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Regelwerk, EU 2012, Lebensmittel - Futtermittel

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 837/2012 der Kommission vom 18. September 2012 zur Zulassung von 6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Aspergillus oryzae (DSM 22594) als Futtermittelzusatzstoff für Geflügel, entwöhnte Ferkel, Mastschweine und Sauen (Zulassungsinhaber: DSM Nutritional Products)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 252 vom 19.09.2012 S. 7;
VO (EU) 1265/2012 - ABl. Nr. L 356 vom 22.12.2012 S. 61 Inkrafttreten;
VO (EU) 2016/1881 - ABl. Nr. L 289 vom 25.10.2016 S. 15 Inkrafttreten;
VO (EU) 2023/1342 - ABl. L 168 vom 03.07.2023 S. 17aufgehoben)



aufgehoben/ersetzt gem. Art. 2 der VO (EU) 2023/1342 - Übergangsmaßnahmen

Ergänzende Informationen
Liste der VO'en zur Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Grundlagen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung vor.

(2) Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde ein Antrag auf Zulassung von 6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Aspergillus oryzae (DSM 22594) vorgelegt. Dem Antrag waren die gemäß Artikel 7 Absatz 3 der genannten Verordnung vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

(3) Der Antrag betrifft die Zulassung von 6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Aspergillus oryzae (DSM 22594) als Futtermittelzusatzstoff für Geflügel, entwöhnte Ferkel, Mastschweine und Sauen, wobei die Einordnung in die Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" vorzunehmen ist.

(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "die Behörde") kam in ihrem Gutachten vom 14. Dezember 2011 2 zu dem Schluss, dass die Zubereitung 6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Aspergillus oryzae (DSM 22594) unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt hat und dass ihre Verwendung die Phosphor-Verwertung bei allen Zieltierarten verbessern kann. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich. Sie hat außerdem den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.

(5) Die Bewertung von 6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Aspergillus oryzae (DSM 22594) hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieser Zubereitung gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Verdaulichkeitsförderer" einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 18. September 2012

1) ABl. Nr. L 268 vom 18.10.2003 S. 29.

2) EFSa Journal 2012; 10(1):2527.

.

Anhang 12 16


Kenn-
nummer
des Zu-
satzstoffes
Name des
Zulassungsinhabers
Zusatz-
stoff
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung,
Analysemethode
Tierart oder Tierkategorie Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige
Bestimmungen
Geltungsdauer
der Zulassung
Aktivität/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer.
4a18 DSM Nutritional Products Ltd 6-Phytase

(EC 3.1.3.26)

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung von 6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Aspergillus oryzae (DSM 22594) mit einer Mindestaktivität von:

fest: 10.000 FYT1/g
flüssig: 20.000 FYT/g

Charakterisierung des Wirkstoffs

6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Aspergillus oryzae (DSM 22594)

Analysemethode2

Quantifizierung von 6-Phytase im Futtermittel:

Kolorimetrische Messung des anorganischen Phosphats, das von der 6-Phytase aus Phytat freigesetzt wird (ISO 30024:2009)

Geflügel
Mastschweine
Ferkel
entwöhnt)
- 500 FYT - 1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.

2. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel:

  • Geflügel, Ferkel (entwöhnt) und Mastschweine: 500-4.000 FYT.
  • Sauen: 500-4.000 FYT.

3. Zur Verwendung in Futtermitteln mit mehr als 0,23 % phytingebundenem Phosphor.

4. Für Anwender des Zusatzstoffs und von Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um möglichen Gefahren durch die Verwendung zu begegnen. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist geeignete persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.

5. Für entwöhnte Ferkel bis 35 kg.

9. Oktober 2022
Sauen 500 FYT
1) 1 FYT ist die Enzymmenge, die bei einer Phytatkonzentration von 5,0 mM, einer Temperatur von 37 °C und einem pH-Wert von 5,5 pro Minute 1 µmol anorganisches Phosphat aus Phytat freisetzt.

2) Nähere Informationen zu den Analysemethoden unter folgender Internetadresse des Referenzlabors: http://irmm.jrc.ec.europa.eu/EURLs/EURL_feed_additives/Pages/index.aspx.


ENDE

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