Beschl. 2012/448/EU
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Kriterien für das EU-Umweltzeichen
Kriterium 1: Emissionen in Wasser und Luft
Tabelle 1: Referenzwerte für Emissionen unterschiedlicher Zellstofftypen sowie Referenzwert der Papierherstellung
Kriterium 2 - Energieverbrauch
Tabelle 3: Referenzwerte für Strom und Brennstoff
Kriterium 3 - Fasern
Kriterium 4 - Verbotene oder Beschränkungen unterworfene Stoffe und Gemische
Kriterium 5 - Abfallbewirtschaftung
Kriterium 6 - Gebrauchstauglichkeit