Regelwerk EU 2014

VO (EU) 667/2014
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Recht auf Anhörung durch den Untersuchungsbeauftragten

Artikel 3 Recht auf Anhörung durch die ESMa in Bezug auf Geldbußen und Aufsichtsmaßnahmen

Artikel 3a Recht auf Anhörung durch die ESMa in Bezug auf Interimsbeschlüsse zu Aufsichtsmaßnahmen

Artikel 4 Recht auf Anhörung durch die ESMa in Bezug auf Zwangsgelder

Artikel 5 Akteneinsicht und Verwendung der Unterlagen

Artikel 6 Verjährungsfristen für die Verhängung von Sanktionen

Artikel 7 Vollstreckungsverjährung

Artikel 8 Erhebung von Geldbußen und Zwangsgeldern

Artikel 9 Berechnung der Fristen, Daten und Termine

Artikel 10