VO (EU) 625/2014
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Kapitel I
Begriffsbestimmungen und Verbriefungsrisiko
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Kreditrisiko einer Verbriefungsposition
Artikel 2 Sonderfälle des Kreditrisikos einer Verbriefungsposition
Kapitel III
Zu haltender Nettoanteil
Artikel 3 Träger des materiellen Nettoanteils
Artikel 4 Erfüllung der Pflicht zum Selbstbehalt durch eine synthetische oder eine Eventualhalteform
Artikel 5 Halteoption a: Halten eines anteilsmäßigen Selbstbehalts bei einer jeden an die Anleger verkauften oder übertragenen Tranche
Artikel 6 Halteoption b: Halten des Originator-Anteils an revolvierenden Risikopositionen
Artikel 7 Halteoption c: Halten eines Anteils von nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Risikopositionen
Artikel 8 Halteoption d: Halten der Erstverlusttranche
Artikel 9 Halteoption e: Halten einer Erstverlust-Position in jeder verbrieften Risikoposition
Artikel 10 Messung der Art und Höhe des Selbstbehalts
Artikel 11 Messung des Selbstbehalts für die nicht gezogenen Beträge in Risikopositionen in Form von Kreditfazilitäten
Artikel 12 Verbot der Absicherung oder Veräußerung des gehaltenen Anteils
Artikel 14 Selbstbehalt auf konsolidierter Basis
Kapitel IV
Sorgfaltspflicht für Institute, die das Risiko einer Verbriefungsposition eingehen
Artikel 15 Auslagerung und andere allgemeine Erwägungen
Artikel 16 Präzisierung von Risikomerkmalen und strukturellen Merkmalen
Artikel 17 Häufigkeit der Überprüfung
Artikel 18 Stresstests
Artikel 19 Risikopositionen im Handelsbuch und im Anlagebuch
Artikel 20 Positionen im Korrelationshandelsportfolio
Kapitel V
Anforderungen an Originatoren, Sponsoren und ursprüngliche Kreditgeber
Artikel 21 Verfahren für die Kreditvergabe
Artikel 22 Offenlegung der Art und Höhe des gehaltenen Nettoanteils
Artikel 23 Offenlegung wesentlicher relevanter Daten
Kapitel VI
Schlussbestimmungen