Empf. 2013/99/EU
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Anhang Koordinierter Kontrollplan zur Feststellung der Verbreitung betrügerischer Praktiken bei der Vermarktung bestimmter Lebensmittel
I. Massnahmen und Anwendungsbereich des koordinierten Kontrollplans
Massnahme 1: Kontrolle von Lebensmitteln, die als Rindfleisch enthaltendes Erzeugnis vermarktet werden und/oder ausgewiesen sind
Massnahme 2: Kontrollen bei für den menschlichen Verzehr bestimmtem Pferdefleisch
II. Dauer der Ausführung des koordinierten Kontrollplans
III. Berichterstattung über die Ergebnisse