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Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 295 vom 21.11.2018 S. 1 A;
VO (EU) 2022/868 - ABl. L 152 vom 03.06.2022 S. 1 Inkrafttreten Gültig;
VO (EU) 2024/1028 - ABl. L 2024/1028 vom 29.04.2024 Inkrafttreten Gültig A;
VO (EU) 2024/1252 - ABl. L 2024/1252 vom 03.05.2024 Inkrafttreten Gültig;
VO (EU) 2024/1735 - ABl. L 2024/1735 vom 28.06.2024 Inkrafttreten Gültig;
VO (EU) 2024/3228 - ABl. L 2024/3228 vom 30.12.2024 Inkrafttreten Art. 2)
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission ID 250674
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 und der Verordnung (EU) 2018/1724 hinsichtlich der Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems und des einheitlichen digitalen Zugangstors für die Zwecke bestimmter Anforderungen gemäß der Richtlinie (EU) .../... des Europäischen Parlaments und des Rates über länderübergreifende europäische Vereinigungen ID 250485
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Ergänzende Informationen |
VO'en (EU) 2022/1463; 2020/1121
2023/C 172/02 - Leitlinien für die Umsetzung der VO über das einheitliche digitale Zugangstor Arbeitsprogramm 2023-2024 |
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 114 Absatz 1,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Binnenmarkt zählt zu den greifbarsten Errungenschaften der Union. Er ermöglicht Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital, frei zu zirkulieren, und eröffnet Bürgern und Unternehmen somit neue Möglichkeiten. Die vorliegende Verordnung ist ein zentrales Element der Binnenmarktstrategie, die mit der Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2015 mit dem Titel "Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen" geschaffen wurde. Durch diese Strategie soll das volle Potenzial des Binnenmarktes ausgeschöpft werden, indem Bürgern und Unternehmen die Freizügigkeit und der Handel innerhalb der Union, die Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat und die grenzüberschreitende Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit erleichtert wird.
(Stand: 19.03.2025)
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