Regelwerk, EU chronologisch, EU 2012
VO (EU) 252/2012
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Anhang I Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
I. Begriffsbestimmungen
II. Verwendete Abkürzungen
Anhang II Probenahmeverfahren für die amtliche Kontrolle des Gehalts an Dioxinen (PCDD/PCDF), dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in bestimmten Lebensmitteln
I. Geltungsbereich
II. Allgemeine Bestimmungen
1. Personal2. Zu beprobendes Material
3. Vorsichtsmaßnahmen
4. Einzelproben
5. Herstellung der Sammelprobe
6. Parallelproben
7. Verpackung und Versand der Proben
8. Versiegelung und Kennzeichnung der Proben
III. Probenahmeplan
1. Aufteilung von Partien in TeilpartienTabelle 1: Aufteilung von Partien in Teilpartien bei Massengütern
Tabelle 2: Aufteilung von Partien in Teilpartien bei anderen Erzeugnissen
2. Anzahl der Einzelproben
Tabelle 3: Mindestzahl der Einzelproben, die der Partie oder Teilpartie zu entnehmen sind
Tabelle 4: Zahl der Packungen oder Einheiten (Einzelproben), die die Sammelprobe bilden, wenn die Partie oder Teilpartie aus einzelnen Packungen oder Einheiten besteht
3. Spezifische Bestimmungen für die Probenahme von Partien ganzer Fische mit vergleichbarer Größe und vergleichbarem Gewicht
4. Probenahme von Partien ganzer Fische mit unterschiedlicher Größe und/oder von unterschiedlichem Gewicht
5. Probenahme im Einzelhandel
IV. Übereinstimmung der Partie bzw. Teilpartie mit den Vorgaben
1. Nicht dioxinähnliche PCB2. Dioxine (PCDD/PCDF) und dioxinähnliche PCB
Anhang III
Probenvorbereitung und Anforderungen an Untersuchungsverfahren zur amtlichen Kontrolle des Gehalts an Dioxinen (PCDD/PCDF) und dioxinähnlichen PCB in bestimmten Lebensmitteln
1. Anwendungsbereich
2. Lassifikation der Verfahren nach dem Quantifizierungs-Grad
3. Hintergrund
4. Anforderungen an die Qualitätssicherung
5. Anforderungen an Laboratorien
6. Grundlegende Anforderungen an Verfahren zur Untersuchung auf Dioxine (PCDD/F) und Dioxinähnliche PCB
6.1. Niedriger Arbeitsbereich und niedrige Bestimmungsgrenzen6.2. Hohe Selektivität (Spezifizität)
6.3. Hohe Genauigkeit (Richtigkeit und Präzision, beobachtete Bioassay-Wiederfindung)
6.4. Validierung im interessierenden Bereich und allgemeine Qualitätssicherungsmaßnahmen
6.5. Bestimmungsgrenze
6.6. Analysekriterien
6.7. Besondere Anforderungen an Screening-Verfahren
7. Besondere Anforderungen an GC/HRMS-Verfahren für Screening- oder Bestätigungszwecke
7.1. Allgemeine Anforderungen7.2. Kontrolle der Wiederfindungsrate
7.3. Entfernung interferierender Stoffe
7.4. Kalibrierung mittels Standardkurve
8. Besondere Anforderungen an Bioanalytische Methoden
8.1. Signalauswertung
8.1.1. Allgemeine Anforderungen8.1.2. Kalibrierung
8.1.2.1. Kalibrierungmittels Standardkurve
8.1.2.2. Kalibrierung anhand von Referenzproben
8.1.3. Separate Bestimmung von PCDD/F und dioxinähnlichen PCB
8.1.4. Beobachtete Bioassay-Wiederfindung
8.1.5. Kontrolle der Wiederfindung nach Reinigung der Probenextrakte
8.1.6. Meldegrenze
8.2. Verwendung von Referenzproben
8.3. Bestimmung der Cutoff-Werte
Abbildung 1
8.4. Leistungsmerkmale
9. Bericht über die Ergebnisse
Anlage zu Anhang III
Anhang IV Probenvorbereitung und Anforderungen an Untersuchungsverfahren zur amtlichen Kontrolle des Gehalts an nicht dioxinähnlichen PCB (PCB Nrn. 28, 52, 101, 138, 153, 180) in bestimmten Lebensmitteln
1. Anzuwendende Nachweisverfahren2. Bestimmung und Bestätigung der interessierenden Analyten
3. Nachweis der Leistungsfähigkeit des Verfahrens
4. Bestimmungsgrenze
5. Qualitätssicherung
6. Kontrolle der Wiederfindungsrate
7. Anforderungen an Laboratorien
8. Leistungsmerkmale: Kriterien für die Summe der sechs Indikator-PCB im interessierenden Bereich
9. Bericht über die Ergebnisse