RL 2014/97/EU
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Artikel 1 Verzeichnis der Versorger
Artikel 2 Anzeigepflicht der Versorger
Artikel 3 Sortenverzeichnis
Artikel 4 Bedingungen für die Eintragung von Sorten
Artikel 5 Antrag auf Eintragung einer Sorte
Artikel 6 Prüfung der Anträge
Artikel 7 Geltungsdauer der Eintragung einer Sorte
Artikel 8 Erneuerung der Eintragung einer Sorte
Artikel 9 Streichung einer Sorte aus dem Sortenverzeichnis
Artikel 10 Anzeigen von Informationen
Artikel 11 Gemeinsames Verzeichnis
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
(Stand: 06.05.2022)
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