VO (EU) 363/2012
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Antrag auf Anerkennung
Artikel 3 Ergänzende Unterlagen und Zugang zu den Räumlichkeiten
Artikel 4 Anerkennungsentscheidung
Artikel 5 Rechtsträger und rechtmäßige Niederlassung in der Union
Artikel 6 Erforderliches Fachwissen
Artikel 7 Kapazitäten für die Erfüllung der Aufgaben einer Überwachungsorganisation
Artikel 8 Nichtvorliegen von Interessenkonflikten
Artikel 9 Unterrichtung über nachträgliche Veränderungen
Artikel 10 Überprüfung der Anerkennungsentscheidung
Artikel 11 Entscheidung über den Entzug der Anerkennung
Artikel 12 Datenschutz