Regelwerk, EU 2013

Empf. 2013/99/EU
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Erwägungsgründe

Anhang Koordinierter Kontrollplan zur Feststellung der Verbreitung betrügerischer Praktiken bei der Vermarktung bestimmter Lebensmittel

I. Massnahmen und Anwendungsbereich des koordinierten Kontrollplans

Massnahme 1: Kontrolle von Lebensmitteln, die als Rindfleisch enthaltendes Erzeugnis vermarktet werden und/oder ausgewiesen sind

Massnahme 2: Kontrollen bei für den menschlichen Verzehr bestimmtem Pferdefleisch

II. Dauer der Ausführung des koordinierten Kontrollplans

III. Berichterstattung über die Ergebnisse