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Regelwerk, EU 2012, Verwaltung/Datenschutz - EU Bund

Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/49/EG der Kommission
- IMI-Verordnung -

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 316 vom 14.11.2012 S. 1;
RL 2013/55/EU - ABl. Nr. L 354 vom 28.12.2013 S. 132;
RL 2014/60/EU - ABl. Nr. L 159 vom 28.05.2014 S. 1 Inkrafttreten Gültig;
RL 2014/67/EU - ABl. Nr. L 159 vom 28.05.2014 S. 11 Inkrafttreten Umsetzung,
VO (EU) 2016/1191 - ABl. Nr. L 200 vom 26.07.2016 S. 1 Inkrafttreten Gültig;
VO (EU) 2016/1628 - ABl. Nr. L 252 vom 16.09.2016 S. 53 Inkrafttreten Gültig, ber. 2019 L 231 S. 29;
VO (EU) 2018/1724 - ABl. Nr. L 295 vom 21.11.2018 S. 1 Inkrafttreten A;
VO (EU) 2020/1055 - ABl. L 249 vom 31.07.2020 S. 17 Inkrafttreten Gültig A;
RL (EU) 2020/1057 - ABl. L 249 vom 31.07.2020 S. 49 Inkrafttreten Umsetzung)



Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 und der Verordnung (EU) 2018/1724 hinsichtlich der Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems und des einheitlichen digitalen Zugangstors für die Zwecke bestimmter Anforderungen gemäß der Richtlinie (EU) .../... des Europäischen Parlaments und des Rates über länderübergreifende europäische Vereinigungen ID 250485

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine mit dem Binnenmarktinformationssystem verbundene öffentliche Schnittstelle für die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 ID 243093

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation ID 242330

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Hebt Entsch. 2008/49/EG auf

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Anwendung bestimmter Rechtsakte der Union über den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital im Binnenmarkt erfordert, dass die Mitgliedstaaten effektiver zusammenarbeiten und Informationen untereinander sowie mit der Kommission austauschen. Da in den entsprechenden Rechtsakten häufig nicht präzisiert wird, wie ein solcher Informationsaustausch konkret zu gestalten ist, müssen geeignete praktische Vorkehrungen getroffen werden.

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