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(Gültig bis 30.04.2025 gem. VO (EU) 2024/1108
Abschnitt K - Bau- und Ausrüstungsteile 24)
(Gültig ab 01.05.2025 gem. VO (EU) 2024/1108
Abschnitt K - Bauteile, Ausrüstungsteile und Komponenten der Steuerungs- und Überwachungsgeräte (CMU) 24)
(Gültig bis 30.04.2025 gem. VO (EU) 2024/1108
Durch den vorliegenden Abschnitt wird das Verfahren zur Genehmigung von Bau- und Ausrüstungsteilen vorgeschrieben.)
(Gültig ab 01.05.2025 gem. VO (EU) 2024/1108
In diesem Abschnitt wird das Verfahren zur Genehmigung von Bauteilen, Ausrüstungsteilen und Komponenten des CMU festgelegt.)
(Gültig bis 30.04.2025 gem. VO (EU) 2024/1108
21.A.303 Einhaltung der einschlägigen Spezifikationen 24
Die Konformität von Bau- und Ausrüstungsteilen, die in als Muster zugelassene Produkte eingebaut werden sollen, ist nachzuweisen:
(Gültig ab 01.05.2025 gem. VO (EU) 2024/1108
21.A.303 Einhaltung der geltenden Spezifikationen 24
Die Konformität von Bauteilen, Ausrüstungsteilen und Komponenten des CMU, die in musterzertifizierte Produkte oder CMU eingebaut werden sollen, ist nachzuweisen:
(Gültig bis 30.04.2025 gem. VO (EU) 2024/1108)
21.A.305 Zulassung von Bau- und Ausrüstungsteilen 24
In allen Fällen, in denen Bau- oder Ausrüstungsteile gemäß dem Unionsrecht oder den von der Agentur festgelegten Maßnahmen ausdrücklich zugelassen sein müssen, müssen diese Bau- oder Ausrüstungsteile der einschlägigen ETSO oder den Spezifikationen genügen, die die Agentur im Einzelfall als gleichwertig anerkannt hat.
(Gültig ab 01.05.2025 gem. VO (EU) 2024/1108)
21.A.305 Zulassung von Bauteilen, Ausrüstungsteilen und Komponenten der Steuerungs- und Überwachungsgeräte (CMU) 24
In allen Fällen, in denen Bauteile, Ausrüstungsteile oder Komponenten der CMU nach dem Unionsrecht 8 oder den von der Agentur festgelegten Maßnahmen nach Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 ausdrücklich zugelassen sein müssen, müssen diese Bauteile, Ausrüstungsteile oder Komponenten der CMU der geltenden ETSO oder den Spezifikationen genügen, die die Agentur im Einzelfall als gleichwertig anerkannt hat.
21.A.307 Zulässigkeit des Einbaus von Bau- und Ausrüstungsteilen 21 22
(Stand: 17.06.2024)
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