Regelwerk, EU chronologisch, EU 2012

VO (EU) 252/2012
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang I Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

I. Begriffsbestimmungen

II. Verwendete Abkürzungen

Anhang II Probenahmeverfahren für die amtliche Kontrolle des Gehalts an Dioxinen (PCDD/PCDF), dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in bestimmten Lebensmitteln

I. Geltungsbereich

II. Allgemeine Bestimmungen

1. Personal

2. Zu beprobendes Material

3. Vorsichtsmaßnahmen

4. Einzelproben

5. Herstellung der Sammelprobe

6. Parallelproben

7. Verpackung und Versand der Proben

8. Versiegelung und Kennzeichnung der Proben

III. Probenahmeplan

1. Aufteilung von Partien in Teilpartien

Tabelle 1: Aufteilung von Partien in Teilpartien bei Massengütern

Tabelle 2: Aufteilung von Partien in Teilpartien bei anderen Erzeugnissen

2. Anzahl der Einzelproben

Tabelle 3: Mindestzahl der Einzelproben, die der Partie oder Teilpartie zu entnehmen sind

Tabelle 4: Zahl der Packungen oder Einheiten (Einzelproben), die die Sammelprobe bilden, wenn die Partie oder Teilpartie aus einzelnen Packungen oder Einheiten besteht

3. Spezifische Bestimmungen für die Probenahme von Partien ganzer Fische mit vergleichbarer Größe und vergleichbarem Gewicht

4. Probenahme von Partien ganzer Fische mit unterschiedlicher Größe und/oder von unterschiedlichem Gewicht

5. Probenahme im Einzelhandel

IV. Übereinstimmung der Partie bzw. Teilpartie mit den Vorgaben

1. Nicht dioxinähnliche PCB

2. Dioxine (PCDD/PCDF) und dioxinähnliche PCB

Anhang III
Probenvorbereitung und Anforderungen an Untersuchungsverfahren zur amtlichen Kontrolle des Gehalts an Dioxinen (PCDD/PCDF) und dioxinähnlichen PCB in bestimmten Lebensmitteln

1. Anwendungsbereich

2. Lassifikation der Verfahren nach dem Quantifizierungs-Grad

3. Hintergrund

4. Anforderungen an die Qualitätssicherung

5. Anforderungen an Laboratorien

6. Grundlegende Anforderungen an Verfahren zur Untersuchung auf Dioxine (PCDD/F) und Dioxinähnliche PCB

6.1. Niedriger Arbeitsbereich und niedrige Bestimmungsgrenzen

6.2. Hohe Selektivität (Spezifizität)

6.3. Hohe Genauigkeit (Richtigkeit und Präzision, beobachtete Bioassay-Wiederfindung)

6.4. Validierung im interessierenden Bereich und allgemeine Qualitätssicherungsmaßnahmen

6.5. Bestimmungsgrenze

6.6. Analysekriterien

6.7. Besondere Anforderungen an Screening-Verfahren

7. Besondere Anforderungen an GC/HRMS-Verfahren für Screening- oder Bestätigungszwecke

7.1. Allgemeine Anforderungen

7.2. Kontrolle der Wiederfindungsrate

7.3. Entfernung interferierender Stoffe

7.4. Kalibrierung mittels Standardkurve

8. Besondere Anforderungen an Bioanalytische Methoden

8.1. Signalauswertung

8.1.1. Allgemeine Anforderungen

8.1.2. Kalibrierung

8.1.2.1. Kalibrierungmittels Standardkurve

8.1.2.2. Kalibrierung anhand von Referenzproben

8.1.3. Separate Bestimmung von PCDD/F und dioxinähnlichen PCB

8.1.4. Beobachtete Bioassay-Wiederfindung

8.1.5. Kontrolle der Wiederfindung nach Reinigung der Probenextrakte

8.1.6. Meldegrenze

8.2. Verwendung von Referenzproben

8.3. Bestimmung der Cutoff-Werte

Abbildung 1

8.4. Leistungsmerkmale

9. Bericht über die Ergebnisse

Anlage zu Anhang III

Anhang IV Probenvorbereitung und Anforderungen an Untersuchungsverfahren zur amtlichen Kontrolle des Gehalts an nicht dioxinähnlichen PCB (PCB Nrn. 28, 52, 101, 138, 153, 180) in bestimmten Lebensmitteln

1. Anzuwendende Nachweisverfahren

2. Bestimmung und Bestätigung der interessierenden Analyten

3. Nachweis der Leistungsfähigkeit des Verfahrens

4. Bestimmungsgrenze

5. Qualitätssicherung

6. Kontrolle der Wiederfindungsrate

7. Anforderungen an Laboratorien

8. Leistungsmerkmale: Kriterien für die Summe der sechs Indikator-PCB im interessierenden Bereich

9. Bericht über die Ergebnisse