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Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 295 vom 21.11.2018 S. 1 A;
VO (EU) 2022/868 - ABl. L 152 vom 03.06.2022 S. 1 Inkrafttreten Gültig;
VO (EU) 2024/1028 - ABl. L 2024/1028 vom 29.04.2024 Inkrafttreten Gültig A;
VO (EU) 2024/1252 - ABl. L 2024/1252 vom 03.05.2024 Inkrafttreten Gültig;
VO (EU) 2024/1735 - ABl. L 2024/1735 vom 28.06.2024 Inkrafttreten Gültig)
Ergänzende Informationen |
VO'en (EU) 2022/1463; 2020/1121
2023/C 172/02 - Leitlinien für die Umsetzung der VO über das einheitliche digitale Zugangstor Arbeitsprogramm 2023-2024 |
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 114 Absatz 1,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Binnenmarkt zählt zu den greifbarsten Errungenschaften der Union. Er ermöglicht Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital, frei zu zirkulieren, und eröffnet Bürgern und Unternehmen somit neue Möglichkeiten. Die vorliegende Verordnung ist ein zentrales Element der Binnenmarktstrategie, die mit der Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2015 mit dem Titel "Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen" geschaffen wurde. Durch diese Strategie soll das volle Potenzial des Binnenmarktes ausgeschöpft werden, indem Bürgern und Unternehmen die Freizügigkeit und der Handel innerhalb der Union, die Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat und die grenzüberschreitende Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit erleichtert wird.
(2) In der Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Titel "Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa" wird anerkannt, wie sehr das Internet und digitale Technologien unser Leben und die Art und Weise, wie Bürger und Unternehmen sich informieren, Wissen erwerben, Waren kaufen und Dienstleistungen nutzen, am Markt teilnehmen und arbeiten, verändern und dadurch die Möglichkeit zu Innovation, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtern. In dieser Mitteilung und entsprechend in mehreren vom Europäischen Parlament verabschiedeten Entschließungen wurde eingeräumt, dass der Bedarf der Bürger und Unternehmen in ihrem eigenen Land sowie grenzüberschreitend besser gedeckt werden könnte, wenn bestehende europäische Portale, Websites, Netze, Dienste und Systeme erweitert und mit verschiedenen nationalen Lösungen verknüpft würden und dadurch eine einheitliche europäische Anlaufstelle - ein einheitliches digitales Zugangstor (im Folgenden "Zugangstor")- geschaffen würde. In der Mitteilung der Kommission vom 19. April 2016 mit dem Titel "EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020: Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung" ist das Zugangstor als eine der Maßnahmen für 2017 angeführt. Im Bericht der Kommission vom 24. Januar 2017 mit dem Titel "Stärkung der Bürgerrechte in einer Union des demokratischen Wandels - Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017" wird das Zugangstor als Priorität für die Rechte der Unionsbürger angesehen.
(3) Das Europäische Parlament und der Rat haben wiederholt ein umfassenderes und nutzerfreundlicheres Informationspaket sowie Hilfe für die Bürger und Unternehmen eingefordert, die auf dem Binnenmarkt tätig sind, und sich für die Stärkung und Straffung der Binnenmarktinstrumente ausgesprochen, um die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten besser zu erfüllen.
(Stand: 02.08.2024)
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