel, mögliche technische Lösungen vorzuschlagen, mit deren Hilfe die verschiedenen für die Erstellung von Statistiken erforderlichen Tätigkeiten möglichst vereinfacht und gleichzeitig die Endproduktion an den aktuellen und künftigen Nutzerbedarf angepasst werden können.
(3) Aufgrund dieser Analyse sollte die Variable "Richtung" in den bestehenden vierteljährlichen Statistiken über den Schiffsverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen vereinfacht werden, gleichzeitig sollte der Rechtsstatus (verbindlich oder fakultativ) der entsprechenden Datensätze F1 und F2 geklärt werden.
(4) Zusätzlich sollte ein harmonisierter Rechtsrahmen für die fakultative Erfassung von statistischen Daten zu Ro-Ro- Containern geschaffen werden. Ferner sollte die Systematik der Ladungsarten erweitert werden.
(5) Die Systematik der Küstengebiete muss an die technische Entwicklung angepasst werden.
(6) Die Richtlinie 2009/42/EG sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Anhänge I, II, IV und VIII der Richtlinie 2009/42/EG erhalten die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Das erste Bezugsjahr für die Anwendung dieses Beschlusses ist das Jahr 2012, das sich auf die Daten für 2012 bezieht.
Brüssel, den 3. Februar 2012
Anhang |
"Anhang I
Variablen und Definitionen
1. Statistische Variablen
Für Güter in Containern oder Ro-Ro-Einheiten sind folgende Merkmale zusätzlich zu erfassen:
2. Definitionen
(Stand: 11.03.2019)
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