VO (EU) 390/2013
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Leistungsüberprüfungsgremium
Artikel 4 Nationale Aufsichtsbehörden
Artikel 5 Funktionale Luftraumblöcke
Artikel 6 Netzmanager
Artikel 7 Koordinierung mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit
Artikel 8 Dauer der Bezugszeiträume
Artikel 9 Wesentliche Leistungsbereiche und Leistungsindikatoren
Kapitel II
Aufstellung von Leistungsplänen
Artikel 10 Unionsweit geltende Leistungsziele
Artikel 11 Erstellung von Leistungsplänen
Artikel 12 Anreizregelungen
Kapitel III
Annahme von Leistungsplänen
Artikel 13 Erste Annahme von Leistungsplänen
Artikel 14 Bewertung und Überarbeitung von Leistungsplänen und Zielen
Artikel 15 Bewertung der überarbeiteten Leistungspläne und Ziele und Annahme von Behebungsmaßnahmen
Artikel 16 Leistungspläne oder Behebungsmaßnahmen, die nach Beginn des Bezugszeitraums angenommen werden
Artikel 17 Überarbeitung der Leistungsziele
Artikel 18 Fortlaufende Überwachung und Berichterstattung
Artikel 19 Warnverfahren
Artikel 20 Erleichterung der Aufsicht
Kapitel V
Erhebung, Validierung, Prüfung, Bewertung und Verbreitung von Informationen bezüglich der Leistung der Flugsicherung für den einheitlichen europäischen Luftraum
Artikel 21 Erhebung und Validierung von Daten für die Leistungsüberprüfung
Artikel 22 Verbreitung der Informationen
Kapitel VI
Schlussbestimmungen
Artikel 23 Ausnahmen
Artikel 24 Widerspruch
Artikel 25 Überprüfung des Systems
Artikel 26 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 677/2011
Artikel 27 Inkrafttreten
Artikel 28 Aufhebung
Anhang I Wesentliche Leistungsindikatoren (KPI) und Leistungsindikatoren (PI)
Abschnitt 1
Festlegung von Zielen, die für die gesamte Europäische Union gelten, und Leistungsüberwachung auf Unionsebene
1. Sicherheit
1.1. Wesentliche Leistungsindikatoren
2. Umwelt
2.1. Wesentliche Leistungsindikatoren2.2. Leistungsindikatoren
3. Kapazität
3.1. Wesentlicher Leistungsindikator3.2. Leistungsindikator
4. Kosteneffizienz
4.1. Wesentliche Leistungsindikatoren4.2. Leistungsindikator
Abschnitt 2
Festlegung lokaler Ziele und Leistungsüberwachung auf lokaler Ebene
1. Sicherheit
1.1. Wesentliche Leistungsindikatoren1.2. Leistungsindikatoren
2. Umwelt
2.1. Wesentlicher Leistungsindikator2.2. Leistungsindikatoren
3. Kapazität
3.1. Wesentliche Leistungsindikatoren3.2. Leistungsindikatoren
4. Kosteneffizienz
4.1. Wesentliche Leistungsindikatoren
Anhang II Muster für Leistungspläne
1. Einleitung
2. Investitionen
3. Leistungsziele auf lokaler Ebene
4. Anreizregelungen
5. Militärische Dimension des Plans
6. Sensitivitätsanalyse und Vergleich mit dem vorhergehenden Leistungsplan
7. Durchführung des Leistungsplans
Anhang III Muster des Netzleistungsplans
1. Einleitung
2. Leistungsziele
3. Beitrag der einzelnen Funktionen
4. Militärische Dimension
5. Sensitivitätsanalyse und Vergleich mit dem vorhergehenden Leistungsplan
6. Durchführung des Leistungsplans
Anhang IV Grundsätze für die Beurteilung der Leistungspläne und -Ziele
1. Allgemeine Kriterien
2. Sicherheit
3. Umwelt
4. Kapazität
5. Kosteneffizienz
Anhang V Liste der für die Zwecke dieser Verordnung bereitzustellenden Daten
1. Von nationalen Aufsichtsbehörden bereitzustellende Daten
1.1. Datensatzspezifikation1.2. Periodizität und Fristen der Datenbereitstellung
2. Von Flugsicherungsorganisationen bereitzustellende Daten
2.1. Datensatzspezifikation2.2. Periodizität und Fristen der Datenbereitstellung
3. Von Flughafenbetreibern bereitzustellende Daten
3.1. Begriffsbestimmungen3.2. Datensatzspezifikation
3.3. Periodizität und Fristen der Datenbereitstellung
4. Von Flughafenkoordinatoren bereitzustellende Daten
5. Von Flughafenbetreibern bereitzustellende Daten
5.1. Begriffsbestimmungen5.2. Datensatzspezifikation
5.3. Periodizität der Datenbereitstellung